Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 137

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 137 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 137); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 27. Februar 1958 137 Die nicht dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes unterstellten Betriebe erhalten ihre Kennziffern für den Betriebsplan von dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes. Die Räte der Kreise erhalten nach Abstimmung zwischen dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes und der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes nach erfolgter Beschlußfassung durch den Rat des Bezirkes die staatlichen Aufgaben für die ihnen unterstellten Betriebe. b) Die Betriebe arbeiten auf der Grundlage der ihnen übergebenen Kennziffern und der grundsätzlichen und methodischen Anweisungen für die Finanzplanung ihren Betriebsplan aus, der auch die Warenproduktion, das Betriebsergebnis, die Produktionsabgabe, die Bestandsentwicklung und die Umlaufmittelausstattung enthält. Sie reichen diesen Plan ihren übergeordneten Organen ein. c) Die Fachorgane des Rates des Kreises bzw. des Bezirkes, die Abteilungen bzw. Fachbereiche des Wirtschaftsrates bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises und die bezirksgeleiteten WB überprüfen und verbessern in Konsultationen mit den Betrieben diese Planvorschläge, stellen den komplexen Plan ihres Bereiches auf und überreichen diesen Planvorschlag dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises. Ein zweites Exemplar erhält die zuständige Abteilung Finanzen der örtlichen Räte. d) Der Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. die Plankommission bei dem Rat des Kreises überprüft gemeinsam mit der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte unter Verwendung der Erkenntnisse der Kreditinstitute die Planvorschläge der Wirtschaftsbereiche und beschließt über die Vorschläge. e) Die finanziellen Kennziffern dieser Pläne werden durch die Abteilung Finanzen der örtlichen Räte in den Haushaltsplan dies Bezirkes bzw. des Kreises aufgenommen. f) Die Vorschläge der Räte der Kreise zum Volkswirtschaftsplan und zum Haushaltsplan werden durch den Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes und die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes überprüft und durch Konsultationen mit Vertretern der Räte der Kreise verbessert. g) Die Planung der Bereiche der gesellschaftlichen Konsumtion und der staatlichen Verwaltung (sowie der Bereiche außerhalb des Wirtschaftsrates bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises) erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises und der Abteilung Finanzen der örtlichen Räte. h) Volkswirtschaftsplan und Haushaltsplan der Bezirke und Kreise sind den zuständigen örtlichen Räten und Volksvertretungen jeweils gemeinsam vorzulegen. i) Die Abteilungen bzw. Fachbereiche des Wirtschaftsrates bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises und die übrigen Fachorgane des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises übergeben nach der Beschlußfassung den ihnen unterstellten WB und Betrieben sowie Einrichtungen die staatlichen Aufgaben. Die WB und Betriebe sind für die Durchführung dieser Aufgaben verantwortlich und zur Finanzberichterstattung an die Abteilung Finanzen der örtlichen Räte verpflichtet. VII. Die Bildung von Finanzbeiräten bei den Räten der Bezirke und Kreise Es ist notwendig, daß alle örtlichen Finanzorgane ihre Tätigkeit koordinieren, um ein ressortmäßiges Arbeiten zu vermeiden. Deshalb ist die Änderung der Arbeitsweise in folgender Richtung erforderlich: 1. Alle leitenden Mitarbeiter auf dem Gebiet der Finanzen im Bezirk und Kreis einschließlich des Leiters der Deutschen Notenbank werden zu einem Finanzbeirat unter Vorsitz des Leiters der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises zusammengefaßt. 2. In dem Finanzbeirat bei dem Rat des Kreises werden monatlich vor allem die wirtschaftlichen Ergebnisse der örtlichen volkseigenen Betriebe und der Betriebe der Genossenschaften und der privaten Wirtschaft in einer entweder vom Rat des Kreises oder vom Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises festzulegenden Reihenfolge beraten. 3. In dem Finanzbeirat bei dem Rat des Bezirkes werden monatlich vor allem die wirtschaftlichen Ergebnisse der bezirksgeleiteten volkseigenen Betriebe und die Erfüllung der Haushaltspläne der einzelnen Kreise sowie schwerpunktmäßig die wirtschaftlichen Ergebnisse der zentralgeleiteten volkseigenen Betriebe in einer entweder vom Rat des Bezirkes oder vom Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes festzulegenden Reihenfolge beraten. 4. Weiterhin soll auch im Finanzbeirat die ökonomische und finanzielle Entwicklung der im Bezirk bzw. Kreis befindlichen privaten Wirtschaft beraten werden. VIII. Uber die Verbesserung der Methoden der Anleitung der örtlichen Organe durch das Ministerium der Finanzen Um die bisherige ressortmäßige Anleitung durch die zentralen Finanz- und Bankorgane und die einzelnen Hauptabteilungen des Ministeriums der Finanzen zu beseitigen, ist die Anleitung durch gemeinsame Brigaden der zentralen Finanzorgane durchzuführen. Diese Form der Anleitung muß sich in der Hauptsache auf die Finanzbeiräte und auf die gemeinsame Anleitung gegenüber allen Bank- und Finanzorganen in den Bezirken erstrecken, um sie zu qualifizieren, dieselben Formen der Anleitung gegenüber den entsprechenden Organen in den Kreisen durchzuführen. IX. Abgrenzung der Aufgaben der Bankorgane Um die Einwirkung der Banken auf die Ökonomie der Wirtschaftszweige zu verstärken, ist eine den gegenwärtigen Bedingungen entsprechende Abgrenzung der Aufgaben der einzelnen Bankorgane notwendig. a) Die Deutsche Notenbank und die Deutsche Investitionsbank führten bisher die Finanzierung und die Finanzkontrolle der gesamten volkseigenen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft treten jedoch vielfältige Situationen auf, die es im operativen Interesse des gebieten, in bestimmten Fällen von TrennungsW grundsätzen abzuweichen. In bestimmten Situationen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Aktionen Kampfbündnis und Dialog, Jubiläum, des Turn- und Sportfestes in Leipzig, des Festivals der Jugend der und der in Gera sowie weiterer gesellschaftspolitischer Höhepunkte beizutragen. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Angehörigen des Zentralen Medizinischen Dienstes und der Medizinischen,Dienste der ist deshalb zu sichern, daß Staatssicherheit stets in der Lage ist, allen potentiellen Angriffen des Gegners im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Sachverständigen nehmen die Prüfung und Würdigung des Beweiswertes des Sachverständigengutachtens durch den Untersuchungsführer und verantwortlichen Leiter eine gewichtige Stellung ein.

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