Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 669

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 669 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 669); Gesetzblatt Teil I Nr. 80 Ausgabetag: 28. Dezember 1957 669 Gesetz über den Vertrag vom 13. Juli 1957 zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Sozialpolitik. Vom 11. Dezember 1957 § 1 Die Volkskammer erteilt dem am 13. Juli 1957 in Warschau Unterzeichneten, nachstehend veröffentlichten Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Sozialpolitik die Zustimmung. § 2 Der Tag, an dem der Vertrag gemäß seinem Artikel 19 wirksam wird, ist im Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik bekanntzumachen. § 3 Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft t Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem dreizehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den achtundzwanzigsten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik In Vertretung: Dr. Dieckmann Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Vertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Sozialpolitik Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik und der Staatsrat der Volksrepublik Polen sind, geleitet von dem Wunsche, die gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete der Sozialpolitik im Geiste der Freundschaft und der Zusammenarbeit zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen zu regeln, übereingekommen, einen Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Sozialpolitik abzuschließen. Zu diesem Zwecke haben sie zu ihren Bevollmächtigten ernannt: Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik den Minister für Arbeit und Berufsausbildung, Fritz Macher, der Staatsrat der Volksrepublik Polen den Minister für Arbeit und Sozialwesen, Stanislaw Zawadzki, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart haben: I. Grundsätze der Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Sozialpolitik Artikel 1 (1) Die Vertragspartner arbeiten in allen Fragen und auf allen Gebieten der Sozialpolitik zusammen. Diese Zusammenarbeit dient dem sozialen Fortschritt sowohl in beiden Staaten als auch auf internationalem Gebiet. (2) Zur Erreichung dieses Zieles unterstützen die Vertragspartner den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete der Sozialpolitik sowie die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Verwaltungen, Institutionen, Gewerkschafts- und sonstigen Organisationen, unter anderem durch den Austausch von gesetzlichen Bestimmungen und Publikationen. UMOWA pomiedzy Niemieckq Republik Demokrat y cznq i Polskq Rzeczqpospolita Ludowq o wspölpracy w dziedzinie polityki spolecznej. Prezydent Niemieckiej Republiki Demokratycznej i Rada Panstwa Polskiej Rzeczypospolitej Ludowej, ozywieni checiq uregulowania w duchu przyjazm i wspölpracy wzajemnych stosunköw w dziedzinie polityki spolecznej pomiedzy Niemieekq Republika Demo-kratycznq i Polska Rzeczapospolita Ludowq, postanowili zawrzec umowe o wspölpracy w dziedzinie polityki spolecznej i w tym celu wyznaczyli swych petnomocni-köw, a mianowicie: Prezydent Niemieckiej Republiki Demokratycznej Fritza M ACHERA Ministra Pracy i Szkolenia Zawodowego oraz Rada Panstwa Polskiej Rzeczypospolitej Ludowej Stanislawa ZAWADZKIEGO Ministra Pracy i Opieki Spolecznej, ktöry po wymianie swych pelnomocnictw, uznanych za dobre i sporzqdzone w nalezytej formie, zgodzili sie na nastepujace postanowienia: I. Zasady wspölpracy w dziedzinie polityki spolecznej Artykul 1 (1) Umawiajqce sie Strony wspölpracowaö bedq we wszystkich zagadnieniach i dziedzinach polityki spolecznej. Wspölpraca ta sluzyc bedzie poqtepowi spolecz-nemu zaröwno w obu Panstwach, jak tez na terenie miedzy narodowy m. (2) Dia osiqgniecia tego celu Umawiajace sie Strony popierac bedq wymiane doswiadczen w dziedzinie polityki spolecznej oraz wspölprace pomiedzy wlasciwymi wladzami, instytucjami, organizacjami zwiqzkowymi i innymi organizacjami, miedzy innymi poprzez wymiane przepisöw ustawowych i wydawnictw.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 669 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 669) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 669 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 669)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Von besonderer Bedeutung ist die gründliche Vorbereitung der Oberleitung des Operativen Vorgangs in ein Ermittlungsverfahren zur Gewährleistung einer den strafprozessualen Erfordernissen gerecht werdenden Beweislage, auf deren Grundlage die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und auch danach, insbesondere während der Körperdurchsuchung und der Durchsuchung der Bekleidung sowie der mitgeführten Gegenstände verhafteter Personen, hohe Anforderungen gestellt.

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