Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 562

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 562 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 562); 562 Gesetzblatt Teil I Nr. 68 Ausgabetag: 26. Oktober 1957 Prüfung vom Staatlichen Institut für Arzneimittelprü-fung Jena ein Untersuchungsattest gemäß Anlage 2 ausgestellt. (9) Der Hersteller hat auf dem Untersuchungsattest die von ihm ausgegebenen Chargennummern zu vermerken. (10) Es dürfen nur die Chargen konfektioniert werden, die vom Staatlichen Institut für Arzneimittelprüfung Jena freigegeben worden sind. (11) Lagert eine bereits geprüfte Droge länger als sechs Monate, ist eine weitere Kontrolluntersuehung gemäß Absätzen 3 bis 8 erforderlich. § 4 (1) Die Konfektionierung durch dien Hersteller erfolgt in Gläsern mit Schraub- oder Korkverschluß zu 50 g und in Ampullen, die in Form und Ausmaß den amtlichen Gütevorschriften (TGL 52 671 B 1) entsprechen müssen, zu 1,5 g gepulverte Droge. Das Glas muß braun sein. (2) Gläser, Ampullen und Verpackungen müssen wie folgt gekennzeichnet sein: Staatlich geprüft Folia Digitalis titrata 50,0 g bzw. 1,5 g Hersteller Chargennummer (gemäß der Achten Durchführungsbestimmung vom 21. November 1955 zur Anordnung über die Regelung und Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln [GBl. I S. 930]). (3) Die Gläser und Verpackungen sind ferner mit einem amtlichen Kontrollstreifen, der die Aufschrift „Staatlich geprüft“ trägt, zu verschließen. Die Anbringung des amtlichen Kontrollstreifens erfolgt unter Aufsicht des Staatlichen Instituts für Arneimittelprü-fung Jena bzw. dessen Kon trollbeauftragten. (4) Der Zeitraum der Abfüllung (Konfektionierung) ist vom Herstellungsbetrieb dem Staatlichen Institut für Arzneimittelprüfung Jena vorher mitzuteilen. § 5 Digitaliszubereitungen mit Ausnahme der Tinctura Digitalis-Fingerhuttinktur dürfen nur aus Ampullenverpackungen hergestellt werden, die den Bestimmungen des § 4 Absätze 2 und 3 entsprechen. § 6 Die Lagerfähigkeit der konfektionierten, gepulverten Droge wird auf drei Jahre, gerechnet vom Tage der Abfüllung, befristet. § 7 Gläser, Ampullen, Verpackungen von Folia Digitalis, die dieser Bestimmung nicht entsprechen, können noch bis zum 31. Dezember 1957 verwendet werden. § 8 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1957 Der Minister für Gesundheitswesen Steidle Anlage 1 zu § 3 Abs. 7 vorstehender Zehnter Durchführungsbestimmung Staatliches Institut für Arzneimittelprüfung Jena Begleitschein Nr Am 19 wurden g Folia Digitalis als Probe zur Wertbestimmung entnommen. Kontroll-Nr.: Herkunft der Droge (Standort): Menge des Vorrates: Ergebnis der pharmakognostischen Vorprüfung a) Verbrennungsrückstand: . b) Wassergehalt: c) Botanische Untersuchung: Datum der Einsendung: , den 19 (Kontrollbeauftragter) Anlage 2 zu § 3 Abs. 8 vorstehender Zehnter Durchführungsbestimmung Staatliches Institut für Arzneimittclprüfung Jena Untersuchungsattest zum Begleitschein Nr / Kontroll-Nr.: Eingetragene Nummer des Prüfungsbuches: I. Pharmakognostische Prüfung a) Verbrennungsrückstand!: b) Wassergehalt: c) Botanische Untersuchung: II. Biologische Auswertung: Zugelassen: Nicht zugelassen (unter Angabe einer Begründung): Chargennummern der konfektionierten Droge: , den 19 (Prüfstelle);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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