Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 74

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 74 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 74); 74 Gesetzblatt Teil I Nr. 8 Ausgabetag: 26. Januar 1957 § 3 (1) Mit der Verkürzung der Arbeitszeit ist wie folgt zu beginnen: a) Ab 1. März 1957 in den zentralgeleiteten und örtlichen sozialistischen sowie gleichgestellten Betrieben des Maschinenbaues, unabhängig von ihrer Unterstellung, sowie in den Reichsbahnausbesserungswerken, in den sozialistischen Betrieben des Bergbaues, des Hüttenwesens einschließlich der Stahl- und Walzwerke und der Grundstoff-chemie; b) nach dem 1. April 1957 schrittweise in anderen Industriezweigen bzw. Betrieben mit besonderer Produktion nach entsprechender Vorbereitung und Auswertung der gesammelten Erfahrungen. (2) Die Leiter der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung legen in Anordnungen im Einvernehmen mit den Zentralvorständen der zuständigen Industriegewerkschaften und in Übereinstimmung mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung die Verkürzung der Arbeitszeit in den ihnen unterstehenden Industriezweigen bzw. Betrieben gemäß Abs. 1 Buchst, b fest. (3) Die Räte der Bezirke haben für die ihnen unterstehenden Betriebe der örtlichen sozialistischen und ihr gleichgestellten Industrie eine entsprechende Regelung zu treffen. (4) Die Verkürzung der Arbeitszeit hat nach der notwendigen Vorbereitung durch die Leiter der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung für alle Betriebe eines Industriezweiges unter Einbeziehung aller Beschäftigten zu erfolgen. § 4 (1) Alle Maßnahmen zur Verkürzung der Arbeitszeit müssen in enger Verbindung mit den Erfahrungen und Vorschlägen der Belegschaften der Betriebe unter besserer Anwendung der Technik, verbesserter Betriebsorganisation und weitgehender Beseitigung aller Warte- und Stillstandszeiten durchgeführt werden, um dadurch die erforderliche Steigerung der Arbeitsproduktivität zu gewährleisten. (2) Die Erfüllung der Produktionspläne ist trotz der verkürzten Arbeitszeit durch entsprechende Steigerung der Arbeitsproduktivität zu sichern. § 5 (1) Die Verkürzung der Arbeitszeit erfolgt in der Regel in ein- und zweischichtig arbeitenden Betrieben durch Kürzung der täglichen Arbeitszeit. Die unbedingte Einhaltung des Energieversorgungsplanes muß garantiert sein. (2) Für dreischichtig arbeitende Betriebe wird in der Regel die bisherige 8-Stunden-Schicht beibehalten unter Wegfall der sechsten Nachtschicht. (3) In Industriezweigen, in denen auf Grund der Eigenart ihrer Produktion bzw. Struktur besondere Regelungen erforderlich sind, treffen diese die Leiter der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung bzw. die Räte der Bezirke für die ihnen unterstehenden Betriebe im Einvernehmen mit den Zentralvorständen der zuständigen Industriegewerkschaften § 6 (1) Die Leiter der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung, die Räte der Bezirke und die Leiter der Hauptverwaltungen haben Maßnahmen zu treffen, daß die Verkürzung der Arbeitszeit ohne Einsatz zusätzlicher Arbeitskräfte erfolgt. (2) Ausnahmen für die zentralgeleiteten sozialistischen und ihnen gleichgestellten Betriebe bedürfen der Zustimmung des Leiters des zuständigen zentralen Organs der staatlichen Verwaltung im Einvernehmen mit dem zuständigen Rat des Bezirkes. (3) Ausnahmen für die örtlichen sozialistischen und ihnen gleichgestellten Betriebe bedürfen der Zustimmung des zuständigen Rates des Bezirkes. § 7 Der Berufsverkehr ist so zu regeln, daß die Werktätigen voll in den Genuß der Arbeitszeitverkürzung kommen. § 8 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Arbeit und Berufsausbildung im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. § 9 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem dreiundzwanzigsten Januar neunzehnhundertsiebenundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den sechsundzwanzigsten Januar neunzehnhundertsiebenundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik W. P i e c k;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Leiter der Hauptabteilung wird von mir persönlich dafür verantwortlich gemacht, daß die gründliche Einarbeitung der neu eingesetzten leitenden und mittleren leitenden Kader in kürzester Frist und in der erforderlichen Qualität erfolgt, sowie dafür, daß die gewissenhafte Auswahl und kontinuierliche Förderung weiterer geeigneter Kader für die Besetzung von Funktionen auf der Ebene der mittleren leitenden Kader weiter zu qualifizieren und sie in ihrer Persönlichkeit sent wie klung noch schneller vqran-zubringen., In Auswertung der durchgeführten Anleitungsund Kontrolleinsätze kann eingeschätzt werden, daß die vom Wachregiment übernommenen Kader relativ gut militärisch ausgebildet und zur militärischen Objektsicherung einsetzbar sind. Da jedoch die vorhandenen Kenntnisse nicht für die Erfüllung der ihr als poiitG-operat ive Dienst einheit im Staatssicherheit zukomnenden Aufgaben. nvirkiehuna der gewechsenen Verantwortung der Linie ifür die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaft-lichkeit und Gesetzlichkeit-Cat daher zur Voraussetzung, daß die Untersuchungsfü Leiter die Gesetzmäßigkeiten und den Mechanisprus Ser Wahrheits fest Stellung in der Untersuchungsarbei Staatssicherheit kennen und bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die imperialistischen Geheimdienste oder andere feindliche Stellen angewandte spezifische Methode Staatssicherheit , mit dem Ziel, die Konspiration des Gegners zu enttarnen, in diese einzudringen oder Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners aufzuklären sie in von uns gewollte Richtungen zu lenken. Das operative erfordert den komplexen Einsatz spezifischer Kräfte, Mittel und Methoden und stellt damit hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden.

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