Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 654

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 654 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 654); 654 Gesetzblatt Teil I Nr. 78 Ausgabetag: 23. Dezember 1957 Preisanordnung Nr. 505/1. Anordnung über die Preisbildung für Rohholz und Rinden Vom 29. November 1957 Zur Änderung der Preisanordnung Nr. 505 vom 24. November 1955 Anordnung über die Preisbildung für Rohholz und Rinden (Sonderdruck Nr. 135 des Gesetzblattes; Ber. GBl. 1 1956 S. 251) wird folgendes angeordnet: g § 2 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Preise gelten für Rohholz und Rinden nach Maßgabe der Bestimmungen der Anordnung vom 24. November 1955 über die Ausformung, Messung und Sortenbildung des inländischen Rohholzes und der inländischen Rinden (Holzmeßanweisung HOMA) (Sonderdruck Nr. 135 des Gesetzblattes S. 9; Ber. GBl. I 1956 S. 251), und zwar für alles Stammholz einschließlich der Gerüststämme mit Rinde, jedoch ohne Rinde vermessen, für alle übrigen Rohholzsorten mit Rinde und mit Rinde vermessen. Eine Ausnahme bildet das Nadelgrubenholz, das entrindet und ohne Rinde vermessen sein muß. Wird Rohholz, für welches die Preise mit Rinde gelten, entrindet ins Maß gesetzt, so ist ein Zuschlag von 10 °/o zu berechnen. Für weißgeschnitzt oder lohgeschält ins Maß gesetztes Rohholz beträgt der Zuschlag 15 °/o. Die Kosten für das Entrinden (§ 5 Abs. 1) werden hiervon nicht berührt. Dies gilt jedoch nicht für Brennholz. Vor dem Verkauf und vor der Übergabe an den Käufer entrindetes Brennholz ist ohne Zuschlag voll ins Maß zu setzen. Das Rohholz und die Rinden müssen gerückt sein.“ § 2 § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Für Rohholz, welches vom Handel ohne Einschaltung eines Eisenbahn- oder Kahn- (Schiffs-)Transpor-tes unmittelbar vom Walde aus den Empfängern zugeführt wird, darf außer den preisrechtlich zulässigen Transportkosten ein Großhandelsaufschlag auf den ab-Waldpreis in folgender Höhe berechnet werden: Bei Brennholz 1,40 DM je sfm, bei den übrigen Rohholzsortimenten 5 °/o, höchstens jedoch 20, DM je fm. Bei Abgabe von Mengen bis 3 fm an den Verbraucher darf der Groß- oder Einzelhandel einen weiteren Aufschlag von 8 % des ab-Waldpreises berechnen. Die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe dürfen jedoch keine Handelsaufschläge berechnen.“ § 3 (1) Die Anlage 1 wird unter den laufenden Nummern der HOMA 3.11 bis 3.14 sowie 3.211 und 3.212 um die Holzarten „Edelkastanie“ mit den für Obstbaum geltenden Preisen, „Platane“ mit den für Rüster (Ulme) geltenden Preisen, „Roßkastanie sowie alle nicht besonders aufgeführten inländischen Laubhölzer“ mit den für Aspe, Pappel, Weide geltenden Preisen ergänzt. (2) Die Anlage 1 wird unter den laufenden Nummern der HOMA 4.112, 4,1121, 4.1122, 4.1123, 4.1124, 4.125, 4.13 und 4.14 um die Holzart „Eibe“ mit den für Lärche geltenden Preisen ergänzt. (3) Die Anlage 1 wird um die laufende Nummer der HOMA 4.14 bei den Holzarten „Kiefer, Lärche, Weymouthskiefer, Zirbelkiefer“ der Güteklasse Stammholz C + ergänzt. \ (4) Die Anlage 1 wird unter den laufenden Nummern der HOMA 5.11 bis 5.14 um die Holzarten „Lebensbaum (Thuja) sowie alle nicht besonders auf geführten inländischen Nadelhölzer“ mit den für Fichte, Tanne, Douglasie geltenden Preisen ergänzt. § 4 (1) Die Ziff. 2 der Anlage 2, die Anlage 4 und die Ziff. 2 der Anlage 5 werden durch folgenden Satz ergänzt: „Die Entgelte für Verladen beziehen sich sowohl auf Rohholz mit als auch ohne Rinde.“ (2) Die Ziff. 3 der Anlage 3 wird durch folgende Sätze ergänzt: „Die Entgelte für Verladep beziehen sich sowohl auf Rohholz mit als auch ohne Rinde. Bei lohgeschältem Faserholz dürfen Zuschläge zu den aufgeführten Entrindungskosten nicht berechnet werden.“ (3) Die Anlage 6 wird durch folgende Sätze ergänzt: „Die Entgelte für Verladen beziehen sich sowohl auf Rohholz mit als auch ohne Rinde. Für Brennholz dürfen Entrindungskosten nur berechnet werden, soweit dieses mit Rinde ab Wald verkauft, mindestens vier Wochen vor dem gesetzlichen Schältermin dem Käufer übergeben worden ist und der Käufer dieses Holz nicht bis zum gesetzlichen Schältermin abgefahren oder entrindet hat. Diese Kosten dürfen von dem säumigen Käufer des Brennholzes nicht weiter-berechnet werden.“ § 5 Die Preisanordnung Nr. 505 wird durch folgende Anlage 8 ergänzt: „Als Verladekosten für Reiser- und Stockholz dürfen berechnet werden: a) Nutzreiserknüppel, i Brennreiserknüppel, } Stockholz I b) Reiserstangen (Laub- und Nadelholz) c) alle übrigen Reiserholz- sortimente (mit Ausnahme Weihnachts- und Schmuckbäume, Schmuck- und Deckreisig) d) Weihnachts- und Schmuckbäume e) Schmuckreisig, Deckreisig (gebündelt) f) Sch muck reisig, Deckreisig (lose) § 6 (1) Diese Preisanordnung tritt am 1. Januar 1958 in Kraft. (2) Sie gilt auch für Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen, aber von den Vertragspartnern ganz oder teilweise noch nicht erfüllt worden sind. Berlin, den 29. November 1957 Der Minister für Land- und Forstwirtschaft I. V.: Wilke Staatssekretär 4, DM je sfm, 9, DM je fm, 10,50 DM je sfm, 0,06 DM je Stück, 1,20 DM je 100 kg, 1,50 DM je 100 kg.“ Herausgeber: Büro des Präsidiums! des Ministerrate9 der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2. Klosterstratte 47 Vertag (4) VEB Deutscher Zentraiveriag. Berlin Postscheckkonto Berlin 1400 25 Erscheinungsweise; Nach Bedart Fortlaufender Bezug Nur durch die Post Bezugspreis vierteiiähr lieh Teil 13. DM. Peil ll 2.10 DM Einzelausgabe Bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM ois zum Umrang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten U.5U DM je Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig. Leipzig C l. Querstratte 4 6. Telefon: 25 481. durch den Buchhandel sowie gegen Barzaniung in der Verkaufsstelle des Verlages. Berlin C 2. Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland. Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, Absichten und Maßnahmen feindlich-negativer Kräfte zur Planung und Vorbereitung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten aufzuspüren und weiter aufzuklären sowie wirksame Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der konzeptionellen Vorgaben des Leiters und ihrer eigenen operativen Aufgabenstellung unter Anleitung und Kontrolle der mittleren leitenden Kader die Ziele und Aufgaben der sowie die Art und Weise ihrer Entstehung geklärt ist, können,Fragen des subjektiven Verschuldens, wenn diese bis dahin nicht bereits schon bei der Klärung der. Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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