Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 106 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 106); 106 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 10. Februar 1958 Anlage au vorstehender Anordnung Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen ■ für den Import Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil der zwischen den Importeuren und den Empfängern abgeschlossenen Verträge (Einfuhrbestellungen). Allgemeines § 1 Nach der Unterzeichnung des Vertrages werden die gesamte vorangegangene Korrespondenz und die in den Vertragsverhandlungen getroffenen Vereinbarungen, sofern sie dem Vertragsinhalt widersprechen, ungültig. 5 2 (1) Alle den Vertrag betreffende Korrespondenz ist mindestens mit der Nummer der Einfuhrbestellung zu kennzeichnen. (2) Muster, technische Beschreibungen, Normen, Typenbezeichnungen, Zeichnungen, Analysen oder ähnliches sind nur, wenn ausdrücklich zwischen dem Importeur und dem Empfänger vereinbart, Bestandteil des Vertrages. (3) Die Bedingungen für evtl. Toleranzen (Uber- oder Untenschreitungen der vereinbarten Liefermengen oder hinsichtlich der Qualität) sind im Vertrag festzulegen. § 3 (1) Der Bestimmungsort für die Ware ist im Vertrag festzulegen. (2) Kann der Bestimmungsort zur Zeit des Abschlusses im Vertrag nicht festgelegt werden, so ist im Vertrag eine Bestimmung aufzunehmen, innerhalb welcher Frist der Empfänger die erforderlichen Versanddispositionen erteilen wird. § 4 Verpackung (1) Der Importeur hat für die vertraglich vereinbarte, insbesondere für eine einwandfreie, handelsübliche Verpackung zu sorgen, so daß die Ware gegen Verluste und Beschädigung während der für sie normalen Art und Dauer des Transportes vom ausländischen Handelspartner bis zum Empfänger geschützt ist. Sind im Vertrag Sonderbedingungen festgelegt, so sind diese genau einzuhalten. Das gilt insbesondere für die Verpackung und Kennzeichnung wärme-, bruch-, feuchtigkeitsempfindlicher, giftiger oder anderer Ware. (2) Der Importeur hat bei Benutzung von Leihemballagen den Empfänger rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. (3) Der Empfänger hat Leihemballage spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware an den vom Importeur benannten Ort abzusenden. Der Empfänger haftet für die ordnungsgemäße und vollständige Rücksendung der Leihemballage und hat den Versand durch handelsübliche Dokumente (Frachtbriefduplikat usw.) dem Importeur zu belegen. Andere Regelungen bedürfen der Zustimmung des Importeurs. Schäden, die dem Importeur durch die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe der Leihemballage entstehen, gehen zu Lasten des Empfängers. Lieferung und Lieferfristen § 5 Die Lieferfristen sind im Vertrag nach Monaten festzulegen. Sind in den Importverträgen mit den aus- ländischen Partnern nachweisbar keine Festlegungen monatlicher Liefertermine zu erreichen, dann sind die im Vertrag mit den ausländischen Partnern festgeiegten Lieferfristen für den Vertrag zwischen dem Importeur und dem Empfänger verbindlich. Hiervon ist der Empfänger unverzüglich vom Importeur zu benachrichtigen. § 6 Sofern vertraglich nicht ausgeschlossen, sind Teillieferungen zugelassen. § 7 Die vorfristige Lieferung ist zugelassen, wenn der Importeur auf Grund seiner vertraglichen Bindung mit einem ausländ;schen Handelspartner keine andere Möglichkeit zur Erfüllung des Vertrages hat. In diesem Falle hat der Importeur den Empfänger nach Kenntniserlangung von diesem Umstand unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Durch vorfristige Lieferung entstehende Mehrkosten sind vom Importeur zu tragen. § 8 Als Datum der Lieferung gilt das Datum des Einganges des Vertragsgegenstandes auf der Grenzgüterabfertigungsstelle der Deutschen Demokratischen Republik, das auf der Importmeldung vermerkt ist. § 9 (1) Der Empfänger hat bei verspäteter Lieferung nicht das Recht, die Abnahme des Vertragsgegenstandes zu verweigern, es sei denn, die Lieferverzögerung beträgt mehr als fünf Monate. Ansprüche auf Vertragsstrafe und weitergehenden Schadensersatz werden davon nicht berührt. Der Importeur ist verpflichtet, den Empfänger rechtzeitig von dem Termin der Lieferung zu unterrichten. (2) Bei verspäteter Lieferung termin- oder saisonbedingter Waren um mehr als 15 Tage hat der Empfänger ohne Rücksicht darauf, ob der Leistende für die Verspätung gemäß §§ 37 bis 39 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) verantwortlich ist oder nicht, das Recht, vom Vertrage zurückzutreten, wenn dies in der Einfuhrbestellung vereinbart ist. § 10 Übergang des Verfügungs- bzw. Eigentumsrechtes und Gefahrtragung Das Verfügungs- bzw. Eigentumsrecht sowie die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes gehen vom Importeur auf den Empfänger über, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist: a) bei Eisenbahntransporten im Moment der Übergabe des beladenen Waggons am Ort der Grenzgüterabfertigung der Deutschen Demokratischen Republik an den Empfänger; b) bei Kraftwagen- und Binnenschiffstransporten im Moment der Übergabe der Ladung des LKW oder des Binnenschiffes an der Grenzkontrollstelle an den Empfänger; c) bei Seetransporten im Moment der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Empfänger im Seehafen der Deutschen Demokratischen Republik (verladen auf Empfängers Fahrzeug oder frei Empfängers Lager); d) bei Lufttransporten im Moment der Übergabe des Vertragsgegenstandes von Bord des Flugzeuges im Flughafen der Deutschen Demokratischen Republik; e) bei Postversand mit Aushändigung des Vertragsgegenstandes durch die Deutsche Post an den Empfänger.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen zu unterbinden.

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