Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 191 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 191); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 4. März 1958 191 tig aufzustellen, daß die Organe der Wasserwirtschaft ihre Pläne den Forderungen und Bedürfnissen der Landwirtschaft anpassen können, b) Die Vorplanung und Projektierung von landeskulturellen Maßnahmen sind in der Regel den Wasserwirtschaftsdirektionen zu übertragen. c) Den VEB Gewässerunterhaltung und Meliorationsbau ist als Hauptauftragnehmer die Durchführung zentraler und überörtlicher Instandsetzungs- und Ausbaumaßnahmen an Meliorationsanlagen zu übertragen. d) Den VEB Gewässerunterhaltung und Meliorationsbäu bzw. deren Außenstellen in den Kreisen sind von den MTS die für die Durchführung der über- * örtlichen Meliorationsmaßnahmen erforderlichen Maschinen, besonders für die Schaffung von Meliorationsanlagen, deren Auslastung im MTS-Bereich nicht gewährleistet ist, einschließlich der Bohrgeräte zu übergeben. e) Die MTS führen auf der Grundlage von Arbeitsverträgen mit den Meliorationsgenossenschaften der VdgB, mit LPG und VEG die laufenden Unterhaltungsarbeiten an den örtlichen Meliorationsanlagen und örtlich begrenzte Ausbaumaßnahmen durch. Die für diese Arbeiten erforderlichen Geräte und Maschinen, deren Auslastung im MTS-Bereich gewährleistet ist, verbleiben in den MTS. Aus den Investitionsmitteln der MTS ist dieser Gerätepark entsprechend den Aufgaben zu erweitern. Der Direktor der MTS ist. für die volle Auslastung der Maschinen und Geräte verantwortlich, f) Die entsprechenden Festlegungen zu Buchstabend und.e treffen die Räte der Bezirke, g) Den MTS sind, soweit erforderlich, für die Durchführung der örtlichen Meliorationsmaßnahmen von den VEB Gewässerunterhaltung und Meliorationsbau die notwendigen Geräte und das entsprechende Bedienungspersonal vertraglich zur Verfügung zu s teilen * IV. Organisation der Planung der i Wasserwirtschaft Die Ausarbeitung des Planes der Wasserwirtschaft muß nach folgenden Grundsätzen erfolgen: 1. Zentralgeleitete Wasserwirtschaft Auf der Grundlage der durch das Amt für Wasserwirtschaft gegebenen Kontrollziffern erarbeiten die Wasserwirtschaftsdirektionen Plan Vorschläge. Diese Planvorschläge müssen mit den zuständigen örtlichen Organen der Staatsmacht abgestimmt werden. Dazu sind die Vorschläge der Wasserwirtschaftsdirektionen in der Gliederung nach Bezirksgrenzen auszuarbeiten. Über die Abstimmung mit den Räten der Bezirke sind Protokolle anzufertigen. Die Wasserwirtschaftsdirektionen reichen ihre Planvorschläge und! die Abstimrhungsprotokolle dem Amt für Wasserwirtschaft eiru 2. örtliche Wasserwirtschaft Die kommunalen Wasserwirtschaftsbetriebe bzw. die Räte der Gemeinden arbeiten den Planvorschlag für die örtliche Wasserwirtschaft aus. Grundlage sind die von den übergeordneten Planungsorganen übergebenen Kontrollziffern und die mit der Bevölkerung diskutierten eigenen Vorstellungen. Diese Vorschläge werden dem Rat des Kreises eingereicht. Auf Grund dieser Vorschläge und der Vorschläge der Fachorgane beim Rat des Kreises und Betriebe im Kreis erfolgt die Ausarbeitung und Abstimmung des Planvorschlages beim Rat des Kreises. Dabei sind besonders die vorgesehenen großräumigen Maßnahmen der zentralgeleiteten Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Der Rat des Bezirkes erarbeitet auf Grund der Vorschläge der Räte der Kreise seinen Planvorschlag. Dabei sind die von den Wasserwirtschaftsdirektionen vorgesehenen und mit dem Rat des Bezirkes abgestimmten Maßnahmen zu berücksichtigen. Die Räte der Bezirke sind bei der Ausarbeitung der Plan Vorschläge durch das Amt für Wasserwirtschaft zu unterstützen. Die Plan Vorschläge sind mit den Wasserwirtschaftsdirektionen abzustimmen, Die Räte der Bezirke reichen ihre Planvorschläge der Staatlichen Plankommission und dem Amt für Wasserwirtschaft ein, 3. Gesamtplan der Wasserwirtschaft Aus den Vorschlägen der Wasserwirtschaftsdirektionen und den Abstimmungsergebnissen mit den Räten der Bezirke erarbeitet das Amt für Wasserwirtschaft den Plan Vorschlag für die zentralgeleitete Wasserwirtschaft und reicht ihn der Staatlichen Plankommission ein. Daneben gibt das Amt für Wasserwirtschaft der Staatlichen Plankommission eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Räte der Bezirke sowie einen Vorschlag zur Entwicklung der gesamten Wasserwirtschaft. Gleichzeitig übergibt das Amt für Wasserwirtschaft der Staatlichen Plankommission eine Ausarbeitung über die Durchführung notwendiger wasserwirtschaftlicher Maßnahmen bei anderen Wirtschaftszweigen. V. Verbesserung der Arbeit im Aufgabengebiet Gewässerkunde Die bestehende Doppelarbeit auf dem Gebiet der Gewässerkunde in der Wasserwirtschaft und dem Meteorologisch-Hydrologischen Dienst (MHD) ist zu überwinden. Es ist zu gewährleisten, daß die Beobachtungsund Meßergebnisse schneller als bisher für die Praxis verwertet werden. Daher sind die Teile des Hydrologischen Dienstes und des ihm nachgeordneten Hauptamtes Hydrologie mit seinen Außenstellen, welche die gewässerkundlichen Unterlagen für die Bewirtschaftung in den Großeinzugsgebieten schaffen, vom MHD auf das Amt für Wasserwirtschaft und seine nach-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Zersetzung oder Verunsicherung feindlicher und anderer negativer Zusammenschlüsse sowie der Unterstützung der Beweisführung bei der Überprüfung von Ersthinweisen, der Entwicklung operativer fr- Ausgangsmaterialien sowie bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher durch den Gegner wird nachfolgend auf ausgewählte Problemstellungen näher eingegangen. Zu einigen Problemen der Anlässe Voraussetzung für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu garantieren. Das bedeutet daß auch gegenüber Inhaftierten, die selbst während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Abteilung. Das hat in der Regel durch den Leiter der Abteilung zu geschehen. Er muß hierzu jedoch vom Untersuchungsführer Referatsleiter rechtzeitig und umfassend informiert werden.

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