Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 136

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 136 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 136); 136 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 27. Februar 1958 VI. Die Aufgaben der Ministerien und Räte der Bezirke sowie der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise auf dem Gebiet der Finanzen 1. Die Aufgaben der Ministerien und der Räte der Bezirke: Auf der Grundlage der Kennziffern des Volkswirtschaftsplanes und der Direktiven über die Aufstellung des Staatshaushaltsplanes arbeiten die Ministerien und anderen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung und die Räte der Bezirke Vorschläge für die Haushaltspläne und Finanzpläne der ihnen unterstellten staatlichen Einrichtungen und Betriebe aus und übergeben sie dem Ministerium der Finanzen zur Überprüfung und Aufnahme in den Staatshaushaltsplan. Sie sind dafür verantwortlich, daß die durch die Volkskammer beschlossenen Pläne den unterstellten WB, Betrieben und Einrichtungen übergeben werden. Sie sind für die Durchführung dieser Pläne verantwortlich und zur Berichterstattung an das Ministerium der Finanzen verpflichtet. 2. Die Aufgaben und die Stellung der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke und Kreise: a) Die Abteilung Finanzen ist ein Fachorgan des Rates des Bezirkes bzw. des Rates des Kreises zur Durchsetzung der sozialistischen Finanzpolitik. Der Leiter der Abteilung Finanzen ist Mitglied des Wirtschaftsrates bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises. Im Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. in der Plankommission bei dem Rat des Kreises können Beschlüsse, die die Haushalts-, Finanz- und Kreditpläne betreffen, nur mit Zustimmung des Leiters der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises gefaßt werden. Bei Nichtübereinstimmung entscheidet der Rat des Bezirkes bzw. des Kreises. b) Die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises ist doppelt unterstellt und arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des Bezirkstages bzw. des Kreistages, des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises und auf der Grundlage der Weisungen des Ministers der Finanzen die Entwürfe zum Haushaltsplan des Bezirkes bzw. des Kreises aus und legt sie dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises und dem Rat des Bezirkes bzw. des Kreises zur Bestätigung und zur Weiterleitung an den Bezirks- bzw. Kreistag vor. c) Da die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes und des Kreises mit der Einziehung der dem Staatshaushalt der Republik zustehenden Gewinne, Produktionsabgaben und Umlaufmittelüberschüsse, mit der Zuführung von Stützungen und Umlaufmitteln an die zentralgeleiteten Betriebe, mit der Einziehung von Steuern und Abgaben der privaten Wirtschaft und der Durchführung der Preiskontrolle beauftragt sind, üben sie eine strenge Finanzkontrolle über die finan- in zielle Tätigkeit nicht nur der bezirksgeleiteten und örtlichen Wirtschaft, sondern auch gegenüber der zentralgeleiteten Wirtschaft aus, d) Der Rat des Bezirkes bzw. des Kreises beschließt für die Aufstellung des Haushaltsplanes eine Direktive, die für alle Organe des Rates und die nachgeordneten Betriebe und Einrichtungen und für die Räte der Kreise bzw. für die Räte der Städte und Gemeinden verbindlich ist. Diese Direktive ist im Wirtschaftsrat bei dem Rat dies Bezirkes bzw. in der Plankommission bei dem Rat des Kreises zu beraten. Bei der Ausarbeitung des Volkswirtschafts- und Haushaltsplanes arbeiten der Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. die Plankommission bei dem Rat des Kreises einerseits mit der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises andererseits eng zusammen mit dem Ziel, daß der Volkswirtschaftsplan und Haushaltsplan gleichzeitig und gemeinsam ausgearbeitet werden. Die hieraus resultierenden Ergebnisse sind für beide Organe bindend. Vor Weiterleitung an den Rat des Bezirkes bzw. des Kreises werden beide Pläne im Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. in der Plankommission bei dem Rat des Kreises gemeinsam beraten. e) Die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises hat Maßnahmen zu treffen, daß bei der Aufstellung und Durchführung der Haushalts- und Finanzpläne das Sparsamkeitsprinzip durchgesetzt, die wirtschaftliche Rechnungsführung verwirklicht wird sowie die Rentabilität der volkseigenen Betriebe ständig wächst und die Staatseinnahmen voll und rechtzeitig dem Haushalt zufließen. f) Die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes bzw. des Kreises kontrolliert und analysiert die Durchführung der Haushalts- und Finanzpläne, organisiert die Berichterstattung und legt den zuständigen örtlichen Räten regelmäßig Berichte über die Erfüllung der Pläne vor. Sie hat dabei den örtlichen Räten Maßnahmen zur Sicherung der Erfüllung der Haushalts- und Finanzwirtschaft vorzuschlagen. Die Berichte der Abteilung Finanzen der Örtlichen Räte sind vor der Beratung im Rat des Bezirkes bzw. des Kreises dem Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes bzw. der Plankommission bei dem Rat des Kreises vorzulegen und dort zu behandeln. g) Der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes hat die Leiter der Abteilung Finanzen der Räte der Kreise anzuleiten und zu kontrollieren. Der Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises hat dieselben Rechte und Pflichten gegenüber den Finanzorganen der Städte und Gemeinden seines Bereiches. 3. Aufstellung der Finanzpläne der bezirks- und örtlich geleiteten Betriebe zur Ausarbeitung des Betriebsplanes. a) Der Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes übergibt den ihm unterstellten WB und Be-; trieben zur Ausarbeitung des Betriebsplanes die Kennziffern. Die Fachorgane des Rates des Bezirkes und die Räte der Kreise erhalten vom Wirtschaftsrat bei dem Rat des Bezirkes für die ihnen unterstellten Betriebe die Kennziffern des Volkswirtschaftsplanes.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, als auch bei der Bearbeitung und beim Abschluß des Ermittlungsverfahrens. Die Notwendigkeit der auf das Ermittlungsverfahren bezogenen engen Zusammenarbeit mit der zuständigen operativen Dienstsin-heit ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht festgestellt und bewiesen werden. Dazu gehört daß die erforderlichen Uberprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen, bei denen wir die Unterstützung anderer operativer Diensteinheiten in Anspruch nehmen müssen, rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der Persönlichkeit der ihren differenzierten Motiven für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der zukünftigen Aufgabe Neues Deutschland. Tschernenko, Rede des Gene ralsek des der Partei auf der Plenartagung des der Partei im, Neues Deutschland.

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