Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 192

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 192 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 192); 192 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 4. März 1958 geordneten Organe mit Arbeitskräften und Haushaltsmitteln umzusetzen. Zu überführen sind insbesondere die Aufgaben der Pegel- und Grundwasserbeobachtung und der Abflußmessung; Die wissenschaftliche Auswertung der Meßergebnisse in Verbindung mit der meteorologischen und klimatologischen Forschung verbleibt weiterhin beim MHD. Die Unterlagen hierfür sind von den Organen der Wasserwirtschaft zu übergeben; VI. Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 15; Februar 1958 in Kraft; Berlin, den 13. Februar 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik S t o p h Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Scholz Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über Ausgleichszahlung für Mitarbeiter der staatlichen Verwaltung bei planmäßiger Übernahme neuer Aufgaben. Vom 13. Februar 1958 Im Zusammenhang mit der Durchführung des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117) ist es notwendig, einen Teil der Kräfte, die bisher in zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und in staatlichen Einrichtungen tätig waren, für die Aufgaben bei den örtlichen Räten, den WB oder volkseigenen Betrieben einzusetzen bzw. für die Produktion oder für die Lösung anderer Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Daher wird folgende Ubergangsregelung verordnet: § 1 Die Überleitung der Mitarbeiter in neue Aufgaben hat planmäßig und grundsätzlich durch Aufhebungsverträge zu erfolgen. § 2 (1) Mitarbeiter, die in der neuen Tätigkeit ein geringeres Einkommen haben als bisher, erhalten für die Dauer von drei Monaten den Differenzbetrag zwischen dem zuletzt regelmäßig bezogenen Bruttogehalt und dem neuen Brtfttogehalt bzw. Bruttolohn. (2) Diese Regelung gilt in allen Fällen, in denen planmäßig eine andere Aufgabe in Organen der staatlichen Verwaltung, staatlichen Einrichtungen, WB, volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, gesellschaftlichen Organisationen oder sozialistischen Genossenschaften übernommen wird. § 3 (1) Die Zahlung der an die bisherige Funktion gebundenen Aufwandsentschädigung entfällt. (2) Die Zahlung von Trennungsentschädigung und. Umzugskostenvergütung erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. § 4 Für Mitarbeiter, die ein neues Arbeitsrechtsverhältnis in einem volkseigenen Gut, einer MTS, einem staatlichen Forstwirtschaftsbetrieb, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer LPG eingehen, gilt nicht die Regelung gemäß § 2 Abs; 1 und § 3 Abs. 2. Sie erhalten statt dessen Ausgleichszahlungen, eine einmalige Entschädigung, Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung und Fahrkostenrückerstattung nach der Anweisung des Ministeriums für Land- und Forstwirtschaft für die DurchfüArung der Aktion „Industriearbeiter aufs Land“ vom 28. November 1955; Die Ausgleichszahlungen erfolgen durch die neuen Dienststellen bzw. Betriebe. § 6 Der Ministe der Finanzen wird erfnächtigt, für staatliche Verwaltungen, Einrichtungen und volkseigene Betriebe die erforderlichen Mittel aus der Haushaltsreserve im Wege des Sonderfinanzausgleiches zur Verfügung zu stellen. § 7 Ist die Übernahme einer neuen Tätigkeit nicht im Zuge des planmäßigen Einsatzes zu erreichen, hat die fristgemäße Kündigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. § 8 Für die Durchführung der in dieser Verordnung festgelegten Maßnahmen sind die Leiter der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung, die Vorsitzenden der örtlichen Räte, die Leiter von staatlichen Einrichtungen, WB, VEB und VEG sowie die Leiter der in Betracht kommenden gesellschaftlichen Organisationen und sozialistischen Genossenschaften verantwortlich. § 9 Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke und Kreise haben die bevorzugte Zurverfügungstellung geeigneten Wohnraumes am neuen Dienstort für die betreffenden Mitarbeiter vordringlich zu organisieren. § 10 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und dem Minister des Innern. § U Diese Verordnung tritt am 15. Februar 1958 in Kraft. Berlin, den 13. Februar 1958 t Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Rumpf Stellvertreter Minister der Finanzen des Vorsitzenden des Ministerratea;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der sozialistischen Gesellschaft. Die Strategie zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft schließt daher strategische Aufgaben für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Gestaltung des Aufenthaltes in diesen, der des Gewahrsams entspricht. Die Zuführung zum Gewahrsam ist Bestandteil des Gewahrsams und wird nicht vom erfaßt. Der Gewahrsam ist auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens unter strikter Wahrung ihrer spezifischen Verantwortung ständig zu gewährleisten, sind die Kräfte und Mittel Staatssicherheit noch stärker auf die Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu konzentrieren; sind die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern bei der vollen Entfaltung ihrer Potenzen zur wirksamen Lösung der ihnen übertragenen Aufgaben auszuschöpfen. Zu beachten ist jedoch, daß es den Angehörigen Staatssicherheit nur gestattet ist, die im Gesetz normierten Befugnisse wahrzunehmen.

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