Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 689

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 689 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 689); Gesetzblatt Teil I Nr. 82 Ausgabetag: 31. Dezember 1957 689 b) durch Gewährung von Überbrückungsdarlehen, wenn im Rahmen der bestätigten Plansumme und des eigenen Jahres-Amortisationsaufkommens ein vorfristiger Bedarf auftritt. Für diese Überbrückungsdarlehen werden während der vereinbarten Laufzeit Zinsen von 1,8 °/o p. a. berechnet. Für die Abdeckung der aufgenommenen Vorschüsse und Überbrückungsdarlehen sind die Betriebe voll verantwortlich. Bei Uberfälligkeit der Vorschüsse und Überbrückungsdarlehen werden Zinsen von 8 */§ p. a. berechnet. (2) Bei der Beantragung von Vorschüssen bzw. von Überbrückungsdarlehen sind der zuständigen Zweigstelle der Deutschen Investitionsbank von den Betrieben folgende Unterlagen vorzulegen: a) Auszug aus dem betrieblichen Finanzplan über das Amortisationsaufkommen, b) Finanzbedarfsplan, c) bei Überbrückungsdarlehen ist zusätzlich ein Rückzahlungsplan vorzulegen. (3) Die Planträger sind verpflichtet, bis zum 15. Februar 1958 Umverteilungspläne über das Amortisationsaufkommen ihrer Bereiche aufzustellen und eine bestätigte Ausfertigung der Zentrale der Deutschen Investitionsbank zuzustellen. Die Umverteilungspläne müssen gewährleisten, daß die auf genommenen Vorschüsse zurückgezahlt werden können. § 15 Hauptinstandsetzungen und Beschaffungen Für die Finanzierung der Hauptinstandsetzungen und der Beschaffungen für alle Haushaltsorganisationen gilt die Ordnung der Planung des Staatshaushalts 1958. § 16 Sonderregelung (1) %Für die Finanzierung der Pläne der Erhaltung der Grundmittel der Deutschen Reichsbahn - Verkehrsbetriebe und der Betriebe des Ministeriums für Post-und Fernmeldewesen werden Sonderregelungen getroffen. (2) Planmäßige Ersatzinvestitionen der Maschinen-Traktoren-Stationen gelten bis auf weiteres als Rekonstruktionsmaßnahmen im Sinne der Ziff. 2 des Beschlusses des Wirtschaftsrates vom 17. April 1957 über die Trennung des Investitionsplanes in einen Plan der Erhaltung der Grundmittel und einen Plan der Erweiterung der Grundmittel (GBl. I S. 517) und können im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel a,us dem Plan der Erweiterung der Grundmittel finanziert werden. III. Schlußbestimmungen / § 17 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1953 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) der § 7 der Anordnung vom 27. Dezember 1956 über die Abrechnung der im Planjahr 1956 ausgereichten Mittel für Investitionen und General- reparaturen sowie über die Planung und Finanzierung der Überhänge Abgrenzungsrichtlinie -(GBl. II 1957 S. 9), b) die Anordnung vom 1. April 1957 zur Änderung der Abgrenzungsrichtlinie (GBl. II S. 154). Berlin, den 23. Dezember 1957 Der Minister der Finanzen I. V.: Rothe Stellvertreter des Ministers / ■ ? Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Erfüllung des Planes der Berufsausbildung und des Arbeitskräfteplanes (Position Neueinstellung von Jugendlichen) sowie übef die Berufsberatung der Grund-, Mittel- und Oberschüler. Vom 20. Dezember 1957 Um den örtlichen Organen bessere Möglichkeiten zu geben, die schulentlassenen Jugendlichen entsprechend dem Bedarf der Volkswirtschaft in Lehr- und Arbeitsstellen zu lenken, wird zur Änderung der Anordnung vom 24. Januar 1956 über die Erfüllung des Planes der Berufsausbildung und de§ Arbeitskräfteplanes (Position Neueinstellung von Jugendlichen) sowie über die Berufsberatung der Grund-, Mittel- und Oberschüfer (GBl. I S. 121) folgendes angeordnet: § 1 Der § 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Berufsberatungskarten sind von den Schulabgängern auszufüllen. Der Klassenleiter hat die zum Ausfüllen der Berufsberatungskarte erforderliche Anleitung zu geben und ist dafür verantwortlich, daß die Karten vollzählig und termingerecht an die Leitung der Schule weitergeleitet werden.'~Jeder zur Entlassung kommende Schüler muß sich einer schulärztlichen Untersuchung unterziehen. Der Arzt hat das Untersuchungsergebnis in die „Ärztliche Beurteilung zur Berufsberatungskarte“ gemäß § 4 Abs. 1 einzutragen. Die Schulen haben die Berufsberatungskarten bis spätestens 20. Dezember (im Schuljahr 1957/58 bis 31. Januar 1958) dem Rat des Kreises, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, vollzählig zurückzusenden. Die Leiter der allgemeinbildenden Schulen sind für die Durchführung dieser Aufgabe verantwortlich.“ i § 2 Der § 13 erhält folgende Fassung: „Beginn des Abschlusses von Lehrverträgen Der Abschluß von Lehrverträgen beginnt für das laufende Planjahr einheitlich am 1. Februar. Die Räte der Kreise können nach Anhören des Rates des Bezirkes, Abteilung Arbeit und Berufsausbildung, für volkswirtschaftlich wichtige Betriebe ihres Territoriums (insbesondere die Betriebe der Wirtschaftszweige Kohle und Energie, Landwirtschaft und Bauwirtschaft) zur Sicherung des Nachwuchsbedarfes frühere Termme für den Abschluß von Lehrverträgen beschließen.“;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung und den Leitern anderer Diensteinheiten des Hinsichtlich der materiellen Verantwortlichkeit der sind die Bestimmungen der Wiedergutmachungsordnung Staatssicherheit anzuwenden.

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