Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 190); 190 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 4. März 1958 II; Aufgaben der örtlichen Organe der Staatsmacht auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft 1. Übertragung von Aufgaben an die örtlichen Organe der Staatsmacht Den Räten der Bezirke und Kreise sind in Erweiterung der bisher Wahrgenommenen wasserwirtschaftlichen Aufgaben weitere bisher zentral bearbeitete Aufgaben der Wasserwirtschaft zu übertragen. In zentraler Bewirtschaftung verbleiben solche Aufgaben, die von überbezirklicher, oder besonderer staatlicher und volkswirtschaftlicher Bedeutung sind. Die Übertragung weiterer bisher zentral wahrgenommener Aufgaben erstreckt sich auf einen großen Teil der Vorfluter, der Schöpfwerke, Aufgaben der Kleinstprojek-tierung, der dafür notwendigen Gütekontrolle, der Bauleiturig und der Staatlichen Bauaufsicht für wasserwirtschaftliche Maßnahmen. Von den bisher zentral verwalteten wasserwirtschaftlichen Anlagen sind 60 bis 70 % an die örtlichen Organe der Staatsmacht zu übergeben. Durch die Übertragung von bisher durch die zentralen Organe der Wasserwirtschaft wahrgenommenen Aufgaben wird das Bezirksorgan der Wasserwirtschaft Beschwerdeinstanz für die staatliche Bau- und Gewässeraufsicht an den örtlichen wasserwirtschaftlichen Anlagen, die von den Räten der Kreise verwaltet werden. 2. Bildung von Fachorganen der Wasserwirtschaft bei den Räten der Bezirke In den Bezirken, in denen Fragen der Wasserstraßen von Bedeutung sind, kann eine Abteilung Wasserwirtschaft und Verkehr innerhalb des Wirtschaftsrates bei dem Rat des Bezirkes gebildet werden. Bei Zusammenfassung der Bereiche Wasserwirtschaft und Verkehr in einer Abteilung ist eine klare Trennung der Aufgabenbereiche Verkehr und Wasserwirtschaft sowohl sachlich als auch personell vorzunehmen. In Bezirken, in denen diese Voraussetzungen nicht bestehen, kann ein Fachorgan für Wasserwirtschaft gebildet werden. 3. VEB Gewässerunterhaltung und Meliorationsbau Die Gewässerunterhaltungs- und Meliorationsbaukapazitäten der aufzulösenden VEB (Z) Wasserwirtschaft sind in Bezirksgrenzen als VEB Gewässerunter-haltung und Meliorationsbau zusammenzufassen und den Räten der Bezirke, Abteilung Wasserwirtschaft und Verkehr, bzw. dem Fachorgan für Wasserwirtschaft zu unterstellen. Entsprechend den vorliegenden Aufgaben auf dem Gebiet der Gewässerunterhaltung und der Meliorationen sind in den Kreisen wo die Aufgaben es erfordern Außenstellen dieser Betriebe zu bilden. Die Hauptaufgaben der VEB Gewässerunterhaltung und Meliorationsbau liegen in der Unterhaltung und dem Ausbau der zentralen und örtlichen Vorfluter, dem Hochwasserschutz, Arbeiten der Landschaftsgestaltung und des Meliorationswesens. * Der Betrieb schließt Verträge ab mit a) den Wasserwirtschaftsdirektionen für die Unterhaltung und. den Ausbau der zentralen wasserwirtschaftlichen Anlagen, b) den Räten der Kreise für die Unterhaltung und den Ausbau der örtlichen wasserwirtschaftlichen Anlagen, + c) den VEG, LPG und Meliorationsgenossenschaften der VdgB für die Durchführung von Großinstandsetzungen und für den Ausbau von Melioratioris-anlagen. Der Vertragsabschluß mit diesen Partnern erfolgt unter Kontrolle des Rates des Kreises, Abteilung Landwirtschaft, d) den Räten der Bezirke für die Durchführung von Maßnahmen der Landschaftsgestaltung. 1 - 4. Küstenschutz Dem Rat des Bezirkes Rostock sind die Aufgaben des technischen Küstenschutzes und der Küstenaufsicht zu übertragen. Er ist verantwortlich für die Unterhaltung des Küstenstreifens, wobei größere Unterhaltungs- und Baumaßnahmen an entsprechende Betriebe zu vergeben sind. 5. Bildung von Fachorganen der Wasserwirtschaft bei den Räten der Kreise und ihre Aufgaben Bei den Räten der Kreise können die Arbeitsgebiete Wasserwirtschaft und Verkehr zu einem Arbeitsgebiet zusammengefaßt werden, wobei eine klare Abgrenzung der Aufgabengebiete in personeller und fachlicher Hinsicht zu gewährleisten ist. Auf dem Gebiet der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind von den Räten der Kreise, Arbeitsgebiet Wasserwirtschaft, die kommunalen Wasserwirtschaftsbetriebe und wasserwirtschaftlichen Einrichtungen in den Gemeinden anzuleiten. Als Planträger der örtlichen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen haben die Räte der Kreise, Arbeitsgebiet Wasserwirtschaft, die Funktion der staatlichen Bau-und Gewässeraufsicht der Wasserwirtschaft und die Projektbestätigung wahrzunehmen. Die technischen Leitbetriebe sind zu befähigen, eine verbesserte Unterhaltung der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen in den Gemeinden zu sichern. 6. Finanzierung der örtlichen Gewässerunterhaltung Für die Unterhaltung der örtlichen Vorfluter, die z. Z. im Verantwortungsbereich der Räte der Gemeinden liegen,- sind die Haushaltsmittel zweckgebunden den Räten der Kreise auszureichen. Diese legen die Maßnahmen entsprechend den von den Schaukommissionen festgestellten Mängeln an den Wasserläufen fest. III. Abgrenzung bei der Durchführung von Meliorationsaufgaben Die Instandsetzung und der Ausbau von Meliorationsanlagen hat nach nachstehenden Grundsätzen zu erfolgen: a) Die Pläne der landeskulturellen Maßnahmen (Meliorationen und Landschaftsgestaltung) sind durch die Organe der Landwirtschaft so rechtzei-;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 190) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 190 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 190)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der Kollegium für Strafrecht Militärkollegium. zur Anwendung des Absatz des Gesetzes über den Wehrdienst in der Wissenschaftliche Arbeiten AUTORENKOLLEKTIV: Grundlegende Abforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Ermittlungsverfahren Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Wissenschaftskonzeption für die perspektivische Entwicklung profilbestimmender Schwerpunkte der wissenschaftlichen Arbeit an der Hochschule Staatssicherheit Referat auf der Kreisparteiaktivtagung zur Eröffnung des Parteilehrjah res und jah res, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur Unterbindung und Zurückdrängung von Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Unter-suchungshaf tvollzuges und deren Verwirklichung. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Autoren: Rataizick Heinz, Stein ,u. Conrad - Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit. Die Aufgaben der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin im Verhandlungssaal und im Gerichtsgebäude zu gewährleisten bei Störung wiederherzustellen und er somit die Sicherheitsorgane bei der Sicherung rieht lieher Hauptverhandlungen wirksam zu unterstützen hat.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X