Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 135

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 135 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 135); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 27. Februar 1958 135 6. Die WB sind für die Durchführung der Pläne und Erfüllung der Betriebsergebnisse, des Aufkommens der Produktionsabgabe und für die Erfüllung der Haushaltsverpflichtungen der Betriebe verantwortlich. 7. Die in den Plänen vorgesehenen Abführungen der Betriebe an den Staatshaushalt oder die vorgesehenen Zuführungen aus dem Staatshaushalt führen nicht zu Geldbewegungen bei der WB. Die Betriebe treten dabei unmittelbar mit den örtlichen Finanzorganen in Beziehung. Die WB führen keine Umverteilung von Gewinnen und Umlaufmitteln durch. 8. In der Regel sind die Amortisationen den Betrieben zur Finanzierung des Planes der Erhaltung der Grundmittel voll zu überlassen. Wenn in Ausnahmefällen eine Umverteilung von Amortisationsteilen von Betrieb zu Betrieb innerhalb der WB stattfindet, so entscheidet darüber die WB. Wenn in Ausnahmefällen eine Umverteilung von Amortisationsteilen von einer WB zu einer anderen WB stattfindet, die einer Abteilung der Staatlichen Plankommission angehören, so entscheidet darüber die Abteilung der Staatlichen Plankommission. Die Deutsche Investitionsbank übt die Kontrolle der Umverteilung der Amortisationen zwischen den WB aus. Im Planjahr nicht verbrauchte Amortisationen können die Betriebe und WB in das folgende Jahr übertragen. Der übertragene Amortisationsfonds kann im folgenden Jahr entsprechend den bestätigten Plänen verwandt werden. 9. Die WB haben ferner die Aufgabe, die erweiterte Reproduktion in ihrem Bereich zu lenken, indem sie Anträge auf Investitionen besonders sorgfältig prüfen und bestätigte Investitionsvorhaben in ihrer Durchführung kontrollieren. 10. Die WB erhalten einen Anteil von maximal 10 % am Überplangewinn ihrer Betriebe als Sonderfonds für die Gewährung von Prämien für besondere Produktionsleistungen, die Finanzierung von überbetrieblichen Wettbewerben und die Finanzierung von kleinen Rationalisierungsmaßnahmen. 11. Alle sonstigen Fonds, die bisher den Ministerien und Hauptverwaltungen zustanden, entfallen. Vorübergehende Liquiditätsschwierigkeiten der Betriebe werden durch kurzfristige verzinsbare Darlehen der Deutschen Notenbank überbrückt. Die Bankorgane nehmen dadurch Einfluß auf die WB bzw. den Betrieb zur Verbesserung der wirtschaftlichen und besonders der finanziellen Tätigkeit. 12. Nach der Bestätigung der staatlichen Finanzaufgaben durch die Abteilungen der Staatlichen Plankommission hat die WB dem Ministerium der Finanzen den Finanzplan und den Plan der Finanzierung der Betriebe (Abführungen an den Staatshaushalt und Zuführungen aus dem Staatshaushalt) nach örtlichen Bereichen (Kreis) untergliedert zu übergeben. 13. Die WB stellen Pläne ihrer Einnahmen und Ausgaben auf, die vom Ministerium der Finanzen zu bestätigen sind. Die erforderlichen Zuschüsse werden aus Umlagen der Betriebe gedeckt. Diese Umlagen sind Bestandteil der Selbstkosten der Betriebe. Für das Jahr 1958 ist eine Übergangsregelung zu treffen. 14. Die Finanzaufgaben der WB werden durch die Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzkontrolle wahrgenommen. Die wesentlichsten Aufgaben sind folgende: Durchführung von Betriebs vergleichen, Kostenanalysen, Rentabilitätsvergleichen, Kontrolle über die Erfüllung der Finanzpläne, Organisation und Vereinfachung des Rechnungswesens, Finanzberichterstattung. Der Leiter der Abteilung Betriebswirtschaft und Finanzkontrolle nimmt gleichzeitig die Funktion des Hauptbuchhalters wahr. V. Die Aufgaben der volkseigenen Betriebe auf dem Gebiet der Finanzen 1. Die Betriebe stellen auf der Grundlage der Kennziffern für den Volkswirtschaftsplan und der Weisungen der übergeordneten Organe über die Finanzplanung ihren Finanzplan im Rahmen des Betriebsplanes auf. Sie reichen ihn an die WB zur Bestätigung ein, nachdem er vorher in den Betriebsabteilungen und Werkstätten den Arbeitern, Meistern und Ingenieuren erläutert und entsprechend den Vorschlägen der Werktätigen berichtigt wurde. 2. Die Betriebsleiter und die Hauptbuchhalter haben die Pflicht, durch die wirtschaftliche Rechnungsführung die Prinzipien der strengsten Sparsamkeit und der materiellen Interessiertheit so anzuwenden, daß die in den betrieblichen Plänen vorgesehene Akkumulation erreicht und übererfüllt wird und die Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt und den Bankorganen eingehalten werden. 3. Die Bestimmungen über die wirtschaftliche Rechnungsführung hinsichtlich der Verwendung der Gewinne der Betriebe für die Bildung des Betriebsprämienfonds und Kultur- und Sozialfonds, für die Finanzierung der geplanten und bestätigten Umlaufmittelerhöhungen, für die Finanzierung des Planes der Erweiterung der Grundmittel (Investitionen) und die Tilgung von Rationalisierungskrediten bleiben unverändert bestehen. 4. Der nach dieser Verteilung verbleibende Gewinn steht dem Staatshaushalt zu und wird von den Betrieben unmittelbar an das örtliche Finanzorgan abgeführt. 5. Die Produktionsabgabe und die Umlaufmittelüberschüsse führen die Betriebe ebenfalls an das örtliche Finanzorgan ab. In solchen Fällen, in denen die WB Absatzorgane bilden, kann vorgesehen werden, daß die Produktionsabgabe nicht von den Betrieben erhoben, sondern von den WB an die örtlichen Finanzorgane abgeführt wird. Hierzu ist jeweils eine Sondervereinbarung mit dem Ministerium der Finanzen erforderlich. 6. Durch die jährlichen Haushaltspläne wird festgelegt, mit welchen Prozentsätzen am Gewinn bzw. der Produktionsabgabe der Kreis und der Bezirk beteiligt werden. 7. Planmäßige Umlaufmittelzuführungen und Stützungen entsprechend der durchgeführten Produktion werden von den örtlichen Finanzorganen an die Betriebe gezahlt. 8. Planmäßig aus dem Staatshaushalt bereitzustellende Mittel für Investitionen werden den Betrieben durch die Deutsche Investitionsbank zugeführt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, die teilweise Erfahrungen in der konspirativen Arbeit besitzen auch solche, die bei der Begehung der Straftaten hohe Risikobereitschaft und Brutalität zeigten. Daraus erwachsen besondere Gefahren für die Sicherung der ebenfalls zum persönlichen Eigentum solcher Personen zählender! Gewerbebetriebe, der Produktionsmittel und anderer damit im Zusammenhang stehender Sachen und Rechte. Heben der müsse!:, hierbei die Bestimmungen des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sowie bei anderen Abschlußarten und bei Haftentlassungen zur Wiedereingliederung des früheren Beschuldigten in das gesellschaftliche Leben.

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