Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1958, Seite 106

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958, Seite 106 (GBl. DDR Ⅰ 1958, S. 106); 106 Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 10. Februar 1958 Anlage au vorstehender Anordnung Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen ■ für den Import Nachfolgende Bedingungen sind Bestandteil der zwischen den Importeuren und den Empfängern abgeschlossenen Verträge (Einfuhrbestellungen). Allgemeines § 1 Nach der Unterzeichnung des Vertrages werden die gesamte vorangegangene Korrespondenz und die in den Vertragsverhandlungen getroffenen Vereinbarungen, sofern sie dem Vertragsinhalt widersprechen, ungültig. 5 2 (1) Alle den Vertrag betreffende Korrespondenz ist mindestens mit der Nummer der Einfuhrbestellung zu kennzeichnen. (2) Muster, technische Beschreibungen, Normen, Typenbezeichnungen, Zeichnungen, Analysen oder ähnliches sind nur, wenn ausdrücklich zwischen dem Importeur und dem Empfänger vereinbart, Bestandteil des Vertrages. (3) Die Bedingungen für evtl. Toleranzen (Uber- oder Untenschreitungen der vereinbarten Liefermengen oder hinsichtlich der Qualität) sind im Vertrag festzulegen. § 3 (1) Der Bestimmungsort für die Ware ist im Vertrag festzulegen. (2) Kann der Bestimmungsort zur Zeit des Abschlusses im Vertrag nicht festgelegt werden, so ist im Vertrag eine Bestimmung aufzunehmen, innerhalb welcher Frist der Empfänger die erforderlichen Versanddispositionen erteilen wird. § 4 Verpackung (1) Der Importeur hat für die vertraglich vereinbarte, insbesondere für eine einwandfreie, handelsübliche Verpackung zu sorgen, so daß die Ware gegen Verluste und Beschädigung während der für sie normalen Art und Dauer des Transportes vom ausländischen Handelspartner bis zum Empfänger geschützt ist. Sind im Vertrag Sonderbedingungen festgelegt, so sind diese genau einzuhalten. Das gilt insbesondere für die Verpackung und Kennzeichnung wärme-, bruch-, feuchtigkeitsempfindlicher, giftiger oder anderer Ware. (2) Der Importeur hat bei Benutzung von Leihemballagen den Empfänger rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. (3) Der Empfänger hat Leihemballage spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware an den vom Importeur benannten Ort abzusenden. Der Empfänger haftet für die ordnungsgemäße und vollständige Rücksendung der Leihemballage und hat den Versand durch handelsübliche Dokumente (Frachtbriefduplikat usw.) dem Importeur zu belegen. Andere Regelungen bedürfen der Zustimmung des Importeurs. Schäden, die dem Importeur durch die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Rückgabe der Leihemballage entstehen, gehen zu Lasten des Empfängers. Lieferung und Lieferfristen § 5 Die Lieferfristen sind im Vertrag nach Monaten festzulegen. Sind in den Importverträgen mit den aus- ländischen Partnern nachweisbar keine Festlegungen monatlicher Liefertermine zu erreichen, dann sind die im Vertrag mit den ausländischen Partnern festgeiegten Lieferfristen für den Vertrag zwischen dem Importeur und dem Empfänger verbindlich. Hiervon ist der Empfänger unverzüglich vom Importeur zu benachrichtigen. § 6 Sofern vertraglich nicht ausgeschlossen, sind Teillieferungen zugelassen. § 7 Die vorfristige Lieferung ist zugelassen, wenn der Importeur auf Grund seiner vertraglichen Bindung mit einem ausländ;schen Handelspartner keine andere Möglichkeit zur Erfüllung des Vertrages hat. In diesem Falle hat der Importeur den Empfänger nach Kenntniserlangung von diesem Umstand unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Durch vorfristige Lieferung entstehende Mehrkosten sind vom Importeur zu tragen. § 8 Als Datum der Lieferung gilt das Datum des Einganges des Vertragsgegenstandes auf der Grenzgüterabfertigungsstelle der Deutschen Demokratischen Republik, das auf der Importmeldung vermerkt ist. § 9 (1) Der Empfänger hat bei verspäteter Lieferung nicht das Recht, die Abnahme des Vertragsgegenstandes zu verweigern, es sei denn, die Lieferverzögerung beträgt mehr als fünf Monate. Ansprüche auf Vertragsstrafe und weitergehenden Schadensersatz werden davon nicht berührt. Der Importeur ist verpflichtet, den Empfänger rechtzeitig von dem Termin der Lieferung zu unterrichten. (2) Bei verspäteter Lieferung termin- oder saisonbedingter Waren um mehr als 15 Tage hat der Empfänger ohne Rücksicht darauf, ob der Leistende für die Verspätung gemäß §§ 37 bis 39 des Vertragsgesetzes vom 11. Dezember 1957 (GBl. I S. 627) verantwortlich ist oder nicht, das Recht, vom Vertrage zurückzutreten, wenn dies in der Einfuhrbestellung vereinbart ist. § 10 Übergang des Verfügungs- bzw. Eigentumsrechtes und Gefahrtragung Das Verfügungs- bzw. Eigentumsrecht sowie die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstandes gehen vom Importeur auf den Empfänger über, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist: a) bei Eisenbahntransporten im Moment der Übergabe des beladenen Waggons am Ort der Grenzgüterabfertigung der Deutschen Demokratischen Republik an den Empfänger; b) bei Kraftwagen- und Binnenschiffstransporten im Moment der Übergabe der Ladung des LKW oder des Binnenschiffes an der Grenzkontrollstelle an den Empfänger; c) bei Seetransporten im Moment der Übergabe des Vertragsgegenstandes an den Empfänger im Seehafen der Deutschen Demokratischen Republik (verladen auf Empfängers Fahrzeug oder frei Empfängers Lager); d) bei Lufttransporten im Moment der Übergabe des Vertragsgegenstandes von Bord des Flugzeuges im Flughafen der Deutschen Demokratischen Republik; e) bei Postversand mit Aushändigung des Vertragsgegenstandes durch die Deutsche Post an den Empfänger.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1958 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1958 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 75 vom 27. Dezember 1958 auf Seite 894. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1958 (GBl. DDR Ⅰ 1958, Nr. 1-75 v. 9.1.-27.12.1958, S. 1-894).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Mielke, Referat auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der von der Linie forderte, um einen noch größeren Beitrag zu leisten, die politisch-operative Lage stets real und umfassend einzuschätzen; die Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von fester Bestandteil der Organisierung der gesamten politischoperativen Arbeit bleibt in einer Reihe von Diensteinhei ten wieder ird. Das heißt - wie ich bereits an anderer Stelle forderte -,sie darf nicht losgelöst von der politisch-operativen Lage, von den politisch-operativen Schwe?-punktbereichen und politisch-operativen Schwerpunkten, von, der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge und wertvolle Beiträge anderer Diensteinheiten sind entsprechend zu würdigen. Gewährleistung der ständigen Einflußnahme auf die zielstrebige Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge im Verantwortungsbereich. Die Leiter haben ständig zu sichern, daß die Jeweils zu behandelnde Thematik auf das engste mit den praktischen Problemen, Erfahrungen und Erkenntnissen aus dem eigenen Verantwortungsbereich verbunden und konkrete positive und negative Beispiele unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu beraten, die notwendigen operativ-taktischen Dokumente zu erarbeiten und die Organisation des Zusammenwirkens und des Informationsaustausches zu überprüfen.

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