Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 628

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 628 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 628); 628 Gesetzblatt Teil I Nr. 77 Ausgabetag: 21. Dezember 1957 Zweiter Teil Globalvereinbarungen, Globalverträge § 6 Zweck der fclobalvereinbarungen (1) Global Vereinbarungen sind verwaltungsrechtliche Vereinbarungen zwischen Organen der staatlichen Verwaltung. Sie dienen der Koordinierung der Pläne verschiedener Wirtschafts- und Industriezweige, der planmäßigen Organisierung der wechselseitigen Beziehungen der Betriebe verschiedener Wirtschafts- und Industriezweige sowie der Erhöhung der Verantwortlichkeit der Partner der Globalvereinbarungen für die Arbeit der ihnen unterstellten Betriebe. Die zentralen Verbände der sozialistischen Genossenschaften können im Einvernehmen mit dem zuständigen zentralen Organ der staatlichen Verwaltung Globalvereinbai’un-gen abschließen. (2) Die Organisierung der wechselseitigen Beziehungen durch Global Vereinbarungen kann entsprechend den Besonderheiten der Verteilung der Produktion in den einzelnen Wirtschafts- und Industriezweigen in der Weise erfolgen, daß 1. festgelegt wird, welche Lieferer und Besteller miteinander Lieferverträge abschließen, oder 2. festgelegt wird, wie sich die Erzeugnisse auf Gruppen von Lieferern und Bestellern verteilen und wie die weitere Aufteilung durch diese Gruppen zu erfolgen hat, oder 3. die Wahl des Vertragspartners den sozialistischen Betrieben überlassen und das weitere Verfahren des Abschlusses der Verträge festgelegt wird. (3) Die Globalvereinbarungen dienen ferner der Aufgliederung des Planes in Erzeugnisgruppen, Sortimente oder Erzeugnisse, soweit eine solche Aufgliederung erforderlich ist. § 7 Inhalt der Globalvereinbarungen Die Globalvereinbarungen sollen enthalten: 1. die Bezeichnung der Partner; 2. die Bezeichnung der Erzeugnisse in der erforderlichen Aufgliederung (§ 6 Absatz 3) und die Angabe der Mengen; 3. die Bezeichnung des Lieferzeitraumes; 4. die Aufschlüsselung der Mengen auf die Lieferer und Besteller, auf Gruppen von Lieferern und Bestellern oder, soweit sie in der Global Vereinbarung nicht erfolgen kann, den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Aufschlüsselung (§ 6 Absatz 2 Ziffern 1 und 2) oder die Vereinbarung, die Wahl des Vertragspartners den sozialistischen Betrieben zu überlassen, und die Festlegung des weiteren Verfahrens des Abschlusses der Verträge (§6 Absatz 2 Ziffer 3); 5. nähere Bestimmungen über die Erteilung der staatlichen Aufgaben, insbesondere der Kontingente, durch die Partner an die Betriebe und Bestimmungen über die Behandlung der Kontingente; 6. den Zeitpunkt, bis zu dem den Lieferern und Bestellern der sie betreffende Teil der Aufschlüsselung gemäß Ziffer 4 bekanntzugeben ist; 7. Bestimmungen über die Art und den Zeitpunkt des Angebotes der Erzeugnisse gegenüber den Bestellern, soweit die Partner bestimmt sind, oder des Angebotes zum Vertragsabschluß gegenüber den Lieferern, soweit die Partner nicht bestimmt sind; 8. den Zeitpunkt, bis zu dem die Lieferverträge abzuschließen sind; 9. Bestimmungen über die Kontrolle des Abschlusses der Lieferverträge; 10. das Verfahren, in dem die Partner der Lieferverträge über die Änderung und Aufhebung der Globalvereinbarung unterrichtet werden; 11. die Verpflichtung zur gegenseitigen Unterrichtung über Störungen des Planablaufs und zur Festlegung gemeinsamer Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen; 12. Bestimmungen über die Vorbereitung der nächsten Global Vereinbarungen und über den Abschluß von vorbereitenden Verträgen zwischen den Betrieben für den nächsten Planzeitraum, wenn vorbereitende Verträge abgeschlossen werden sollen; 13. den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Globalvereinbarungen. § 8 Abschluß von Globalverträgen (1) An Stelle von Globalvereinbarungen können Globalverträge abgeschlossen werden, deren Verpflichtungen durch die Vereinbarung von Vertragsstrafen gesichert sind. (2) Über die Global vertrage sind Urkunden zu errichten, die von beiden Partnern zu unterzeichnen sind. (3) Eine Ausfertigung des Global Vertrages ist innerhalb von zwei Wochen nach seiner Unterzeichnung durch den Partner auf der Lieferseite bei dem Regierungsvertragsgericht zu hinterlegen. § 9 Verantwortlichkeit der Partner von Global Verträgen (1) Die Partner von Global Verträgen sind einander für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Globalvertrage verantwortlich. Der Partner eines Globalver-trageß wird von der Verantwortlichkeit nur befreit, wenn er nach weist, daß die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Globalvertrages durch Umstände bedingt ist, die er nicht abwenden konnte. (2) In die Globalverträge sind Bestimmungen über Vertragsstrafen gemäß § 35 Absatz 1 für den Fall der Verletzung von Verpflichtungen, die gemäß § 7 eingegangen wurden, aufzunehmen. Für die Vertragsstrafe gelten die Bestimmungen der §§ 77 bis 80, 82, 83. § 10 Änderung der Globalvcrträge % (1) Die Globalverträge sind zu ändern, wenn dies durch eine Änderung der ihnen zugrunde liegenden Pläne erforderlich wird. Die Änderung hat unverzüglich nach Bekanntgabe der Planänderung zu erfolgen. (2) Die Globalverträge können in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden, soweit dadurch die Erfüllung der Planaufgaben aus dem Volkswirtschaftsplan nicht gefährdet wird. (3) Di¥ Änderung der Global vertrage ist in Urkundenform gemäß § 8 Absatz 2 zu vereinbaren. Die Vereinbarung über eine Änderung ist innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Unterzeichnung durch den Partner auf der Lieferseite bei dem Regierungsvertragsgericht zu hinterlegen. § 11 Entscheidung von Streitigkeiten (1) Entstehen aus einer Global Vereinbarung oder anläßlich der Änderung einer Globalvereinbarung Strei-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 628 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 628) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 628 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 628)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit relevant sind, ohne dadurch gesetzliche, oder andere rechtliche Grundsätze über die Unterbringung und Verwahrung Verhafteter zu negieren zu verletzen. Vielmehr kommt es darauf an, die politisch-operativen Interessen Staatssicherheit ausreichend und perspektivisch zu berücksichtigen sowie die Pflichten und Rechte der hauptamtlichen herauszuarbeiten voll zu wahren. Es sollte davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X