Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 139

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 139 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 139); 139 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 27. Februar 1958 enge Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit den Gewerkschaften, den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland, mit den Arbeitern, Angestellten und der Intelligenz in den Betrieben und Einrichtungen. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen, Anregungen und Kritiken sind für die Lösung der Aufgaben auszuwerten und zu beachten. Für die Unterstützung der Arbeit der Ständigen Kommissionen des Bezirkstages bei der Durchführung ihrer Aufgaben gelten für den Wirtschaftsrat die Bestimmungen des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht. 4. Leitung der dem Wirtschaftsrat angehörenden Fachorgane, unterstellten WB (B), Betriebe und Einrichtungen; Festlegung der detaillierten Planaufgaben für alle Bereiche, die im Wirtschaftsrat zusammengefaßt sind; Übergabe der Pläne an die dem Wirtschaftsrat unterstellten WB (B), Betriebe und Einrichtungen; Vorbereitung von Vorschlägen für den Rat des Bezirkes über die Bildung von WB (B) und die Bestimmung von Betrieben zu Leitbetrieben im Bereich des Wirtschaftsrates. Der Beschluß des Rates des Bezirkes über die Bildung von WB (B) bedarf der Bestätigung durch die Staatliche Plankommission. Die Räte der Bezirke haben für die WB (B) Statuten auf der Grundlage der Verordnung vom 13. Februar 1958 über die Statuten der Vereinigungen volkseigener Betriebe im Bereich der Staatlichen Plankommission (GBl. I S. 149) zu erlassen. 5. Organisierung der Plandurchführung in den dem Wirtschaftsrat angehörenden Bereichen und regelmäßige Auswertung des Standes der Planerfüllung; Ausarbeitung von Analysen zur Vorlage beim Rat des Bezirkes. 6. Planung der Materialversorgung und Verteilung der Kontingente auf alle Bedarfsträger sowie auf die Räte der Kreise; Einwirkung auf die zweckmäßigste und sparsamste Verwendung des Materials. 7. Planung der Arbeitskräfte und Löhne sowie der Berufsausbildung; Organisierung der volkswirtschaftlich richtigen Verteilung der Arbeitskräfte; Sicherung der Einhaltung der Arbeitsschytzbestim-mungen und die Organisierung der technischen Überwachung; Sicherung des Arbeiterberufsverkehrs; enge Zusammenarbeit in allen Fragen, die die Arbeitsbedingungen, die Verteilung der Arbeitskräfte, die Planung der Löhne, die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, den Abschluß und die Durchführung von Betriebskollektivverträgen, den Arbeiterberufsverkehr usw. betreffen, mit den Gewerkschaften und besonders mit dem Bezirksvorstand des FDGB. 8. Einbeziehung der privaten Wirtschaft in den sozialistischen Aufbau, insbesondere über den Weg der Bildung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der staatlichen Beteiligung an privatkapitalistischen Betrieben; Anleitung und Kontrolle der Bezirksdirektionen der Industrie- und Handelskammer und der Bezirkshandwerkskammer. 9. Zusammenarbeit mit den zentralgeleiteten volkseigenen Betrieben und den für sie zuständigen zentralgeleiteten WB insbesondere in folgenden Fragen: Koordinierung der Entwicklung der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft mit der Entwicklung des Bezirkes; Ausschöpfung aller Möglichkeiten für die Neuaufnahme, Erhöhung bzw. Veränderung der zusätzlichen Produktion industrieller Konsumgüter; Unterstützung zurückbleibender Betriebe; Vorbereitung der Stellungnahme des Rates des Bezirkes zu den Projektierungsplänen und den Standortgenehmigungen ; Vorbereitung der Stellungnahme des Rates des Bezirkes zu den Veränderungen in zentralgeleiteten volkseigenen Betrieben und Einrichtungen, die Einfluß auf die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirkes haben (z. B. Stillegung, Zusammenlegung usw. von zentralgeleiteten Betrieben); Festlegung von Maßnahmen zur Sicherung der Durchführung von Investitionen von gesamtstaatlicher Bedeutung. 10. Anleitung und Kontrolle der Plankommissionen bei den Räten der Kreise. II. Die Zusammensetzung und Struktur der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke 1. Der Wirtschaftsrat setzt sich zusammen aus: dem Vorsitzenden des Wirtschaftsrates (Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes); dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Wirtschaftsrates (Leiter der Abteilung Planung); den Leitern der wichtigsten Fachorgane des Wirtschaftsrates auf Beschluß des Rates des Bezirkes; dem Leiter der Abteilung Finanzen; dem Leiter des Bezirksbauamtes; dem für Land- und Forstwirtschaft zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder dem Abteilungsleiter für Land- und Forstwirtschaft; dem für Handel und Versorgung zuständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder dem Abteilungsleiter für Handel und Versorgung; dem Vorsitzenden des Bezirksvorstandes des FDGB; Spezialisten .entsprechend der Wirtschaftsstruktur des Bezirkes auf Beschluß des Rates des Bezirkes. Der Leiter der Bezirksstelle für Statistik nimmt beratend an den Sitzungen des Wirtschaftsrates teil. Der Leiter des Staatlichen Vertragsgerichtes im Bezirk und der Bezirksbevollmächtigte der Zentralen Kommission für Staatliche Kontrolle haben das Recht, an den Beratungen des Wirtschaftsrates teilzunehmen. Die Leiter anderer Institutionen können zu den Beratungen des Wirtschaftsrates hinzugezogen werden. Der Wirtschaftsrat soll nicht mehr als 17 Mitglieder umfassen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Anschläge desFeindes. Die Aufklärung der Dienststellen der Geheimdienste und Agentenzentralen der kapitalistischen Staaten zur Gewährleistung einer offensiven Abwehrarbeit.

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