Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 656

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 656 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 656); 656 Gesetzblatt Teil I Nr. 79 Ausgabetag: 27. Dezember 1957 \ ' (2) Die Baubetriebe sind zur Sicherstellung der Durchführung der Winter bauarbeiten verpflichtet, zu einem von den zuständigen zentralen Organen der staatlichen Verwaltung bzw. den Räten der Bezirke, Abteilung Aufbau, festzusetzenden Termin objektweise einen Winterbauplan über die von ihnen zu treffenden Maßnahmen aufzustellen. Die Vorbereitungen auf den Baustellen sind a) in einer Höhenlage über 300 m ü. N. N. bis zum 31. Oktober, b) in einer Höhenlage unter 300 m ü. N. N. bis zum 30. November abzuschließen, so daß die Baustellen gegen überraschend einsetzende Witterung gesichert sind. (3) Soweit Baubetriebe nicht als Hauptauftragnehmer eingesetzt sind, sind die Auftraggeber (Investträger) verpflichtet, Baümaßnahmen am Objekt, die die Kosten des Winterbauens mindern, rechtzeitig zu veranlassen (z. B. Einsetzen von Fenstern und Türen). (4) Für die Vorbereitung und Durchführung der Winterbauarbeiten sind die Leiter der Baubetriebe und für die Kontrolle die zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung bzw. die Räte der Bezirke, Abteilung Aufbau, verantwortlich, (5) Mehrkosten für Winterbauarbeiten werden den Baubetrieben aus dem Haushalt für die Aufwendungen folgender Maßnahmen erstattet: a) für das Einrichten, Vorhalten und den Betrieb der für das Erwärmen von Baustoffen, Bauteilen und Arbeitsplätzen getroffenen Maßnahmen einschließlich ihrer Wiederbeseitigung; b) für das Einrichten und Vorhalten der Schutzverkleidung bei Bauten, Maschinen und Lagern mit Matten, Zeltbahnen, Verschalungen u. ä. einschließlich ihrer Wiederbeseitigung; c) für das Einrichten, Vorhalten und den Betrieb behelfsmäßiger Beleuchtungen einschließlich ihrer Wieder beseitigung; d) für das Beseitigen von Schnee und Eis sowie Schutzmaßnahmen bei Eisglätte in dem für die Durchführung der Bauarbeiten erforderlichen Umfange; e) für erschwertes Lösen gefrorener Bodenmassen, wobei in der Regel Erdarbeiten als Winterbauarbeiten nur dann anzuerkennen sind, wenn sie zur Inbetriebnahme eines Bauobjektes durchgeführt werden müssen; f) für die Ausfallzeit infolge zu gewährender Wärmepausen für Arbeiten, die auf ungeschützten Arbeitsplätzen durchgeführt werden müssen. Es gelten folgende Wärmepausen, die nicht auf die in einer Arbeitsschicht festgesetzte Arbeitspause angerechnet werden dürfen, als angemessen: bei Temperaturen von 4° C bis 8° C 25 Minuten je Normalschicht, bei Temperaturen unter 8° C bis 15° C 40 Minuten je Normalschicht, bei Temperaturen unter 15° C 50 Minuten je Normalschicht. Für die Berechnung der Wärmepausen gilt das Mittel der Temperatur aus der Messung bei Arbeitsbeginn und nach vierstündiger Arbeitszeit. Für die Vergütung der Nwärmepausen gilt der tariflich zu zahlende Zeitlohn ausschließlich Erschwernis-, Schmutz- und Gefahrenzulage; g) für den effektiven Verbrauch an Zusatzstoffen, wie Frostschutzmittel, Streusalz u. ä.; h) für die Kosten der Wettervorhersage des Wetterdienstes. (6) Mit der Erstattung der Aufwendungen gemäß Abs. 5 sind den Baubetrieben sämtliche Mehrkosten für Winterbauarbeiten einschließlich der Kosten für eventuell erforderliche Nacharbeiten abgegolten. Die Baubetriebe sind mit der Abgeltung weiterhin verpflichtet, bei den festgelegten Winterbauobjekten die Durchführung der Arbeiten der Ausbaubetriebe zu gewährleisten. (7) Von der Erstattung gemäß Abs. 5 sind auszuschließen die Kosten für a) Beheizung und Beleuchtung der Unterkünfte; b) Winterfestmachung zum Schutz gegen Witterungseinflüsse für die Zeit der Stillegung von Bauvorhaben; c) Schlechtwetterregelung; d) etwaige Leistungsminderungen und außertarifliche Erschwerniszuschläge; e) Lohnnebenkosten, wie Wege-, Trennungs- und U nter kunftsgelder; f) Baggerarbeiten mit gleislosem Förderbetrieb. (8) In den Bautagebüehern der Baustelle sind die Belange* der Winterbautätigkeit besonders aufzunehmen, so daß jederzeit eine Kontrolle des Ablaufes der Win-terbauarbeiten und der aufgetretenen Temperaturen und WitterungsVerhältnisse möglich ist. 9 Planung, Finanzierung und Abrechnung der volkseigenen Bauindustrie § 4 (1) Zur Erstattung der Mehrkosten für die Winterbauarbeiten im Planjahr 1958 haben die volkseigenen Betriebe einen Finanzierungsplan aufzustellen. Dieser ist der für den Sitz des Betriebes zuständigen Bezirksfiliale der Deutschen Investitionsbank bis zu dem von der Deutschen Investitionsbank bekanntgemachten Termin einzureichen und von ihr anzuerkennen. (2) Der zu finanzierende Betrag ergibt sich aus den gemäß § 6 festgelegten Prozentsätzen, bezogen auf die jeweiligen nach Planpositionsnummem aufgeschlüsselten Summen der geplanten staatlichen Aufgaben für Bauhauptleistungen des Planjahres 1958. Dieser Betrag ist im I. Quartal mit 75 °/o lind im IV. Quartal mit 25 °/o auszuweisen und halbmonatlich mit Daten vom 1. und 15. zu staffeln. (3) Die Bausummen der Objekte, für die die Mehrkosten für Winterbauarbeiten nach den Bestimmungen gemäß § 9 vergütet werden, sind bei der Ermittlung gemäß Abs. 2 nicht zu berücksichtigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf die Situation der Untersuchungshaft eingestellt und über ihr Verhalten instruiert. Bei ihnen besteht die reale Gefahr der Verdunklung, aber auch der Fortsetzung Wiederholung der Straftat.

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