Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 9 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 9); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 8. Januar 1957 9 3. Die Revisionskommission § 24 (1) Die Revisionskommission übt die Kontrolltätigkeit in der Genossenschaft aus. Sie besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Zahl der Mitglieder der Revisionskommission soll stets durch 3 teilbar sein. Die Zusammensetzung der Revisionskommission erfolgt entsprechend § 10 Abs. 3 des Gesetzes vom 9. August 1950 zur Förderung des. Handwerks. (2) Die Mitglieder der Revisionskommission wählen ihren Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. § 25 (1) Die Revisionskommission hat unbeschränktes Kontrollrecht und die Aufgabe, die gesamte Tätigkeit der Genossenschaft, die Einhaltung und Erfüllung der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik, der Verfügungen ihrer Organe sowie die Einhaltung des Statuts, der Weisungen der Handwerkskammer des Bezirkes und der Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu überprüfen und der Mitgliederversammlung hierüber Bericht zu erstatten. (2) Die Revisionskommission ist berechtigt, vom Vorstand Berichterstattung zu verlangen. Die Revisionskommission überprüft regelmäßig: a) die Tätigkeit der Arbeitsausschüsse; b) die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen; c) die Materialbewegung und den Warenbestand; d) das Rechnungswesen. (3) Die Revisionskommission ist nur der Mitgliederversammlung gegenüber rechenschaftspflichtig. § 26 Die Sitzungen der Revisionskommission finden monatlich einmal statt. Eine Sitzung der Revisionskommission muß von dem Vorsitzenden unverzüglich einberufen werden, wenn dies ein Mitglied der Revisionskommission oder die Handwerkskammer des Bezirkes unter Angabe der Gründe verlangt. § 27 (1) Die Revisionskommission wird von Prüfungen und Kontrollen der Handwerkskammer des Bezirkes unverzüglich unterrichtet und nimmt an der Besprechung der Prüfungsergebnisse teil. (2) Sie hat den Rechenschaftsbericht des Vorstandes, die vorgelegte Bilanz und Ergebnisrechnung, die Verwendung der Überschüsse oder die Vorschläge zur Deckung des Verlustes zu prüfen und darüber der Hauptversammlung vor Genehmigung der Rechenschaftsberichte einen schriftlich niedergelegten Bericht zu erstatten. § 28 Die Revisionskommission ist berechtigt, bei Vor liegen wichtiger Gründe Mitglieder des Vorstandes vorläufig bis zur Entscheidung der ohne Verzug einzuberufenden Mitgliederversammlung von ihren Funktionen zu entheben. 4. Gemeinsame Bestimmungen für Vorstand und Revisionskommission § 29 (1) Die Mitglieder der Verwaltungsorgane haben die übernommenen Funktionen nach bestem Wissen unter sorgfältiger Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik und im fortschrittlichen demokratischen Sinne auszuüben. ' (2) Die Mitglieder des Vorstandes und der Revisionskömmission sind verpflichtet, der Genossenschaft den Schaden zu ersetzen, den sie dieser durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten zugefügt haben. Der Schadensersatzanspruch verjährt in zwei Jahren. § 30 (1) Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder der Revisionskommission sein und umgekehrt. t (2) Mitglieder des Vorstandes und der Revisionskommission können ihre Funktionen nur mit Zustimmung der Mitgliederversammlung niederlegen. (3) Mitglieder der Genossenschaftsorgane können nicht gleichzeitig Beschäftigte einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Handwerks sein. § 31 Die Tätigkeit der Vorstandsmitglieder und der Mitglieder der Revisionskommission ist ehrenamtlich. Sie dürfen keine nach dem Geschäftsergebnis bemessene Vergütungen beziehen. Die Mitgliederversammlung kann jedoch für den Verdienst- und Lohnausfall eine Kostenerstattung im Rahmen der Vergütungsrichtlinien genehmigen. . § 32 Die Verwaltungsorgane sind beschlußfähig, wenn die Mehrheit ihrer Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefaßt. 5. Gemeinsame Beratungen und Beschlußfassungen von Vorstand und Revisionskommission § 33 Vorstand und Revisionskommission beraten und beschließen gemeinsam über folgende Angelegenheiten: a) Berufung der Mitglieder der Wirtschafts-, Kultur-und Schulungsausschüsse; b) Herausgabe von Arbeitsanweisungen für Ausschüsse der Genossenschaft gemäß den Bestimmungen dieses Statuts und den Richtlinien der Handwerkskammer des Bezirkes; c) Abschluß von Verträgen, denen regelmäßig wiederkehrende Leistungen oder Zahlungen (Mieten usw.) zugrunde liegen, deren Wertbeträge . DM jährlich übersteigen; d) Vorschläge für die Verwendung der Fonds für kulturelle, Schulungs- und soziale Zwecke bzw. Vorschläge zur Deckung eines eingetretenen Verlustes; e) Ausscheiden von Mitgliedern aus der Genossenschaft durch Übertragung des Geschäftsguthabens; f) Einführung der Dienstanweisung für die Beschäftigten der Genossenschaft; g) politische und fachliche Weiterentwicklung der Beschäftigten der Genossenschaft. § 34 (1) Die Vorbereitung und Einberufung der gemeinsamen Sitzung beider Organe obliegt in der Regel dem Vorstand. (2) Den Vorsitz in der gemeinsamen Sitzung hat der Vorsitzende des Vorstandes oder dessen Stellvertreter. (p) Über die in gemeinsamer Sitzung zu beratenden Fragen kann Beschluß gefaßt werden, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes und die Mehrheit der Mitglieder der Revisionskommission anwesend sind. Über die Beschlüsse muß während der Sitzung Protokoll geführt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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