Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 631

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 631 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 631); Gesetzblatt Teil I Nr. 77 Ausgabetag: 21. Dezember 1957 631 t Angebotes ein neues Angebot zu unterbreiten oder, wenn die Wahl des Vertragspartners dem Betrieb überlassen ist, den Vertragsabschluß zu verweigern. Dies hat, wenn eine Frist gemäß § 22 Absatz 1 nicht vorgeschrieben ist, innerhalb zweier Wochen nach Unterbreitung des Angebotes zu geschehen. (3) Geht einem sozialistischen Betrieb eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu, so hat er innerhalb zweier Wochen ein Angebot zu unterbreiten oder, wenn die Wahl des Vertragspartners dem Betrieb überlassen ist, die Abgabe des Angebotes zu verweigern. (4) Die Angebote sind für den Anbietenden verbindlich, sofern sie innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist angenommen werden. (5) Wird Übereinstimmung nicht erzielt, so kann jeder Partner das Staatliche Vertragsgericht anrufen. Hierbei sind die beanstandeten und die geforderten Vertragsbestimmungen darzutun. Über den unstreitigen Teil des Angebotes ist der Vertrag unverzüglich abzuschließen. § 24 Vertragszeitraum (1) Die Verträge sind grundsätzlich für das Planjahr abzuschließen. Sie sind für ein Quartal abzuschließen, wenn dies in den planmethodischen Anweisungen, in den Allgemeinen Lieferbedingungen, in den Globalvereinbarungen oder Globalverträgen festgelegt ist oder die staatlichen Aufgaben nur innerhalb eines Quartals erfüllt werden dürfen; dies gilt insbesondere, wenn Materialkontingente zum Quartalsende die Gültigkeit verlieren. (2) Beziehen sich die staatlichen Aufgaben auf das Jahr, und ist es für die Planerfüllung beider Partner zweckmäßig, so können die Partner im Jahresvertrage vereinbaren, daß sie die Einzelheiten über das Sortiment und die Qualität der zu liefernden Erzeugnisse, die Liefertermine und die Versandbedingungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Beginn eines jeden Quartals festlegen werden. (3) In den Fällen des Absatzes 2 ist im Jahresvertrage zu vereinbaren, wer das Angebot für die Konkretisierung unterbreitet, innerhalb welcher Frist dies zu geschehen hat und innerhalb welcher Frist das Angebot zu beantworten ist. Für den Fall der Verletzung dieser Pflichten kann eine Vertragsstrafe vereinbart werden. Kommt es nicht zu einer Einigung über die Konkretisierung, so ist innerhalb zweier Wochen nach Ablauf der vereinbarten Frist das Staatliche Vertragsgericht anzurufen. (4) Andere Verträge als Jahres- oder Quartals-.verträge sind zulässig, wenn dies wegen der Besonderheiten der wechselseitigen Beziehungen in bestimmten Wirtschafts- oder Industriezweigen o$er wegen der Besonderheiten des Vertragsgegenstandes zweckmäßig ist Dies gilt insbesondere für Verträge, die in einem bestimmten Zeitraum innerhalb des Planabschnittes (Saisonverträge) oder zu einem bestimmten Zeitpunkt innerhalb des Jahres durch einmalige Leistungen zu erfüllen sind. § 25 Verantwortlichkeit für Pflichtverletzung bei Vertragsabschluß (1) Die sozialistischen Betriebe sind einander für den rechtzeitigen und sorgfältigen Abschluß der Liefer- und Leistungsverträge verantwortlich. Der zum Abschluß Verpflichtete wird von der Verantwortlichkeit nur befreit, wenn er nach weist, daß die Verletzung dpr vorvertraglichen Pflichten durch Umstände bedingt ist, die er nicht abwenden konnte. (2) Verletzt ein sozialistischer Betrieb die ihm einem anderen sozialistischen Betriebe gegenüber obliegenden vorvertraglichen Pflichten, und ist er hierfür verantwortlich, so hat er den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. 4. Abschnitt: Inhalt der Verträge § 26 Übersicht über den Inhalt der Verträge (1) In die Verträge sind aufzunehmen 1. die Bezeichnung der Vertragspartner und der übergeordneten Organe; 2. die Bezeichnung der Globalvereinbarung, wenn der . Liefer- oder Leistungsvertrag auf Grund einer solchen Vereinbarung abgeschlossen wird; 3. die genaue Bezeichnung des Vertragsgegenstandes; 4. die Menge (Gewicht, Maße, Anzahl); 5. das Sortiment (Sorten, Arten, Abmessungen, Farben); 6. Bestimmungen über die Qualität, die technischen Bedingungen, die Vollständigkeit und gegebenenfalls Bestimmungen über die Garantie (§ 27); 7. Bestimmungen über die Art und Weise der Verpackung; 8. Bestimmungen über die Preise (§ 28) und das anzuwendende Verrechnungsverfahren’; 9. die Liefertermine oder Lieferzeiträume (§ 29); 10. die Versandbedingungen, insbesondere die Bestimmung des Transportmittels und die Regelung über die Transportkosten; 11. Bestimmungen über die Folgen der Vertragsverletzung, soweit hierüber besondere Vereinbarungen der Partner zulässig und erforderlich sind (§ 35 Absatz 3). (2) In den Verträgen ist auf die Allgemeinen Liefer-und Leistungsbedingungen Bezug zu nehmen, die für das Vertragsverhältnis gelten. Eine Wiederholung des Inhaltes der Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen im Vertrage ist nicht erforderlich. (3) Soweit einzelne Bestimmungen in besonderen Urkunden festgelegt sind und Vertragsbestandteil werden sollen, sind diese Anlagen im Vertrage genau zu bezeichnen. § 27 Vereinbarungen über Qualität, Vollständigkeit und Garantie (1) In die Verträge sind Bestimmungen über die Qualität, die technischen Bedingungen und die Abnahmebedingungen des zu liefernden Erzeugnisses oder des zu errichtenden Werkes aufzunehmen. Soweit staatliche Standards erlassen sind, ist auf diese Bezug zu nehmen. Erfolgt die Qualitätsvereinbarung nach Mustern, so ist das Muster im Vertrage genau zu bezeichnen; es ist festzuhalten, wo das . Muster für den Fall von Streitigkeiten hinterlegt wird. (2) Der Vertragsgegenstand ist vollständig mit allen erforderlichen Teilen und dem erforderlichen Zubehör zu liefern, auch dann, wenn der Leistende bestimmte Teile nicht selbst herstellt. Die Partner können etwas anderes vereinbaren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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