Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 610

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 610 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 610); 610 Gesetzblatt Teil I Nr. 73 Ausgabetag: 13. Oktober 1957 Die Leiter der Kreispostämter sind verpflichtet, die ihnen unterstehenden Posteinrichtungen im Laufe des 13. Oktober 1957 in Höhe der festgelegten Kassenlimite mit neuen Banknoten zu versorgen und die Bestände an alten Banknoten am gleichen Tage von den ihnen unterstehenden Posteinrichtungen einzuziehen und bis 22.00 Uhr an die Kreisfilialen der Deutschen Notenbank abzuliefern. Abschnitt C Schlußbestimmungen § 21 Verantwortung für die Durchführung des Geldumtausches (1) Für alle Maßnahmen, die sich für die Durchführung dieser Verordnung ergeben, sind verantwortlich: a) für das Territorium der Stadtkreise, in denen eine Bezirksfiliale der Deutschen Notenbank ihren Sitz hat: der Leiter dieser Bezirksfiliale, b) für das Territorium der Stadtkreise, in denen nur eine Kreisfiliale der Deutschen Notenbank ihren Sitz hat: der Leiter dieser Filiale, c) für das Territorium der Landkreise, in deren Kreisstadt eine Kreisfiliale der Deutschen Notenbank besteht: der Leiter dieser Filiale, d) für das Territorium der Landkreise, in deren Kreisstadt keine Filiale der Deutschen Notenbank besteht: der Leiter der Zweigstelle der Deutschen Notenbank, e) für das Territorium der Landkreise, in deren Kreisstadt weder eine Kreisfiliale noch eine Zweigstelle der Deutschen Notenbank besteht: der Direktor der Kreissparkasse, f) in den Städten, in denen die Kreisfiliale der Deutschen Notenbank sowohl für den Stadt- als auch für den Landkreis zuständig ist, für das Territorium des Stadtkreises der Leiter der Kreisfiliale der Deutschen Notenbank, für das Territorium des Landkreises der Direktor der Sparkasse. (2) Bei diesen Leitern ist für die Zeit vom 13. Oktober 1957 bis 15. Oktober 1957 ein Organisationskomitee zu bilden. Es besteht aus: den oben genannten Leitern als Vorsitzenden, dem Sekretär des Rates des Kreises, dem Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Kreises, dem Leiter der Finanzrevision, dem Direktor der Sparkasse, dem Leiter der Kreisstelle der Deutschen Bauem-bank als Mitgliedern. \ (3) In den Städten und Gemeinden der Landkreise sind verantwortlich: a) in der Kreisstadt: der Direktor der Kreissparkasse, b) in Orten, in denen eine Zweigstelle der Deutschen Notenbank besteht: der Leiter dieser Zweigstelle, c) in Orten, in denen keine Zweigstelle der Deutschen Notenbank besteht: der Leiter der Zweigstelle der Sparkasse, d) in denjenigen Gemeinden, in denen keine Zweigstellen der Deutschen Notenbank oder der Sparkasse bestehen: der Bürgermeister. (4) Für alle Maßnahmen, die sich für die Durchführung dieser Verordnung ergebeh, sind in den Stadtbezirken von Groß-Berlin die Leiter der Bezirksbanken des Berliner Stadtkontors verantwortlich. Bei diesen Leitern ist für die Zeit vom 13. Oktober bis 15. Oktober 1957 ein Organisationskomitee zu bilden. Es besteht aus: den Leitern der Bezirksbanken des Berliner Stadtkontors als Vorsitzenden, dem Sekretär des Rates des Stadtbezirkes, dem Leiter der Abteilung Finanzen des Rates des Stadtbezirkes, dem Leiter der Finanzrevision, dem Leiter der Leitzweigstelle der Sparkasse der Stadt Berlin als Mitgliedern. § 22 Strafbestimmungen Wer Banknoten, die ihm nicht gehören (fremdes Geld) im eigenen Namen zum Zwecke des Umtausches einzahlt oder einzuzahlen versucht oder im Zusammenhang mit der Einzahlung falsche Eintragungen in die Geschäftsbücher macht, macht sich wegen Betruges strafbar, sofern nicht nach dem Gesetz andere Straftatbestände vorliegen. § 23 Erlaß von Durchführungsbestimmungen Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der Minister der Finanzen. § 24 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 13. Oktober 1957 in Kraft. Berlin, den 13. Oktober 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der „Ministerpräsident Der Minister der Finanzen Grotewohl Rumpf Herausgebar: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Varlag (4) VEB Deutscher Zentralverlag Berlin Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise Nach Bedarf Fortlaufender Bezug Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 3. DM. Teil II 2,10 DM. Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig. Leipzig C 1. Querstraße 4 6. Telefon: 25 481, durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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