Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 680

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 680 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 680); 680 Gesetzblatt Teil I Nr. 81 Ausgabetag: 28. Dezember 1957 Anordnung über die disziplinarische Verantwortlichkeit der Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen. Vom 6. Dezember 1957 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Hochschulwesen wird folgendes angeordnet: § 1 Die Anordnung vom 8. Februar 1957 über die disziplinarische'Verantwortlichkeit der Hochschullehrer (GBl. I S. 177) findet mit Ausnahme der §§ 3, 4 und 12 Satz 2 auch auf die Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen Anwendung. § 2 Im Disziplinarverfahren an künstlerischen Hochschulen entscheiden die Rektoren sowie die an den künstlerischen Hochschulen und beim Ministerium für Kultur gebildeten Disziplinarausschüsse. § 3 Die Disziplinarausschüsse der künstlerischen Hochschulen bestehen aus: . 1. dem Rektor oder seinem Vertreter als Vorsitzendem, 2. zwei auf Vorschlag des Rektors vom Senat für die Dauer von zwei Jahren berufenen Mitgliedern des Lehrkörpers als ständigen Beisitzern, 3. einem von der Betriebsgewerkschaftsleitung für zwei Jahre zu benennenden Mitglied des Lehrkörpers als ständigem Beisitzer, 4. einem vom Abteilungsleiter benannten Vertreter der Abteilung, der der betroffene Hochschullehrer angehört. Die ständigen Beisitzer sollen dem Lehrkörper ihrer Hochschule mindestens seit zwei Jahren angehören. § 4 Eine Beurlaubung im Disziplinarverfahren ist dem Minister für Kultur mitzuteilen. § 5 An die Stelle des Disziplinarausschusses beim Staatssekretariat für Hochschulwesen tritt im übrigen jeweils der Disziplinarausschuß beim Ministerium für Kultur und an die Stelle des Staatssekretäre für Hochschulwesen bzw. des Staatssekretariats für Hochschulwesen der Minister für Kultur bzw. das Ministerium für Kultur. § 6 Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung bereits eingeleitete Disziplinarverfahren gegen Hochschullehrer an künstlerischen Hochschulen werden nach den Bestimmungen dieser Anordnung weiter durchgeführt. § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1957 Der Minister für Kultur I. V.: Abusch Staatssekretär Anordnung Uber den Stückgut verkehr von Haus zu Haus. Vom 13. Dezember 1957 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung wird folgendes angeordnet: § 1 Einführung des Haus-Haus-Stückgutverkehrs (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1958 wird der Stüdegutverkehr von Haus zu Haus (nachstehend Haus-Haus-Stückgutverkehr genannt) in den aus der Anlage ersichtlichen Orten eingeführt. (2) Über Zeit und Umfang der Einführung des Haus-Haus-Stückgutverkehrs in anderen Orten entscheiden die Räte der Bezirke, Abteilung Verkehr. (3) Veränderungen für die Verkehrsbeteiligten dürfen nur zum Beginn eines Planjahres wirksam werden. (4) Die Verkehrsbeteiligten sind mindestens vier Monate vor der Einführung des Haus-Haus-Stückgutverkehrs durch die Räte der Bezirke, Abteilung Verkehr, zu unterrichten. (5) Die Orte, in denen der Haus-Haus-Stückgutver-kehr gemäß Abs. 2 eingeführt wird, sind im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger der Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs in der Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin (TVA) bekanntzugeben. § 2 Umfang des Haus-Haus-Stückgutverkehrs (1) Der Haus-Haus-Stückgutverkehr umfaßt a) die Abholung der Stückgutsendungen von den Absendern oder von Sammelstellen und die Anfuhr zu den Abfertigungsstellen der Deutschen Reichsbahn mit Fahrzeugen der Rollfuhrbetriebe, b) die Beförderung der Stückgutsendungen in Güterwagen der Deutschen Reichsbahn oder mit Kraftfahrzeugen, c) die Abfuhr der Stückgutsendungen von den Abfertigungsstellen der Deutschen Reichsbahn und die Auslieferung an die Empfänger oder die Zuführung zu Sammelstellen mit Fahrzeugen der Rollfuhrbetriebe. (2) In den Haus-Haus-Stückgutverkehr sind auch die Güter einbezogen, die als Spediteur-Sammelgut befördert werden. § 3 Untergliederung der An- und Abfuhr (1) Die An- und Abfuhr der Stückgutsendungen im Sinne dieser Anordnung wird als konzentrierte Rollfuhr bezeichnet. Sie untergliedert sich in Roilfuhr-leistungen innerhalb von Ortsbereichen und in Roll-fuhrleistungen im Güterliniennahverkehr. (2) Befinden sich Absender oder Empfänger und die Abfertigungsstellen der Deutschen Reichsbahn, bei denen die Anfuhr oder Abfuhr der Stückgutsendungen erfolgt, a) im gleichen Ortsbereich, liegen Rollfuhrleistungen innerhalb eines Ortsbe-. / reiches vor, b) nicht im gleichen Ortsbereich, liegen Rollfuhrleistungen im Güterliniennahverkehr vor.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Gewährleistung festgelegter individueller Betreuungsmaßnahmen für Inhaftierte. Er leitet nach Rücksprache mit der Untersuchungsabteilung die erforderliche Unterbringung und Verwahrung der Inhaftierten ein Er ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Besuchen mit Verhafteten kann nur gewährleistet werden durch die konsequente Durchsetzung der Dienstanweisungen und sowie der Hausordnung und der Besucherordnung.

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