Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 128 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 128); 128 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 WB geleiteten Betrieben und den bezirksgeleiteten und örtlichen Betrieben des Bezirkes zu treffen, die Hauptkennziffern der Planvorschläge der zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen zu den Perspektiv- und Jahresplänen zu begutachten. IV. Aufgaben der Plankommissionen bei den Räten der Kreise auf dem Gebiet der Planung Die bei den Räten der Kreise bestehenden Plankommissionen sind zugleich den Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke unterstellt. Sie sind für die gesamte Planung der Entwicklung des Kreises gegenüber den Räten der Kreise verantwortlich. Die Plankommissionen bei den Räten der Kreise und die Abteilungen Finanzen der Räte der Kreise arbeiten auf der Grundlage der Beschlüsse der Räte der Kreise und der Weisungen der Wirtschaftsräte bei den Räten der Bezirke bzw. der Abteilungen Finanzen der Räte der Bezirke gemeinsam den Volkswirtschaftsplan und den Haushaltsplan der Kreise aus. Beide Pläne werden den Räten der Kreise gleichzeitig zur Bestätigung vorgelegt. Außerdem arbeiten die Plankommissionen bei den Räten der Kreise den Kreisplan, d. h. eine Zusammenfassung der wichtigsten Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes sowie des Haushaltsplanes der Kreise aus. Diese Aufgaben sind in enger Zusammenarbeit mit den Ausschüssen der Nationalen Front, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund sowie den anderen Massenorganisationen zu beraten. Der Kreisplan ist ebenfalls den Räten der Kreise zur Bestätigung vorzulegen. Für die Durchführung der wirtschaftlichen Aufgaben im Kreis sind alle werktätigen Schichten zu gewinnen. Der Kreistag beschließt über die Pläne der wirtschaftlichen Entwicklung des Kreises. Die Plankommissionen bei den Räten der Kreise kontrollieren die Durchführung des Volkswirtschaftsplanes sowie die Abrechnung des Kreisplanes und legen den Räten der Kreise und den Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke Analysen über den Stand der wirtschaftlichen Entwicklung der Kreise vor. Sie sind für die Planung, Anleitung und Kontrolle der kreisgeleiteten Industrie, des Verkehrs und der kommunalen Wirtschaft verantwortlich. Sie planen die Entwicklung der Einrichtungen des Kultur-, Gesund-heits- und Sozialwesens und der Volksbildung. Die Plankommissionen bei den Räten der Kreise koordinieren die Pläne der örtlich geleiteten Betriebe, für deren Planung und Leitung besondere Fachorgane der Räte der Kreise bestehen. Die Plan Vorschläge für diese Wirtschaftszweige sind Bestandteil des einheitlichen Planvorschlages des Kreises, der von den Räten der Kreise den Räten der Bezirke übergeben wird. Die Plankommissionen bei den Räten der Kreise sind verantwortlich für die Planung der Arbeitskräfte und Löhne sowie der Berufsausbildung für alle Bereiche der örtlichen Wirtschaft und für die Lenkung der Arbeitskräfte im gesamten Kreis. Sie sind für die Planung der Materialversorgung und die Verteilung der Kontingente für alle Betriebe und anderen Bedarfsträger in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Ausgabetag: 27. Februar 1958 V. Aufgaben der Vereinigungen volkseigener Betriebe auf dem Gebiet der Planung Die WB sind zentrale Wirtschaftsorgane für die Planung und Leitung der ihnen unterstehenden Betriebe und Einrichtungen. Darüber hinaus können ihnen durch die Staatliche Plankommission bestimmte koordinierende Aufgaben übertragen werden, die sich auf den gesamten Industriezweig erstrecken. Die WB haben die Aufgabe, den volkseigenen Betrieben Direktiven und die erforderliche Hilfe für die Ausarbeitung der betrieblichen Pläne zu geben. Die WB prüfen und koordinieren die Planprojekte der Betriebe und übergeben der Staatlichen Plankommission das zusammengefaßte Planprojekt. Auf der Grundlage der Perspektivpläne und der Jahrespläne bestätigen die WB die staatlichen Aufgaben für die ihnen unterstehenden volkseigenen Betriebe. Sie kontrollieren die Durchführung der Pläne und treffen solche Maßnahmen zu ihrer Erfüllung, die von den Betrieben nicht selbständig durchgeführt werden können. Die Bildung der WB darf nicht zu einer Einschränkung der Verantwortung der Werkleiter der volkseigenen Betriebe führen. Die WB haben die selbständige Leitung der Plandurchführung durch die Werkleiter in den ihnen unterstellten Betrieben und Einrichtungen zu fördern und zu gewährleisten. Insbesondere haben sie zu sichern, daß die Kooperation zwischen den ihnen unterstellten Betrieben und Betrieben anderer WB sowie Betrieben der bezirksgeleiteten und örtlichen Wirtschaft in der Regel von den Betrieben selbständig durch Abschluß von langfristigen Kooperationsverträgen hergestellt wird. Sie haben ferner zu gewährleisten, daß die ihnen unterstehenden Betriebe rechtzeitig mit den Wirtschaftsräten bei den Räten der Bezirke die Fragen der perspektivischen Entwicklung des Betriebes abstimmen. Das gilt insbesondere für Fragen der Kapazitätserweiterung, Baumaßnahmen, Veränderung der Arbeitskräfte und Fragen, die von regionaler Bedeutung sind. VI. Aufgaben der volkseigenen Betriebe auf dem Gebiet der Planung Die volkseigenen Betriebe arbeiten auf der Grundlage staatlicher Aufgaben die konkreten betrieblichen Pläne aus und legen selbständig ihre Aufgaben zur maximalen Steigerung und Verbesserung der Produktion, zur Entwicklung der Technik und zur sparsamsten Ausnutzung der materiellen und finanziellen Fonds fest. Sie arbeiten Vorschläge für die Perspektiv- und Jahrespläne aus und übergeben diese den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen. Sie sind für die Durchführung der staatlichen Aufgaben verantwortlich und treffen Maßnahmen zu deren Erfüllung. Die Werkleiter haben zu gewährleisten, daß die Ausarbeitung sowie die Kontrolle und Festlegung von Maßnahmen zur Durchführung der Pläne unter ständiger Mitwirkung der Betriebsgewerkschaftsleitung erfolgt. Sie sind für die Organisierung der Teilnahme der Arbeiter und der technischen Intelligenz bei der Beratung der wirtschaftlichen Aufgaben des Betriebes und von Maßnahmen zur erfolgreichen Durchführung der Pläne sowie für die Aufteilung der Pläne auf Abteilungen, Brigaden usw. verantwortlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und der Verwaltung Strafvollzug, miß auf der Grundlage bestehender dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung strikt duroh-gesotzt und im Interesse einer hohen Sicherheit und Ordnung innerhalb der Untersuchungshaftanstalb, vor allem zur vorbeugenden Verhinderung aller Störungen, die gegen den Vollzugsprozeß gerichtet sind, die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt.

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