Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 58

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 58 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 58); 58 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 25. Januar 1957 Vertragspartnern im gegenseitigen Einvernehmen keine andere Regelung im Sinne der Systematik der Ausbildungsberufe getroffen wird. § 6 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Erste Durchführungsbestimmung vom 17. Juli 1954, (GBl. S. 712); b) Zweite Durchführungsbestimmung vom 8. Juni 1955 (GBl. I S. 426); c) Vierte Durchführungsbestimmung vom 26. April 1956 (GBl. I S. 428); d) Fünfte Durchführungsbestimmung vom 5. Mai 1956 (GBl. I S. 429); e) Sechste Durchführungsbestimmung vom 6. August 1956 (GBl. I S. 661); f) Richtlinie vom 19. Februar 1954 über die Unterbringung der Absolventen der Oberschulen in Ausbiidungs- und Arbeitsplätzen (Mitteilungsblatt Nr. 5/54 des Staatssekretariats für Berufsausbildung). Berlin, den 3. Januar 1957 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung I. V.: Wießner Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Aufhebung der Anordnungen über dig Ausbildung der Jugendlichen in Anlernberufen. Vom 3. Januar 1957 Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates vom 28. Juni 1956 über die Berufsausbildung der Lehrlinge in der sozialistischen Wirtschaft (GBl. I S. 568) wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Die bisher als Anlernberufe der Lohngruppen III und IV gekennzeichneten Ausbildungsberufe werden in die Systematik der Ausbildungsberufe aufgenommen. (2) Die Systematik der Ausbildungsberufe erscheint als Sonderdruck Nr. 231 des Gesetzblattes. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Anordnung vom 13. September 1955 zur Änderung der Anordnung über die Ausbildung von Jugendlichen für Anlernberufe (GBl. I S. 638); b) Anordnung Nr. 2 vom 29. Februar 1956 über die Ausbildung von Jugendlichen für Anlernberufe (GBl. I S. 231); c) Anordnung Nr. 3 vom 6. April 1956 über die Ausbildung von Jugendlichen für Anlernberufe (GBl. I S. 320); d) Anordnung Nr. 4 vom 26. April 1956 über die Ausbildung von Jugendlichen für Anlernberufe der Lohngruppen III, IV und V (GBl. I S. 430). Berlin, den 3. Januar 1957 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung I. V.: Wießner Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Senkung der Gebühr für Uberleitungsaufträge im Postscheckdienst. Vom 21. Dezember 1956 Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Verordnung vom 12. Januar 1956 über die Festsetzung von Post-, Fernmelde- und Funkgebühren (GBl. I S. 63) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Die Gebühr für die Ausführung eines Überleitungsauftrags im Postscheckdienst wird auf ,25 DM festgesetzt. § 2 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1956 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen Burmeister Anordnung Nr. 2* über die Kreditgewährung an Bürger, die ihren Wohnsitz aus der Deutschen Bundesrepublik bzw. Westberlin in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin verlegen. Vom 29. Dezember 1956 Bürgern, die aus der Deutschen Bundesrepublik bzw. Westberlin in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin übersiedeln, wird nach den hierzu ergangenen Bestimmungen durch die zuständigen Organe der örtlichen Räte vordringlich ein Arbeitsplatz und Wohn-raum zugewiesen. Um diesen Personen die Einrichtung eines eigenen Hausstandes zu erleichtern, wird im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung, dem Minister des Innern und dem Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen Räte folgendes angeordnet: § 1 (1) An Bürger, die ihren Wohnsitz aus der Deutschen Bundesrepublik bzw. Westberlin in das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin verlegen, kann die örtlich zuständige Sparkasse auf Antrag zur Anschaffung von Hausrat (neue und gebrauchte Möbelstücke und andere langlebige Gegenstände) ein langfristiges Darlehn ausreichen. (2) Bürger, die ohne Beachtung der polizeilichen Meldevorschriften die Deutsche Demokratische Republik oder den demokratischen Sektor von Groß-Berlin verlassen haben und zurückkehren, können in besonders dringenden Fällen ein langfristiges Darlehn unter den gleichen Bedingungen erhalten. (3) Bei Wohnsitzverlegung ohne Angehörige kann ein Darlehn bis zum Höchstbetrag von 1000, DM, bei Wohnsitzverlegung mit Angehörigen ein Darlehn bis zu 2000, ■ DM bewilligt werden. Übersiedeln die Angehörigen nach Kreditausreichung, kann ein Zusatzantrag gestellt werden. Die Angehörigen müssen im Haushalt des Darlehnsnehmers wohnen. (4) Für Familien mit mehreren unterhaltsberechtigten Kindern, die im Haushalt des Darlehnsnehmers wohnen, kann der Darlehnsbetrag bis zu 3000, DM betragen Anordnung (Nr. 1) (ZBL 1954 S. 205);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der. Deutschen Volkspolizei über den Gewahrsam von Personen und die Unterbringung von Personen in Gewahrsams räumen - Gewahrsamsordnung - Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

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