Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 176

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 176 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 176); 176 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 4. März 1958 Die Losung dieser Aufgaben erfordert die Herstellung einer einheitlichen Leitung des gesamten Hoch-und Fachschulwesens. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, ein einheitliches, in sich geschlossenes, sozialistisches Hoch- und Fachschulwesen ztl entwickeln, alle vorhandenen politischen, wissenschaftlichen und technischen Kräfte auf dessen Leitung zu konzentrieren, die einzelnen Wissenschaftsdisziplinen und die entsprechenden Ausbildungskapazitäten proportional zu entwickeln, den Einsatz der jungen Wissenschaftler und Techniker zweckmäßig zu lenken, eine enge Verbindung zwischen Grundlagen-Wissenschaften und Spezialausbildung herzustellen und die Einheit von Forschung, Lehre und Erziehung zu gewährleisten. I. 1. Das zentrale Organ der staatlichen Verwaltung auf dem Gebiet der Ausbildung des wissenschaftlich-technischen Nachwuchses für den Aufbau des Sozialismus ist das Staatssekretariat für das Hoch-und Fachschulwesen. Es hat gemeinsam mit den zuständigen zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und den Vereinigungen volkseigener Betriebe dafür Sorge zu tragen, daß die Studierenden aller Fachrichtungen während ihres Studiums, unabhängig von dem bereits bestehenden Berufspraktikum, fortlaufend mit der sozialistischen Produktion verbunden sind. 2. Das Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen hat folgende Aufgaben: a) Die einheitliche politische, wissenschaftlich-technische und pädagogische Leitung aller Universitäten, Hochschulen, Fachschulen, wissenschaftlichen Bibliotheken und wissenschaftlichen Museen zu gewährleisten; b) eine Hoch- und Fachschulpolitik zu entwickeln, die dem Aufbau des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik dient; c) die politisch-ideologische Erziehung der Studierenden, des wissenschaftlichen Nachwuchses, des Lehrkörpers, der Arbeiter und Angestellten an-suleiten; d) eine einheitliche obligatorische Ausbildung aller Studierenden und des wissenschaftlichen Nach- Wuchses in den grundlegenden Zweigen des Marxismus-Leninismus und die gründliche Beschäftigung des Lehrkörpers, des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden mit dem dialektischen und historischen Materialismus in seiner Verbindung mit den Fachwissenschaften zu gewährleisten; e) die Mitarbeit der Universitäten, Hochschulen und Fachschulen an der Entwicklung der Wissenschaft entsprechend ihrer Bedeutung beim Aufbau der sozialistischen Gesellschaft zu organisieren; f) gemeinsam mit den zuständigen zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und den Vereinigungen volkseigener Betriebe die fachliche Ausbildung der Studierenden auf dem Niveau der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gewährleisten; g) gemäß den Direktiven der Staatlichen Plankommission eine ständige enge Verbindung der Universitäten, Hochschulen und Fachschulen, des Lehrkörpers, des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Studierenden mit der volkswirtschaftlichen Praxis zu sichern; h) entsprechend den Direktiven der Staatlichen Plankommission die Perspektivplanung der wissenschaftlich-technischen Ausbildung zu organisieren und die im Volkswirtschaftsplan bewilligten Investitionen in den sich daraus ergebenden Proportionen festzulegen; i) die gesamte Forschungsarbeit an den Universitäten und Hochschulen zu kontrollieren und zusammen mit den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und den Vereinigungen volkseigener Betriebe die Hochschulforschung mit der gesamten wissenschaftlichen Forschung zu koordinieren und dafür zu sorgen, daß alle Forschungskapazitäten an den Hochschulinstituten voll ausgenutzt werden; k) zusammen mit den zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und den volkseigenen Betrieben den Austausch der wissenschaftlichen Erfahrungen im Hoch- und Fachschulwesen zu organisieren; l) in Übereinstimmung mit den zuständigen zentralen Organen der staatlichen Verwaltung auf die fachliche und politische Gestaltung wissenschaftlicher Tagungen und Kongresse in dar Deutschen Demokratischen Republik bestimmenden Einfluß zu nehmen und zu sichern, daß an wissenschaftlichen Tagungen von Vertretern beider deutscher Staaten, ebenso wie an internationalen Veranstaltungen dieser Art, geeignete Wissenschaftler als Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik teilnehmen; m) durchzusetzen, daß bei Ernennungen und Berufungen das Interesse der Arbeiter-und-Bauern-Macht richtunggebend ist; , n) bei der Zulassung zum Studium zu erreichen, daß der Anteil befähigter Arbeiter- und Bauernkinder, bewährter Kräfte aus der sozialistischen Produktion, der Nationalen Volksarmee und anderen bewaffneten Organen sowie aus Kreisen, die der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind, verstärkt wird; o) mitzuwirken, daß die Kontingente für die Aufnahme an Hoch- und Fachschulen den volkswirtschaftlich richtigen Proportionen entsprechen; p) die grundsätzlichen Fragen des wissenschaftlichen Bibliotheken- und Museen Wesens" zu regeln. 3. Beim Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen ist ein Hoch- und Fachschulrat zu bilden. Ihm sollen hervorragende Vertreter der Wissenschaft und Technik, der sozialistischen Produktion und des gesellschaftlichen Lebens angehören. Aufgabe des Hoch- und Fachschulrates ist es, durch die Beratung grundsätzlicher Fragen unmittelbar Anteil an der Lösung der aktuellen hoch- und fach-schulpölitischen Aufgaben zu nehmen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit übergeben. Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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