Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 607

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 607 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 607); Gesetzblatt Teil I Nr. 73 Ausgabetag: 13. Oktober 1957 607 (4) Zuständig ist die für den Wohnsitz des Umtauschberechtigten gebildete Kommission des Rates des Kreises. Die Entscheidung der zuständigen Prüfungskommission ist endgültig. (5) Gutgeschriebene Beträge, bei denen die zuständige Prüfungskommission entschieden hat, daß sie spekulativer Herkunft sind, sind auf ein spezielles Konto bei der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik zu überweisen. Die Regierung wird der Volkskammer eine Gesetzesvorlage über die Verwendung dieser Gelder zugunsten des Nationalen Aufbauwerkes zuleiten. § 10 Umtauschkassen der Deutschen Notenbank * / . i Der Umtausch der alten Banknoten in neue Banknoten erfolgt durch die Deutsche Notenbank in den von ihr zu bildenden Umtauschkassen. Es werden gebildet: a) Allgemeine Umtauschkassen. Bürger der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin, die im Besitz eines gültigen Personalausweises der Deutschen Demokratischen Republik sind, können alte Banknoten bei den in allen Städten und Gemeinden errichteten allgemeinen Umtauschkassen Umtauschen (§ 7 Abs. 1 Buchst, a). b) Umtausch k assen für die Wirtschaft. Kassenbestande an alten Banknoten, die aus Wirtschaft lieber Tätigkeit stammen, können bei den in allen Städten und Gemeinden errichteten Umtauschkassen für die Wirtschaft umgetauscht werden. Um zu vermeiden, daß Handwerker, Inhaber v *' von Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten usw. zwei verschiedene Umtauschkassen aufsuchen müssen, können sie sowohl ihre Geschäfts- als auch ihre persönlichen Gelder bei den Umtauschkassen für die Wirtschaft Umtauschen (§ 7 Abs. 2). c) Spezialumtauschkassen. Bei den Spezialumtauschkassen können Umtausch-berechtigte, die im Besitz einer von der Deutschen Volkspolizei als vorläufiger Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten gültigen Bescheinigung oder eines anderen in dieser Verordnung festgelegten, zum Umtausch berechtigenden Dokumentes sind, alte Banknoten Umtauschen (§ 7 Abs. 1 Buchstaben b bis e). Spezialumtauschkassen werden bei den Leitern der Kreisfilialen der Deutschen Notenbank errichtet. In den Kreisstädten, in denen keine Kreisfilialen der Deutschen Notenbank bestehen, werden Spezialumtauschkassen beim Direktor der Kreissparkasse errichtet. Im demokratischen Sektor von Groß-Berlin wird die Spezialumtauschkasse beim Direktor des Berliner Stadtkontors errichtet. % § 11 Eintragungen durch die Umtauschkassen (1) Die Umtauschkassen der Deutschen Notenbank sind verpflichtet, über die Einzahlung alter Banknoten zum Zwecke des Umtausches Eintragungen in den Ausweisen vorzunehmen. (2) Die Eintragung erfolgt bei a) Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin, die im Besitz eines gültigen Personalausweises der Deutschen Demokratischen Republik sind, auf der letzten Seite dieses Ausweises, b) Bürgern der Deutschen Demokratischen Republik und des demokratischen Sektors von Groß-Berlin, die im Besitz einer von der Deutschen Volkspolizei als vorläufiger Personalausweis der Deutschen Demokratischen Republik ausgestellten gültigen Bescheinigung sind, auf deren Rückseite, c) Bewohnern der Westsektoren Berlins und der Deutschen Bundesrepublik, die im demokratischen Sektor Berlins oder in der Deutschen Demokratischen Republik arbeiten, auf der Rückseite der gültigen amtlichen Arbeitsbescheinigung des Magistrats von Groß-Berlin bzw. der zuständigen Dienststelle der Deutschen Demokratischen Republik, d) Bewohnern Westdeutschlands und Westberlins, die sich am 13. Oktober 1957 besuchsweise in der Deutschen Demokratischen Republik oder im demokratischen Sektor von Groß-Berlin aufhalten, auf der Rückseite der Aufenthaltsgenehmigung, e) Ausländem, die sich am 13. Oktober 1957 besuchsweise in der Deutschen Demokratischen Republik oder im demokratischen Sektor von Groß-Berlin aufhalten, auf der Rückseite der gültigen Bescheinigung der Deutschen Notenbank über den gesetzlichen Erwerb Deutscher Mark der Deutschen Notenbank, f) den Einzahlungen von Kassenbeständen an alten Banknoten, die aus wirtschaftlicher Tätigkeit stammen, auf der letzten Seite der Gewerbeerlaubnis bzw. der entsprechenden amtlichen Zulassung. Abschnitt B Spezielle Bestimmungen für die Wirtschaft § 12 Einzahlung der Tageseinnahmen vom 13. Oktober 1957 (1) Die Leiter der HO-Verkaufsstellen und HO-Gast-stätten, der volkseigenen Verkehrsbetriebe und Kultureinrichtungen sowie die Verkaufsstellenleiter der Konsumgenossenschaften und der Konsumgaststätten, die am 13. Oktober 1957 tätig sind, zahlen am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr ihre Bestände an alten Banknoten bei der nächstgelegenen Umtauschkasse für die Wirtschaft ein. Die eingezahlten Beträge werden dem laufenden Konto gutgeschrieben. (2) Die Inhaber von privaten Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten, Verkehrsbetrieben und Kultureinrichtungen, die am 13. Oktober 1957 tätig sind, zahlen am 13. Oktober 1957 in der Zeit von 12.00 bis 22.00 Uhr ihre Bestände an alten Banknoten bei der nächstgelegenen Umtauschkasse für die Wirtschaft ein. Die eingezahlten Beträge werden den Einzahlern auf neu einzurichtende und auf ihren Namen lautende Konten bei der Deutschen Notenbank gutgeschrieben. Die Konteninhaber können am 14. Oktober 1957 über die gutgeschriebenen Beträge bis zur Höhe eines an;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdenden Zustandes nur dadurch erfolgen kann, daß zeitweilig die Rechte von Bürgern eingeschränkt werden. Gehen Gefahren von Straftaten, deren Ursachen oder Bedingungen oder anderen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der Befehle und Weisungen nicht konsequent genug erfolgte. Eine konkretere Überprüfung der Umsetzung der dienstlichen Bestimmungen an der Basis und bei jedem Angehörigen muß erreicht werden Generell muß beachtet werden, daß der eingesetzte sich an die objektiv vorhandenen Normen-halten muß und daß er unter ständiger Kontrolle dieser Gruppe steht. Dieser Aspekt muß bei der Durchsetzung operativer Zersetzungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Hauptabteilung Kader und Schulung, Bereich Disziplinär bestimmt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden die Möglichkeiten und Befugnisse des Bereiches Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung der Abteilung Finanzen und der Rechtsstelle Staatssicherheit zu erfolgen. Der Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit haben das Recht zu dieser Durchführungsbestimmung in gegenseitiger Abstimmung weitere notwendige Regelungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmung tritt am in Kraft.

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