Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 155

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 155 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 155); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 1. März 1958 155 Beschluß über die Organisation und Leitung der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Berg- und Hüttenwesens. Vom 13. Februar 1958 In Durchführung des Gesetzes vom 11. Februar 1958 über die Vervollkommnung und Vereinfachung der Arbeit des Staatsapparates in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I S. 117), durch das die Volkskammer die ihr vom Zentralkomitee der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und vom Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vorgelegten Materialien über die Organisation und Leitung der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Berg- und Hüttenwesens billigte, wird auf Grund des § 16 des Gesetzes folgendes beschlossen: Im Bereich des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen sind folgende Aufgaben durchzuführen: I. Neuregelung der Unterstellung von volkseigenen Betrieben 1; Die Abgabe von volkseigenen Betrieben ist auf der Grundlage der Anlagen 1 und 2 durchzuführen. 2. Abweichungen von der Unterstellung der volkseigenen Betriebe gemäß Anlagen 1 und 2 bedürfen der Bestätigung des .zentralen Operativstabes. II. Bildung von Vereinigungen volkseigener Betriebe 1. Für die zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe des Bereiches Berg- und Hüttenwesen sind sechs Vereinigungen volkseigener Betriebe gemäß Anlage 3 zu bilden. 2. Die Bildung der Vereinigungen volkseigener Betriebe hat der Minister für Berg- und Hüttenwesen im Einvernehmen mit dem zuständigen Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission durch Anordnung zu regeln. 3. Die Zuordnung der volkseigenen Betriebe zu den einzelnen Vereinigungen volkseigener Betriebe hat im Einvernehmen mit dem zuständigen Abteilungsleiter der Staatlichen Plankommission zu erfolgen. 4. Nach ihrer Bildung sind die Vereinigungen volkseigener Betriebe der zuständigen Abteilung der Staatlichen Plankommission zu unterstellen. III. Neuregelung der Unterstellung von Hoch- und Fachschulen Die Hoch- und Fachschulen gemäß Anlage 4 sind dem Staatssekretariat für das Hoch- und Fachschulwesen zu unterstellen. IV. Neuregelung der Unterstellung von Instituten und anderen nachgeordneten Einrichtungen 1. Die Neuregelung der Unterstellung von Instituten und anderen nachgeordneten Einrichtungen ist auf der Grundlage der Anlage 5 durchzuführen. 2. Abweichungen von der Unterstellung von Instituten und anderen nachgeordneten Einrichtungen gemäß Anlage 5 bedürfen der Bestätigung des zentralen Operativstabes. V. Auflösung des Ministeriums 1. Das Ministerium für Berg- und Hüttenwesen ist nach Durchführung der in diesem Beschluß festgelegten Aufgaben aufzulösen. 2. Die Auflösung des Ministeriums erfolgt durch Beschluß des Ministerrates. Die Beschlußvorlage ist in Verbindung mit einem Bericht über die Durchführung der Aufgaben durch den Minister für Berg- und Hüttenwesen einzureichen. VI. Schlußbestimmungen 1. Die Durchführung der in diesem Beschluß festgelegten Aufgaben erfolgt auf der Grundlage des Maßnahmeplanes des Ministerrates und der Weisungen des durch den Ministerrat gebildeten zentralen Operativstabes. 2. Dieser Beschluß tritt am 15. Februar 1958 in Kraft; Berlin, den 13. Februar 1958 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Stoph Steinwand Stellvertreter Minister des Vorsitzenden für Berg- und Hüttenwesen des Ministerrates Anlage 1 zu vorstehendem Beschluß Neuregelung der Unterstellung volkseigener Betriebe Abgabe an örtliche Organe der Staatsmacht Name des Betriebes an Bezirk 1 VEB Eisengießerei, Bernburg Halle 2 VEB Maschinenfabrik und Eisen- Halle gießerei, Köthen 3 VEB Eisenwerk, Klein- Halle Wittenberg 4 VEB Modellbau, Dessau Halle 5 VEB Leichtmetallgießerei, Karl-Marx-Stadt Annaberg 6 VEB Sächsisches Metallgußwerk, Karl-Marx-Stadt Freiberg 7 VEB Prenzlauer Eisenwerk Neubrandenburg Anlage 2 zu vorstehendem Beschluß Neuregelung der Unterstellung volkseigener Betriebe Abgabe an zentrale Organe der staatlichen Verwaltung Name des Betriebes an 1 VEB Eisengießerei und Ministerium für Maschinenfabrik, Schwer- Berlin-Lichtenberg maschinenbau 2 VEB Eisenwerk, Waren (Müritz) Ministerium für Schwer- maschinenbau 3 Hornberger Kalkwerke Ministerium für (in Treuhandverwaltung) Aufbau;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit gefährdenen Handlungen führen. Der Untersuchungsführer muß deshalb in der Lage sein, Emotionen richtig und differenziert zu verarbeiten, sich nicht von Stimmungen leiten zu lassen, seine Emotionen auf der Grundlage von alle im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehr notwendigen Fragen bis hin zum Begleichen der bei der Gefahrenabwehr entstandenen Kosten zu klären.

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