Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 609

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 609 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 609); Gesetzblatt Teil I Nr, 73 Ausgabetag: 13. Oktober 1957 609 anderen Selbständigen, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend bargeldlos durchführen und kontenführungspflichtig sind und für die ein Kassenlimit festgelegt ist, stellen am 13. Oktober 1957 ihre Bestände an alten Banknoten und an Münzen fest. Uber die Bestände ist ein Protokoll anzufertigen, in dem die Übereinstimmung mit dem Buchbestand festgestellt wird. Das Protokoll ist vom Inhaber oder Leiter und, soweit vorhanden, vom Kassierer bzw. Buchhalter zu unterschreiben. Die alten Banknoten können am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12.00 bis 20.00 Uhr bei einer Umtauschkasse für die Wirtschaft zum Zwecke des Umtausches eingezahlt werden. Die eingezahlten Beträge werden den Einzahlern auf neu einzurichtende und auf ihren Namen lautende Konten bei der Deutschen Notenbank gutgeschrieben. Die Konteninhaber können am 14. Oktober 1957 über die gutgeschriebenen Beträge bis zur Höhe des von der Bank festgelegten Kassenlimits frei verfügen. (2) Gutgeschriebene Beträge, die das festgelegte Kassenlimit übersteigen, werden dem Kontoinhaber zur freien Verfügung gestellt, wenn nicht der Verdacht besteht, daß sie spekulativer Herkunft sind. Die Überprüfung regelt sich nach den Bestimmungen des § 9. § 17 Einzahlung der Kassenbestände von Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen, die nicht kontenführungspflichtig sind (1) Nichtkontenführungspflichtige Handwerker, Einzelhändler, freiberuflich Tätige und alle anderen Selbständigen zahlen ihre Kassen bestände an alten Banknoten, die aus ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit stammen, am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12.00 bis 20.00 Uhr bei eine* Umtauschkasse für die Wirtschaft zum Zwecke des Umtausches ein. Die eingezahlten Beträge werden den Einzahlern auf neu einzurichtende und auf ihren Namen lautende Konten bei der Deutschen Notenbank gutgeschrieben. (2) Soweit die Konteninhaber zur Durchführung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit vor dem 19. Oktober 1957 Bargeld benötigen, erhalten sie ab 14. Oktober 1957 gegen Vorlage entsprechender Unterlagen die erforderlichen Beträge zur freien Verfügung. Die restlichen Beträge werden dem Kontoinhaber zur freien Verfügung gestellt, wenn nicht der Verdacht besteht, daß sie spekulativer Herkunft sind. Die Überprüfung regelt sich nach den Bestimmungen des § 9. § 18 Einzahlung der Kassenbestände von gesellschaftlichen Organisationen, Vereinen und Vereinigungen (1) Alle Parteien und demokratischen Massenorganisationen stellen am 13. Oktober 1957 den Kassenbestand an alten Banknoten und an Münzen fest und fertigen hierüber ein Protokoll an, das vom Leiter der Organisation und vom Kassierer zu unterschreiben ist. Die alten Banknoten können am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12.00 bis 20.00 Uhr bei einer Umtauschkasse für die Wirtschaft zur Gutschrift auf das laufende Konto eingezahlt werden, (2) Bestände an alten Banknoten in den kleinen Kassen der örtlichen Gruppen und Beitragskassierer können am 13. Oktober 1957 bei den Umtauschkassen für die Wirtschaft zugunsten der laufenden Konten ihrer Kreisorganisationen eingezahlt werden. (3) Vereine und Vereinigungen aller Art, soweit sie nicht unter die Bestimmungen des Abs. 1 oder der §§ 12, 13 oder 15 fallen, stellen am 13. Oktober 1957 ihre Bestände an alten Banknoten und Münzen fest und fertigen hierüber ein Protokoll an, das vom geschäftsführenden Vorsitzenden und vom Kassierer zu unterschreiben ist. In dem Protokoll muß die Übereinstimmung des Kassenbestandes mit dem Buchbestand festgestellt werden. Die alten Banknoten können am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12.00 bis 20.00 Uhr bei einer Umtauschkasse für die Wirtschaft zum Zwecke des Umtausches eingezahlt werden. Gegen Vorlage der von der kontoführenden Bank ausgestellten Kassenlimitbestätigung werden die eingezahlten Beträge bis zur Höhe des Kassenlimits dem laufenden Konto bei der kontoführenden Bank gutgeschrieben. Eingezahlte Beträge, die das festgelegte Kassenlimit übersteigen, werden einem neu einzurichtenden und auf den Namen des Vereins bzw. der Vereinigung lautenden Konto bei der Deutschen Notenbank gutgeschrieben. Gutgeschriebene Beträge werden zur freien Verfügung gestellt, wenn nicht der Verdacht besteht, daß sie spekulativer Herkunft sind. Die Überprüfung regelt sich nach den Bestimmungen des § 9. § 19 Pflicht zum Kassenabschluß (1) Alle Kassenbücher und Kassenkonten in der Wirtschaft, in Verwaltungen, Einrichtungen und Institutionen sowie bei sonstigen Stellen sind per 13. Oktober 1957 in der Weise abzuschließen, daß der Bestand an alten Banknoten als Abführung an die Deutsche Notenbank gebucht wird und die gültig bleibenden Banknoten und die Münzen als Bestand ausgewiesen werden. Im Wege des Umtausches oder durch Abhebung vom Konto erworbene neue Banknoten sind als Kasseneingang zu buchen. (2) Der Abschluß der Kasse ist unverzüglich vorzunehmen und wird durch staatliche Beauftragte überprüft. Diesen sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. § 20 Versorgung der Geldinstitute mit neuen Banknoten Um den Bedarf der Bevölkerung und der Wirtschaft ab 14. Oktober 1957 an neuen Banknoten zu sichern, sind die Leiter der Kreisfilialen der Deutschen Notenbank verpflichtet, die Geldinstitute (Sparkassen, Deutsche Bauernbank, Bäuerliche Handelsgenossenschaften, Banken für Handwerk und Gewerbe, sonstige genossenschaftliche und private Banken) am 13. Oktober 1957 mit neuen Banknoten in Höhe der festgelegten Kassenlimite zu versorgen. Die Leiter dieser Geldinstitute sind verpflichtet, den Bestand an alten Banknoten banküblich verpackt am 13. Oktober 1957 bis 22.00 Uhr an die Kreisfilialen der Deutschen Notenbank abzuliefem. Sofern die abgelieferten Bestände an alten Banknoten das festgelegte Kassenlimit überschreiten, sind die überschießenden Beträge einem neu einzurichten-* den, auf den Namen des Geldinstituts lautenden Konto bei der Deutschen Notenbank gutzuschreiben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit zum Ausdruck bringen. Insbesondere die konsequente Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung verlangen einen schonungslosen Kampf gegen feindbegünstigende Umstände, Schinderei und Hißetände sowie ein hohes persönliches Verantwortungsgefühl bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit darstellt. In der politisch-operativen Praxis wird dieses wirksam in der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit unter Anwendung der vielfältigen spezifischer. Kräfte Mittel und Methoden und ist untrennbar mit der Organisierung eines arbeitsteiligen, planvollen und koordinierten Zusammenvyirkens von verbunden, das der Konspiration entsprechend gestalten ist. Es -ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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