Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 651

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 651 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 651); Gesetzblatt Teil I Nr. 78 Ausgabetag: 23. Dezember 1957 651 Achte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz zur Förderung des Handwerks. Vom 27. November 1957 Auf Grund des § 30 des Gesetzes vom 9. August 1950 zur Förderung des Handwerks (GBl. S. 827) wird folgendes bestimmt: § 1 Verzeichnis der Handwerksberufe (1) Die Berufe bzw. Tätigkeiten, die handwerksmäß:g selbständig betrieben werden können, enthält das als Anlage beigefügte Verzeichnis. Betriebe, in denen eine Tätigkeit ausgeübt wird, die nach Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung im Verzeichnis nicht mehr enthalten ist, werden mit Wirkung vom 31. Dezember 1957 in der Handwerksrolle gelöscht und in die Gewerberolle überführt. (2) Die auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung des Handwerks zukünftig notwendig werdenden Veränderungen des Verzeichnisses der Handwerksberufe werden auf Vorschlag der Organisation des Handwerks durch das zuständige zentrale Staatsorgan bekanntgegeben. § 2 Begriffsbestimmungen der Handwerksbetriebe Handwerksbetriebe sind Betriebe, a) in denen eine Tätigkeit ausgeübt wird, die im Verzeichnis der Handwerksberufe enthalten ist, und deren Inhaber nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung des Handwerks und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen in der Handwerksrolle eingetragen sind; b) die handwerkliche Produktions-, Reparatur- und Dienstleistungen vollbringen und nicht industriell produzieren, insbesondere nicht ausschließlich oder zum größten Teil auf Serienproduktion spezialisiert sind; c) die an der Deckung des Bedarfs an individuellen Leistungen teilnehmen; d) in denen der Inhaber selbst handwerklich tätig ist; e) in denen die Beschäftigten vorwiegend Facharbeiter sind und die Art der Produktions-, Reparatur-und Dienstleistungen in der Regel eine Ausbildung von Lehrlingen nach den gesetzlichen Ausbildungsunterlagen möglich macht. § 3 Durchführung der Überprüfung J (1) Die Handwerkskammern der Bezirke überprüfen, £ob die im § 2 genannten Voraussetzungen bei den in der f Handwerksrolle eingetragenen Betrieben vorliegen. (2) Betriebe, welche die Voraussetzungen des § 2 nicht erfüllen, sind zu Beginn des auf ihre Überprüfung folgenden Quartals von der Handwerksrolle in die Gewerberolle zu überführen. (3) Bei Überschreitung der Beschäftigtenhöchstgrenze (§ 14 Abs. 1 des Gesetzes zur Förderung des Handwerks) wird der Handwerksbetrieb mit Wirkung vom 1. Januar desjenigen Kalenderjahres in der Handwerksrolle gelöscht, in dem die Höchstgrenze überschritten wurde. (4) Die Handwerkskammern der Bezirke sind verpflichtet, die Betriebe, die auf Grund dieser Durchführungsbestimmung in der Handwerksrolle gelöscht werden, den Abteilungen örtliche Wirtschaft und Finanzen der Räte der Kreise bekanntzugeben. * 7. DB (GBl. I S. 3501 § 4 Überprüfungskommission j Die Handwerkskammern der Bezirke bilden Kom-'missionen, die die Überprüfung der in Frage kommenden Betriebe vornehmen. § 5 Beschwerderecht (1) Gegen die Entscheidungen der Überpi üfungs-kommission kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides Beschwerde beim Vorstand der Handwerkskammer des jeweiligen Bezirkes erhoben werden. (2) Die Beschwerde ist schriftlich zu begründen und hat keine aufschiebende Wirkung. (3) Der Vorstand der Handwerkskammer des jeweiligen Bezirkes entscheidet über die Beschwerde innerhalb von zwei Wochen endgültig. § 6 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Januar 1958 in Kraft. Berlin, den 27. November 1957 Der Staatssekretär für örtliche Wirtschaft Kasten Anlage zu vorstehender Achter Durchführungsbestimmung Verzeichnis der Handwerksberufe A 1. Augenoptiker 2. Autolackierer B 3. Back ofen bauer 4. Bäcker 5. Bandagisten 6. Beizer und Polierer 7. Betonstein- und Terrazzohersteller 8. Boots- und Schiffbauer 9. Böttcher 10. Brillenoptikschleifer 11. Brunnenbauer 12. Buchbinder 13. Buchdrucker (Drucker und Setzer) 14. Büchsenmacher 15. Bürsten- und Pinselmacher C 16. Chemiegrafen 17. Chirurgiemech an i ker 18. Christbaumschmuckmacher D 19. Dachdecker 20. Damenschneider / 21. Darmsaiten- und Catgutmacher 22. Dimantwerkzeugschleifer 23. Diamantschleifer 24. Drechsler 25. Dreher E 26. Edelsteinschleifer 27. Elektroinstallateure 28. Elektromasch inen bauer 29. Elektromechaniker 30. Emailleure F 31. Feilenhauer 32. Feinmechaniker 33. Feinoptiker 34. Feintäschner;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Stz-aßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, gemeinsam in einem Verwahrraum untergebracht werden können. Bei Notwendigkeit ist eine Trennung kurz vor der Überführung in den Strafvollzug und der damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen vorgesehen. Mit Wirkung werden die Grenzor-dnung und die dazugehörigen Durchführungsbestimmungen in Kraft treten. Im Zusammenhang mit den eintretenden Veränderungen werden auf Beschluß des Sekretariats des der Partei , und die Anweisung des Ministeriums für Kultur zur Arbeit mit diesen Laienmusikgruppen eingehalten und weder sektiererische noch liberalistische Abweichungen geduldet werden, Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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