Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 627

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 627 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 627); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen fifepublik Teil I 1957 Berlin, den 21. Dezember 1957 Nr. 77 Tag 11.12. 57 Inhalt Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft (Vertragsgesetz) Seite 627 Gesetz über, das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft (Vertragsgesetz). Vom 11. Dezember 1957 Das Vertragssystem ist ein wichtiges Mittel zur planmäßigen Leitung der sozialistischen Betriebe und zur Festigung der wirtschaftlichen Rechnungsführung. Mit seiner Durchsetzung werden die für die Planerfüllung erforderlichen wechselseitigen Verpflichtungen zur Leistung auf eine konkrete Grundlage gestellt. Die richtige und konsequente Anwendung des Vertragssystems führt zur Entfaltung der Initiative der Werktätigen in den Betrieben und den Organen der staatlichen Verwaltung bei der Ausarbeitung und Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, fördert die kameradschaftliche Zusammenarbeit der sozialistischen Betriebe und trägt dazu bei, die Kontinuität des Reproduktionsprozesses zu sichern. Erster Teil Grundsätze § 1 Vertragspflicht Die sozialistischen Betriebe sind verpflichtet, über ihre wechselseitigen Beziehungen, welche die Lieferung und Abnahme von Erzeugnissen oder die Herstellung und Abnahme von Werken oder sonstige Leistungen auf der Grundlage und in Ubereinstim mi n g mit den Zielen des Volkswirtschaftsplanes zum Gegenstand haben, Verträge abzuschließen. Geltungsbereich . §2 (1) Sozialistische Betriebe sind: 1. die volkseigenen Betriebe, 2. die sozialistischen Genossenschaften und deren rechtlich selbständige Einrichtungen, 3. die den volkseigenen Betrieben und den sozialistischen Genossenschaften gleichgestellten Betriebe. (2) Dieses Gesetz gilt auch für andere Betriebe, die Planaufgaben erhalten und deshalb an wechselseitigen Beziehungen gemäß § I beteiligt sind. (3) Dieses Gesetz gilt ferner für Haushaltsorganisationen und gesellschaftliche Organisationen, soweit sie an wechselseitigen Beziehungen gemäß § 1 beteiligt sind. i § 3 (1) Die in diesem Gesetz für die wechselseitigen Beziehungen gemäß § 1 enthaltenen Bestimmungen gehen den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer allgemeiner Zivilgesetze vor. (2) Dieses Gesetz gilt nicht, soweit für bestimmte, die Lieferung und Abnahme von Erzeugnissen oder die Herstellung und Abnahme von Werken oder sonstige Leistungen betreffende wechselseitige Beziehungen zwischen sozialistischen Betrieben eine besondere gesetzliche Regelung getroffen ist. (3) Dieses Gesetz ist entsprechend auf diejenigen wechselseitigen Beziehungen zwischen sozialistischen Betrieben anzuwenden, die andere als die in § 1 genannten Leistungen zum Gegenstand haben und für die eine besondere gesetzliche Regelung nicht getroffen ist. § 4 Grundsatz der Zusammenarbeit Die sozialistischen Betriebe haben vor und bei dem Vertragsabschluß und bei der Vertragserfüllung kameradschaftlich zusammenzuarbeiten. Jeder Partner ist verpflichtet, dem anderen Partner bei der Vertragserfüllung und damit bei der Planerfüllung behilflich zu sein und stets die Auswirkungen seines Verhaltens auf die Planerfüllung des anderen Partners zu berücksichtigen. L § 5 Verantwortlichkeit des Betriebes für Handlungen seiner Mitarbeiter Die Handlungen aller Mitarbeiter des sozialistischen Betriebes bei der Vorbereitung der Vertragsabschlüsse, dem Abschluß der Verträge und der Vertragserfüllung begründen bei Verletzung vorvertraglicher und vertraglicher Pflichten die Verantwortlichkeit des Betriebes.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für derartige Angriffe sowie die dabei angewandten Mittel und Methoden vertraut gemacht werden, um sie auf dieser Grundlage durch die Qualifizierung im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Untersuchungsführers in der Vernehmung, insbesondere bei der Protokollierung. Es ist Anliegen der Ausführungen, die ErfOrdermisse der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlih-keit und Gesetzlichkeit die Möglichkeit bietet, durch eine offensive Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen den Beschuldigten zu wahren Aussagen zu veranlassen.

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