Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 677

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 677 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 677); Gesetzblatt Teil I Nr. 81 Ausgabetag: 28. Dezember 1957 677 Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Durchführung einer Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung. Vom 23. Dezember 1957 Auf Grund des § 9 des Gesetzes vom 11. Dezember 1957 über die Durchführung einer Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung (GBl. I S. 675) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Für die Probezählung zur Volks-, Berufs- und Wohnraumzählung am 20. Februar 1958 im Landkreis Leipzig (Bezirk Leipzig) sind zur Unterstützung der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik von den örtlichen Organen der Städte und Gemeinden bis zum 25. Januar 1958 Zählbüros einzurichten und verantwortliche Leiter hierfür zu bestimmen. (2) Die Städte und Gemeinden sind in Zählbereiche und die Zählbereiche in Zählabschnitte einzuteilen. Zählbereiche und Zählabschnitte sind mit Ordnungsnummern zu versehen. (3) Ein Zählabschnitt soll höchstens bis zu 35 Haushaltungen umfassen. (4) Die Zählbüros haben bis zum 31. Januar 1958 Kontrollbogen aufzustellen. (5) Die örtlichen Organe der staatlichen Verwaltung in den Städten und Gemeinden haben bis zum 31. Januar 1958 die zur Durchführung der Zählung erforderlichen ehrenamtlichen Helfer zu werben, diese zu bestätigen und in Zählerversammlungen mit ihren Aufgaben vertraut zu machen. § 2 Durch die beauftragten ehrenamtlichen‘Zähler werden an die Bevölkerung des Landkreises Leipzig ab 17. Februar 1958 Haushaltungs- und Wohnungslisten zur Ausfüllung ausgegeben und am 21./22. Februar 1958 wieder eingesammelt. § 3 ~ (1) Die Wohnungsverwaltungen und die Eigentümer bzw. Verwalter von Wohngebäuden im Landkreis Leipzig haben den ehrenamtlichen Zählern beim Einsammeln der Zählpapiere für jedes Wohngebäude folgende Angaben zur Verfügung zu stellen: a) Eigentums- bzw. Verwaltungsform des Gebäudes, b) Baujahr des Gebäudes* c) Installation des Gebäudes (Wasserleitung mit Anschluß an das öffentliche Netz, eigene Wasserversorgung, Gasanschluß, Anschluß an die Kanalisation). (2) Die Wohnungsverwaltungen und die Eigentümer bzw. Verwalter von Wohngebäuden, die nicht in den Gebäuden wohnen, deren Eigentümer sie sind oder die sie verwalten, haben diese Angaben bis zum 20. Februar 1958 dem Hausbuchführenden oder dem Hausvertrauensmann bzw. dort, wo dieser nicht verfügbar ist, anderen beauftragten, im jeweiligen Gebäude wohnenden Personen zu übergeben. § 4 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1957 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik / I. V.: Rauch jf Stellvertreter des Leiters Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über zentrale Arbeitskreise für Forschung und Technik. Vom 5. Dezember 1957 Mit Zustimmung des zuständigen Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates wird gemäß § 8 der Verordnung vom 24. Juni 1954 über zentrale Arbeitskreise für Forschung und Technik (GBl. S. 577) sowie auf Grund der entsprechenden Festlegungen des Beschlusses vom 6. Juni 1957 über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit auf dem Gebiete der naturwissenschaftlich-technischen Forschung und Entwicklung und der Einführung der neuen Technik Auszug (GBl. I S. 469) folgendes bestimmt: §1 (1) Die zentralen Arbeitskreise für Forschung und Technik (nachstehend „Arbeitskreise“ genannt) sind beratende Organe des Forschungsrates der Deutschen Demokratischen Republik. Der Forschungsrat lenkt die Tätigkeit der Arbeitskreise auf die für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft wichtigsten wissenschaftlich-technischen Aufgaben. Zur Förderung der Zusammenarbeit mit den Arbeitskreisen überträgt der Forschungsrat bestimmten Mitgliedern die Anleitung der Arbeitskreise. (2) Neben ihrer Tätigkeit als Organe des Forschungsrates beraten die Arbeitskreise auf ihrem Aufgabengebiet diejenigen Organe der staatlichen Verwaltung bzw. diejenigen volkseigenen Betriebe oder Vereinigungen volkseigener Betriebe (nachstehend „Unternehmen der volkseigenen Wirtschaft“ genannt), in deren Bereich die von den betreffenden Arbeitskreisen behandelten Aufgaben durchgeführt werden, § 2 (1) Der Forschungsrat ordnet die Arbeitskreise jeweils einem dafür geeigneten Unternehmen der volkseigenen Wirtschaft zu. Die Arbeitskreise sollen in der Regel dem Unternehmen der volkseigenen Wirtschaft zu geordnet werden, dem die größte Zahl der zum Aufgabengebiet des jeweiligen Arbeitskreises gehörenden Betriebe unterstellt ist oder in dessen Bereich die größte Zahl der vom jeweiligen Arbeitskreis behandelten Aufgaben durch geführt wird. (2) Die Arbeitskreise, für die ein geeignetes Unternehmen der volkseigenen Wirtschaft nicht besteht, ordnet der 'Forschungsrat dem jeweils zuständigen zentralen Staatsorgan zu. § 3 (1) Die Arbeitskreise erhalten Aufträge vom Forschungsrat und von der Institution, der sie zugeordnet sind. Sie erledigen diese Aufträge durch die Abgabe von Vorschlägen, Stellungnahmen, Gutachten und Empfehlungen. (2) Andere Organe der staatlichen Verwaltung, Unternehmen der volkseigenen Wirtschaft und Einrichtungen der naturwissenschaftlich-technischen Forschung, Entwicklung und Lehre, die eine Beratung durch Arbeitskreise wünschen, reichen entsprechende Vorschläge an den Forschungsrat ein. § 4 Die Arbeitskreise sind berechtigt, a) von den auf ihrem Aufgabengebiet tätigen Organen der staatlichen Verwaltung, Unternehmen der volkseigenen Wirtschaft und Einrichtungen der 1, DB (GBl. 1954 S. 578);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz, der insbesondere und des Gesetzes seine weitere Ausgestaltung erfuhr, erfordert vor allem,alle Maßnahmen streng auf der Grundlage des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und zur Gewährleistung innerer Stabilität beizutragen.

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