Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 61

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 61 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 61); Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 25. Januar 1957 61 dels, der Großverbraucher und der Be- und Verarbeitungsbetriebe zu organisieren und den Versand- und Empfangshandel durchzuführen. § 8 Für den überbezirklichen und überkreislichen Ausgleich sind die vom Ministerium für Handel und Versorgung bzw. von den Räten der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung, herausgegebenen Liefer- und Empfangspläne verbindlich. Die Vermittlung des überbezirklichen bzw. über kreislichen Ausgleichs bei überplanmäßig anfallendem Obst und Gemüse sowie für sonstiges Gemüse erfolgt durch den zentralen Betrieb „Obst- und Gemüseleithandel“ bzw. durch die Spezialhandelsbetriebe oder Branchenbereiche in den Bezirkshauptstädten. § 9 Zur besseren Einflußnahme der örtlichen Räte, besonders bei der Sicherung der Versorgung und der Rentabilität, ist das Handelsnetz des Großhandelskontors für Lebensmittel von 88 Niederlassungen um etwa 70 Niederlassungen zu erweitern. § 10 Die Bildung der Spezialhandelsbetriebe und Branchenbereiche für Obst und Gemüse sowie die weitere Bildung von Niederlassungen des Großhandelskontors für Lebensmittel wird mit Wirkung vom 1. Januar 1957 durch die Räte der Bezirke, Abteilung Handel und Versorgung und Abteilung Erfassung und Aufkauf, in Zusammenarbeit mit den Räten der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung und Abteilung Erfassung und Aufkauf, und der Verwaltung der Niederlassungen des Großhandelskontors für Lebensmittel organisiert. § 11 Vor der Bildung von Betrieben sind unbedingt die materiellen Voraussetzungen zu prüfen. § 12 Bei der Neubildung und Zusammenlegung von Betrieben dürfen die bisher für die einzelnen Teile aufgewendeten Kosten insgesamt nicht überschritten werden. Der Ausgleich bei Mehr- oder Mi nderauf Wendungen in einzelnen Bezirken erfolgt bei der Überschreibung der Planteile Erfassung und Aufkauf auf die Bezirke. § 13 Um innerhalb des Jahres 1957 unkontrollierbare Veränderungen der Haushaltspläne zwischen den betreffenden Organen zu vermeiden, sind sowohl die Pläne des kommunalen Großhandels als auch die Pläne der Niederlassungen des Großhandelskontors für Lebensmittel (außer Niederlassung Obst- und Gemüseleithandel) ab 1. Januar 1957 in den Haushalt der Bezirke zu übernehmen. Das finanzielle Ergebnis der Betriebe vor und nach Änderung der Struktur geht mit Wirkung vom 1 Januar 1957 in den Haushalt der Bezirke ein. § 14 Die Verwaltung der Niederlassungen des Großhandelskontors für Lebensmittel bleibt zur Sicherung einer verstärkten Anleitung der Räte der Bezirke und der neugebildeten Handelsbetriebe als operatives Organ des Ministeriums für Handel und Versorgung bis zum 30. Juni 1957 bestehen. § 15 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 15. Januar 1957 Der Minister für Handel und Versorgung Wach Anordnung über die Durchführung der Rechenschaftslegungen anläßlich des „Tages der Jugend und der Sportler“ am 8. bzw. 9. Februar 1957. Vom 18. Januar 1957 § 1 Im Jahre 1957 wird der „Tag der Jugend und der Sportler“ am 8. bzw. 9. Februar 1957 durchgeführt. § 2 Die Anordnung vom 14. Januar 1956 zur Durchführung der Rechenschaftslegungen anläßlich des „Tages der Jugend und der Sportler“ am 8. bzw. 9. Februar 1956 (GBl. I S. 63) gilt auch für das Jahr 1957. § 3 Der § 4 zweiter Absatz der Anordnung vom 14. Januar 1956 erhält folgende Fassung: „In den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben sollten die Jugendförderungspläne zwischen den Betriebsleitungen, den Leitungen der FDJ und der Gewerkschaften vereinbart werden. Sie bilden selbständige Pläne, die nicht Anlage zu den Betriebskollektivverträgen sind; gleiches gilt entsprechend für die Jugendförderungspläne in den Privatbetrieben. In den Städten und Gemeinden sind die Jugendförderungspläne als besonderer Abschnitt- Bestandteil der örtlichen, Stadt- bzw. Dorfarbeitspläne. Die Pläne sind den Betriebsangehörigen bzw. Einwohnern und vor allem den Jugendlichen, Sportlern und Mitgliedern der GST in geeigneter Form bekanntzumachen. Über die Durchführung der Pläne soll in öffentlichen Jugend Versammlungen Bericht erstattet werden.“ § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 18. Januar 1957 Walter Ulbricht Erster Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung Nr. 2* über die Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung (BWVO). Vom 3. Januar 1957 Zur Änderung der Anordnung Nr. 1 vom 1. September 1955 über die Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung (Sonderdruck Nr. 80 des Gesetzblattes) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz folgendes angeordnet: §1 Der § 2 der Anordnung Nr. 1 erhält folgende Fassung: „Strom- und Schiffahrtsaufsicht im Geltungsbereich der Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung sind die Organe der Deutschen Volkspolizei (Wasserschutz) und die für die Unterhaltung der staatlichen Wasserstraßen zuständigen Organe.“ §2 ' Der § 3 der Anordnung Nr. 1 erhält folgende Fassung: „Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Binnenwasserstraßen-Verkehrsordnung und die zu ihrer Durchführung und Ergänzung erlassenen Anordnungen werden gemäß § 366 Ziff. 10 StGB bestraft.“ * Anordnung Nr. l (Sonderdruck Nr. 80 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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