Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 642

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 642 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 642); 642 Gesetzblatt Teil I Nr. 77 Ausgabetag: 21. Dezember 1957 3. Forderungen aus dem Garantievefsprechen (§ 71); 4. Forderungen auf Vertragsstrafen (§ 80). (4) Die Unterbrechung der Verjährung durch Anerkenntnis ist ausgeschlossen. § 93 Hemmung der Verjährung (1) Wird eine Forderung in einem Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht, einem Gericht oder bei einem Organ der staatlichen Verwaltung ordnungsgemäß geltend gemacht, so wird die Zeit, in der das Verfahren läuft, in die Verjährungsfrist nicht eingerechnet (Hemmung der Verjährung). Dies gilt nicht, wenn der Antrag aus anderen als Zuständigkeitsgründen zurückgenommen wird. (2) Die Hemmung der Verjährung wird gerechnet vom ersten Tage des Monats, in dem der Antrag eingeht; sie endet am letzten Tage des Monats, in dem das Verfahren abgeschlossen wird. § 94 Vollstreckungs Verjährung (1) Eine Verjährungsfrist von einem Jahr läuft, 1. wenn über die Forderung rechtskräftig entschieden wurde oder eine vollstreckbare Einigung zustande kam; 2. wenn ein Vollstreckungsverfahren nicht oder nicht völlig zur Befriedigung des Gläubigers geführt hat. (2) Die Verjährungsfrist beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf den Tag der rechtskräftigen Entscheidung oder Einigung oder den Tag der Beendigung des Vollstreckungsverfahrens folgt. Sechster Teil Schlußbestimmungen § 95 Frist für den Erlaß und die Anpassung von Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen Die Leiter der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung haben bereits erlassene Liefer-und Leistungsbedingungen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes den Bestimmungen des Gesetzes nach dem in den §§ 19 und 20 geregelten Verfahren anzupassen Soweit Allgemeine Liefer-und Leistungsbedingungen noch nicht erlassen sind oder die Anpassung bereits erlassener nicht zweck- mäßig erscheint, sind solche Bedingungen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erlassen. § 96 Erlaß von Durchführungs- und Übergangsbestimmungen (1) Durchführungsbestimmungen zu diesem Gesetz erläßt der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Übergangsbestimmungen, zu diesem Gesetz erläßt der Vorsitzende des Regierungsvertragsgerichtes im Einvernehmen mit dem zuständigen Mitglied des Ministerrats § 97 Inkrafttreten (1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme des Paragraphen 87 am 1. Januar 1958 in Kraft; § 87 tritt am 15. Dezember 1957 in Kraft. (2) Am 31. Dezember 1957 treten außer Kraft: 1. Die Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Einführung des Allgemeinen Vertragssystems für Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft (GBl. S. 1141) mit den hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen; 2. die Verordnung vom 8. Juli 1954 zur Aufhebung der Verordnung über die Einführung des Vertragssystems für Nahrungsgüter (GBl. S. 616); 3. die Verordnung vom 21. März 1957 zur Angleichung des Vertragssystems an die Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung der Planung in der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 209); 4. die Bekanntmachung eines Mustervertrages mit Allgemeinen Lieferbedingungen vom 10. Januar 1952 (MinBl. S.7); 5. die Bekanntmachung vom 1.April 1952 über die Gültigkeit eines Mustervertrages mit Allgemeinen Lieferbedingungen für die Fachanstalten Deutscher Innen- und Außenhandel (MinBl. S. 39); 6. soweit es sich um Beziehungen zwischen Betrieben im Sinne des § 2 dieses Gesetzes handelt, die sechste Durchführungsbestimmung vom 15. Juli 1949 zur Verordnung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (ZVOB1. S. 548), die vierundzwanzigste Durchführungsbestimmung vom 25. März 1954 zur Verordrfung über die Finanzwirtschaft der volkseigenen Betriebe (GBl. S. 357) und die Anordnung vom 1. September 1955 über die Berechnung von Verspätungszinsen bei Anwendung des Verrechnungsverfahrens nach Plan PV-Ver-fahren (GBl. II S. 335). Das vorstehende, vom Präsidenten der Volkskammer im Namen des Präsidiums der Volkskammer unter dem dreizehnten Dezember neunzehnhundertsiebenundfünfzig ausgefertigte Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den einundzwanzigsten Dezember neunzehn hundertsiebenundfünfzig Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik In Vertretung: Dr. Dieckmann Präsident der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Herausgeoer: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2, Klosterstraße 47 - Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierte Höhr lieh Teil 1 3. DM, Teil fl 2,10 DM. Einzelausgabe: Bl9 zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 82 Seiten 0.40 DM. über 32 Seiten 0.50 DM ?e Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig. Leipzig CI. Querstraße 4 , Telefon: 25 481. durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2. Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland. Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und wirkungsvoll zu bekämpfen. Unter den komplizierten Lagebedingungen gewinnt der Prozeß der Beweisführung bei der Untersuchung und Bekämpf mag von schweren Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen feindlichen Einrichtungen, Verbindung zu sonstigen Personen und Einrichtungen aus nichts ozjsL-istischen Staaten und Westberlin, im Zusammenhang mit ihrer Straftat keine Verbindungen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Befugnisse können bei allen Ausgangslagen wahrgenommen werden, die mit einer Gefährdung oder Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verbunden sind.

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