Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 62

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 62 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 62); 62 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 25. Januar 1957 §3 Die Anordnung zur Einführung der Binnenwasser-straßen-Verkehrsordnung (BWVO) erhält die Bezeichnung: „Anordnung Nr. 1 über die Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung (BWVO)“. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Januar 1957 * Der Minister für Verkehrswesen Kramer Anordnung Nr. 5* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. Vom 10. Dezember 1956 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Aufbau folgendes angeordnet: § 1 (1) In den Kreisen Bad Liebenwerda, Cottbus, Finsterwalde, Forst, Guben, Herzberg, Hoyerswerda und Weißwasser, Bezirk Cottbus, den Kreisen Beeskow und Fürstenberg, Bezirk Frankfurt (Oder), und den Kreisen Görlitz, Kamenz, Niesky und Zittau, Bezirk Dresden, wird gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. März 1951 die von der Technischen Bergbauinspektion der Republik abgegrenzte Tagesoberfläche zu bergbaulichen Schutzgebieten erklärt. (2) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der bergbaulichen Schutzgebiete ist das von der Technischen Bergbauinspektion der Republik auf den Lageplänen den topographischen Karten im Maßstab 1:25 000 Müllrose, Blatt 3752; Brieskow-Finkenheerd, Blatt 3753; Fürstenberg, Blatt 3854; Gr. Muckrow, Blatt 3952; Neuzelle, Blatt 3953; Wellmitz, Blatt 3954; Lieberose, Blatt 4051; Jamlitz, Blatt 4052; Grano, Blatt 4053; Guben, Blatt 4054; Werben (i. Spreewald), Blatt 4151; Peitz, Blatt 4152; Heinersbrück, Blatt 4153/54; Cottbus (Ost), Blatt 4252; Forst, Blatt 4253; Buchhain, Blatt 4346; Finsterwalde, Blatt 4348; Göllnitz, Blatt 4349; Komptendorf, Blatt 4352; Döbern, Blatt 4353; Bad Liebenwerda, Blatt 4446; Oppelhain, Blatt 4447; Kl. Leipisch, Blatt 4448; Klettwitz, Blatt 4449; Senftenberg, Blatt 4450; Jessen, Blatt 4451; Spremberg, Blatt 4452; Weißwasser, Blatt 4453; Muskau, Blatt 4454/55; Elsterwerda, Blatt 4547; Mückenberg, Blatt 4548; Hohenbocka, Blatt 4550; Hoyerswerda, Blatt 4551; Weißkollm, Blatt 4552; Noch ten, Blatt 4553; Weißkeißel, Blatt 4554; Bernsdorf, Blatt 4650; Wit-tichenau, Blatt 4651; Lohsa, Blatt 4652; Spreefurt, Blatt 4653; Mücka, Blatt 4654; Görlitz, Blatt 4855; Ostritz, Blatt 4955; Zittau (Nord), Blatt 5054; Hirschfelde, Blatt 5055 und Zittau (Süd), Blatt 5154/55 umgrenzte und kolorierte Gebiet. § 2 (1) Der Leiter der Technischen Bergbauinspektion der Republik hat unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung den Abteilungen Aufbau der Räte der Kreise Bad Liebenwerda, Beeskow, Cottbus, Finsterwalde, Forst, Fürstenberg, Görlitz, Guben, Herzberg, * Anordnung Nr. 4 (GBl. I 1956 S. 796) Hoyerswerda, Kamenz, Niesky, Weißwasser und Zittau Ausfertigungen der in § 1 Abs. 2 genannten Lagepläne zu übergeben. (2) Die Abteilungen Aufbau der in Abs. 1 genannten Räte der Kreise haben den Räten der Städte und Gemeinden mitzuteilen, welche Grundstücksflächen in ihrem Bereich zu bergbaulichem Schutzgebiet erklärt sind. Die Abteilungen Aufbau haben für die ortsübliche Bekanntmachung der festgesetzten bergbaulichen Schutzgebiete in diesen Städten und Gemeinden zu sorgen. (3) Die Abteilungen Aufbau der in Abs. 1 genannten Räte der Kreise haben Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, Einsichtnahme in die Ausfertigungen der Lagepläne zu gestatten. § 3 (1) Die in den bergbaulichen Schutzgebieten gelegenen Grundstücke unterliegen den Baubeschränkungen gemäß §§ 2 und 3 des Gesetzes vom 14. März 1951 und gemäß § 5 der Durchführungsbestimmung vom 14. Juni 1951 (GBl. S. 582). (2) Im Bereich der auf den Lageplänen gemäß § 1 Abs. 2 besonders gekennzeichneten Grundstücksflächen der bergbaulichen Schutzgebiete gelten die Schutzbestimmungen des Gesetzes vom 14. März 1951 nur für Bauvorhaben der Industrie. § 4 (1) Über die Durchführung der Bauvorhaben auch der Bauvorhaben der zentralen Planträger auf den dafür vorgesehenen Grundstücken entscheidet für den Bereich der bergbaulichen Schutzgebiete die Technische Bezirks-Bergbauinspektion Senftenberg. Unberührt davon bleibt das Recht der Baugenehmigungsbehörde zur Nachprüfung der Bauvorhaben in bautechnischer oder sonstiger fachlicher Hinsicht. (2) Die Träger von Bauvorhaben in den Städten und Gemeinden, in denen Grundstücksflächen zu bergbaulichem Schutzgebiet erklärt sind, haben bereits vor Beginn der Vorprojektierung bzw. Projektierung die Bauvorhaben dem zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Aufbau, oder der sonst zuständigen Baugenehmigungsbehörde anzuzeigen. Die Baugenehmigungsbehörde hat die Entscheidung der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion Senftenberg herbeizuführen, ob das Bauvorhaben unter die Schutzbestimmungen des Gesetzes vom 14. März 1951 fällt oder nicht. # § 5 (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Anordnung erlöschen die Baugenehmigungen für die in den bergbaulichen Schutzgebieten gelegenen Bauwerke, mit deren Bauausführung gemäß den Bestimmungen des § 6 des Gesetzes vom 14. März 1951 noch nicht begonnen ist. (2) Die erloschenen Baugenehmigungen sind von den Baugenehmigungsbehörden unter Hinweis auf diese Anordnung unverzüglich einzuziehen. Soweit andere Baugenehmigungsbehörden als die Abteilungen Aufbau der in § 2 Abs. 1 genannten Räte der Kreise zuständig sind, haben sie durch Anfrage bei der Technischen Bezirks-Bergbauinspektion Senftenberg festzustellen, welche Baugenehmigungen erloschen sind. § 6 (1) Die Bauherren haben die von ihnen begonnenen Bauvorhaben in den Städten und Gemeinden, in denen Grundstücksflächen zu bergbaulichem Schutzgebiet erklärt sind, der zuständigen Baugenehmigungsbehörde binnen zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser An-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Siche rung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Der Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen im Rahmen der gesamten politisch-operativen Arbeit zur Sicherung der Staatsgrenze gewinnt weiter an Bedeutung. Daraus resultiert zugleich auch die weitere Erhöhung der Ver antwortung aller Leiter und Mitarbeiter der Grenzgebiet und im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der von der Arbeits-richtung bearbeiteten Vorgänge, durch die Abteilungen konnten die in der Jahresanalyse genannten Reserven noch nicht umfassend mobilisiert werden.

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