Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 145

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 145 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 145); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 27. Februar 1958 145 2. Die Dienstaufsicht über die Deutsche Bauakademie übt das Ministerium für Bauwesen aus. Zur Sicherung der engen Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für Bauwesen und der Deutschen Bauakademie wird ein Vertreter des Präsidiums der Deutschen Bauakademie in das Kollegium des Ministeriums für Bauwesen und ein Vertreter der Leitung des Ministeriums für Bauwesen in das Präsidium der Deutschen Bauakademie berufen; 3. Die dem Ministerium für Aufbau unterstehenden Institute: Institut für Bauindustrie in Leipzig, Institut für Baustoffe in Weimar, Institut für Typung in Berlin mit seinen Außenstellen in Halberstadt und Dresden werden der Deutschen Bauakademie unterstellt; Die Deutsche Bauausstellung in Berlin und die Zentrale Abteilung Fachmethodik der Fachschulen für Bauwesen in Leipzig werden der Deutschen Bauakademie unterstellt. B. Die Bildung von Bezirks-, Kreis- und Stadtbauämtern und ihre Aufgaben Bezirks-, Kreis- und Stadtbauämter Die bestehenden Abteilungen Aufbau und die Büros der Haupt- bzw. Chefarchitekten bei den örtlichen Organen der Staatsmacht werden zysammengefaßt und zu einheitlichen Bezirks-, Kreis- und Stadtbauämtern (in kreisfreien Städten) umgebildet. In kreisangehörigen Städten können bei Vorliegen der Notwendigkeit Stadtbauämter gebildet werden. Über ihre Bildung entscheidet der Rat des Bezirkes. 1. Bezirksbauamt Das Bezirksbauamt ist für die einheitliche Lenkung des Bauwesens des Bezirkes verantwortlich und untersteht dem Rat des Bezirkes. Es plant das Bauwesen des Bezirkes auf Grund der Kennziffern des Wirtschaftsrates beim Rat des Bezirkes. Dem Bezirksbauamt obliegt die Anleitung der unterstellten Betriebe und Institutionen des Bezirkes sowie die fachliche Anleitung der Kreis- und Stadtbauämter. Außerdem trägt es die Verantwortung für den technisch-gestalterischen Teil der Gebietsplanung sowie für die komplexe Planung, Projektierung, Bauvor-bereitung und Durchführung größerer Bauvorhaben des Bezirkes. Das Bezirksbauamt wird vom Bezirksbaudirektor geleitet. Er hat einen Stellvertreter. Das Bezirksbauamt wird fachlich beraten durch das Ministerium für Bauwesen. Der Bezirksbaudirektor ist Mitglied des Wirtschaftsrates beim Rat des Bezirkes. 2. Kreisbauamt Das Kreisbauamt ist für die einheitliche Leitung und Lenkung des Bauwesens des Kreises verantwortlich. Es plant und kontrolliert das Bauwesen des Kreises auf Grund der Kennziffern der Plankommission beim Rat des Kreises. Dem Kreisbauamt obliegt die Anleitung der unterstellten Betriebe und Institutionen sowie der Stadtbauämter des Kreises. Das Kreisbauamt trägt die Verantwortung für die komplexe Planung, Projektierung, Bauvorbereitung und Durchführung der Vorhaben des Kreises. Das Kreisbauamt wird vom Kreisbau- direktor geleitet. Er hat einen Stellvertreter. Der Kreisbaudirektor untersteht dem Rat des Kreises und erhält vom Bezirksbauamt fachliche Anleitung. Der Kreisbaudirektor ist Mitglied der Plankommission beim Rat des Kreises. Die Kreisbauleitungen übernehmen die Projektierung und Investbau-leitung für alle Baumaßnahmen des Kreises außer der vom Bezirksbauamt festgelegten größeren Baukomplexe. Für die Projektierung werden bei den Kreisbauleitungen kleinere Projektierungsgruppen gebildet. In Kreisen und Städten, in denen die Voraussetzungen gegeben sind, eigene Entwurfsbüros zu bilden, sind solche zu schaffen und den Kreisbauleitungen anzugliedern. Über die Bildung dieser Büros entscheidet das Bezirksbauamt; 3. Stadtbauamt in kreisfreien Städten Für das Stadtbauamt in den kreisfreien Städten ist die Aufgabenstellung und die Struktur analog den Kreisbauämtem festzulegen. Das Stadtbauamt wird von einem Stadtbaudirektor geleitet, der dem Rat der Stadt unterstellt ist und die fachliche Anleitung vom Bezirksbauamt erhält. Er ist Mitglied der Plankommission beim Rat der Stadt und hat einen Stellvertreter. In den Stadtkreisen von besonderer Bedeutung, wie z. B. in den großen Bezirksstädten, ist die Struktur des Stadtbauamtes der des Bezirksbauamtes anzugleichen. In Großstädten mit Stadtbezirken werden Stadtbezirksbauämter gebildet. Die Aufgaben der Stadtbezirksbauämter entsprechen den Aufgaben der Stadtbauämter in den kreisangehörigen Städten. 4. Stadtbauamt in kreisangehörigen Städten In kreisangehörigen Städten können Stadtbauämter gebildet werden. Das Stadtbauamt wird von einem Baudirektor geleitet, der dem Rat der Stadt unterstellt ist und fachliche Anleitung vom Kreisbauamt erhält. Über die Bildung des Stadtbauamtes entscheidet der Rat des Kreises. 5. Technisch-ökonomischer Kat Als beratendes Organ für die Lösung von politischen, ökonomischen sowie technischen und gestalterischen Aufgaben wird bei den Bezirks-, Kreis-und Stadtbauämtern ein technisch-ökonomischer Rat gebildet. C. Staatliche Bauaufsicht Im Interesse einer strengen Baukontrolle durch die Staatliche Bauaufsicht ist die bauaufsichtliche Gütekontrolle aus den Entwurfsbüros und Baubetrieben herauszulösen. Die Staatliche Bauaufsicht ist ausschließlich Aufgabe der Organe der staatlichen Verwaltung. Das Ministerium für Bauwesen hat die einheitliche Durchführung der Bauaufsicht in der Deutschen Demokratischen Republik zu gewährleisten. D. Die Aufgaben der Planung und Materialversorgung auf dem Gebiet des Bauwesens I. Planung 1. Das Ministerium für Bauwesen arbeitet unter Beachtung der volkswirtschaftlichen Grundkonzeption die Direktive zur Aufstellung der Jahresplanvorschläge aus. Diese Direktive hat die wichtigsten;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 145 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 145) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 145 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 145)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung verletzt werden. Zur Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht erforderlich, daß die vorliegenden Informationen umfassend auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X