Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 676

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 676 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 676); 676 Gesetzblatt Teil I Nr. 81 Ausgabetag: 28. Dezember 1957 §4 (1) Zur Durchführung der Volks-, Berufs- und Wohn-raumzählung werden folgende Zählpapiere ausgegeben: a) Haushaltungsliste, . b) Wohnungsliste. (2) Eine Haushaltungsliste haben auszufüllen: a) Die Haushaltungsvorstände von Haushaltungen auch Untermieterhaushaltungen , die mehrere Personen umfassen, für alle Angehörigen der Haushaltung sowie für alle vorübergehend besuchsweise Anwesenden (als Haushaltungsvorstand gilt die von den Mitgliedern der Haushaltung anerkannte Person; bei Ehegatten kann sowohl der Mann als auch die Frau Haushaltungsvorstand sein); b) Personen in Einzelhaushaltungen, gleichfalls für alle vorübergehend besuchsweise Anwesenden (in Untermiete wohnende Einzelpersonen sind in die Haushaltungsliste des Vermieters aufzunehmen); c) die Vorstände von Haushaltungen bzw. die Einzelpersonen, die ständig in Gasthöfen, Pensionen und dgl. wohnen; d) die Vorstände von Haushaltungen, die in Sammelunter künf ten untergebracht ©sind (Einzelpersonen in Lagern usw. sind in einer gemeinsamen Haushaltungsliste zu erfassen); e) Leiter von Anstaltshaushaltungen für die Insassen der Anstalt; f) für Haushaltungen, deren sämtliche Mitglieder vorübergehend abwesend sind, ist die Haushaltungsliste vom Hausbuchführenden bzw. Hauseigentümer, Hausverwalter oder einem ihrer Vertreter in Zusammenarbeit mit dem Zähler soweit wie möglich auszufüllen. (3) Für jede Wohnung ist nur eine Wohnungsliste auszufüllen. Es haben sich einzutragen: a) Inhaber einer Wohnung; b) Mieter eines Wohnungsteiles; c) in Untermiete wohnende Einzelpersonen und Familien. Für leerstehende Wohnungen und Wohnungen, deren sämtliche Bewohner vorübergehend abwesend sind, ist die Wohnungsliste vom Hausbuchführenden bzw. Hauseigentümer, Hausverwalter oder einem ihrer Vertreter in Zusammenarbeit mit dem Zähler soweit wie möglich auszufüllen. Bei vorübergehender Abwesenheit einer Wohnpartei ist die Wohnungsliste von den Mitbewohnern der Wohnung.in Zusammenarbeit mit dem Zähler soweit wie möglich auszufüllen. § 5 (1) Jeder Ausfüllungspflichtige hat die in den Zählpapieren aufgeführten Fragen richtig, vollständig und termingemäß zu beantworten sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben durch seine Unterschrift zu bestätigen. (2) Alle Personen, die am Tage der Zählung wahrscheinlich vorübergehend von ihrem ständigen Wohnsitz abwesend sein werden, sind verpflichtet, die in den Zählpapieren zu machenden Angaben bei ihren Hausbuchführenden bzw. Hauseigentümern, Hausverwaltern oder einem ihrer Vertreter schriftlich zu hinterlassen. (3) Für Personen, die einen gesetzlichen Vertreter haben, hat dieser die Zählpapiere auszufüllen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben unterschriftlich zu bestätigen. § 6 (1) Die durch die Zählung erhaltenen Angaben aus den Haushaltungslisten dürfen nur für statistische Zusammenstellungen verwendet werden. (2) Alle mit der Durchführung der Zählung betrauten Personen sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anläßlich der Zählung zur Kenntnis gelangenden Angaben besonders zu verpflichten und dabei auf die strafrechtlichen Folgen einer Verletzung ihrer Schweigepflicht hinzuweisen (§ 353 b Abs. 2 StGB). § 7 (1) Wer die Beantwortung von Fragen, die auf Grund dieses Gesetzes oder der Durchführungsbestimmungen an ihn gerichtet wurden, verweigert, wissentlich unterläßt oder die Fragen wahrheitswidrig beantwortet, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu DM 500, bestraft werden. t (2) Das Ordnungsstrafverfahren wird von der jeweils zuständigen Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik durchgeführt; den Ordnungsstrafbescheid erläßt der Leiter der jeweiligen Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik. (3) Im übrigen gelten für die Durchführung des Verfahrens die Bestimmungen der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 8 Die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik wird verpflichtet, die Voraussetzungen zu schaffen, daß die wichtigsten Kennziffern der durch die Zählung vom 15. Januar 1959 erhaltenen Angaben auf der Grundlage von Stichprobenbefragungen fortgeschrieben werden können. § 9 Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik im Einvernehmen mit dem Leiter des jeweils zuständigen zentralen Organs der staatlichen Verwaltung. § 10 Dieses* Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem dreizehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den achtundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik In Vertretung: Dr. Dieckmann ., Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister und einer zielgerichteten Analyse der politisch-operativen Lage in den einzelnen Einrichtungen des fvollzuges Referat des Leiters der auf der Arbeitsberatung der НА mit den für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes, die Postenbereiche, die Dienstunterlagen und Dienstschlüssel, das Inventar des Wachlokals, die Vollzähligkeit des Inhaftierten- und Strafgefangenenbestandes.

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