Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 544

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 544 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 544); 544 Gesetzblatt Teil I Nr. 65 Ausgabetag: 19. Oktober 1957 (3) Ein Großfunkzeugnis 1. Klasse können erhalten: a) Inhaber eines gemäß Abs. 1 nicht mehr gültigen Funkzeugnisses 2. Klasse, die bei Inkrafttreten dieser Anordnung mindestens drei Jahre lang als Funker auf Funkstellen der Deutschen Demokratischen Republik tätig sind und eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Funker vor dem 8. Mai 1945 nachweisen, auf Vorschlag der zuständigen Betriebsleitung, b) Inhaber eines Funkzeugnisses 1. Klasse Vorstufe , die bei Inkrafttreten dieser Anordnung mindestens drei Jahre lang als Funker auf Funkstellen der Deutschen Demokratischen Republik tätig sind und eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Funker vor dem 8. Mai 1945 nachweisen, auf Vorschlag der zuständigen Betriebsleitung, c) Inhaber eines Funkzeugnisses 1. Klasse Hauptstufe , wenn der Inhaber nach dem 8. Mai 1945 mindestens ein Jahr lang einen dem Großfunkzeugnis 1. Klasse entsprechenden Funkdienst auf Funkstellen der Deutschen Demokratischen Republik oder eine gleichwertige Tätigkeit ausgeübt hat, d) Personen, die ein Funkzeugnis oder einen Nachweis über bestandene Funkerprüfungen nicht vorlegen können, jedoch bei Inkrafttreten dieser Anordnung als Funker auf Funkstellen der Deutschen Demokratischen Republik tätig sind, wenn sie die für die Inhaber der Großfunkzeugnisse 1. Klasse erforderlichen beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten in einer Nachprüfung nachgewiesen haben, e) Personen, die ein Funkzeugnis oder einen Nachweis über bestandene Funkerprüfungen nicht vorlegen können, jedoch bei Inkrafttreten dieser Anordnung seit mindestens drei Jahren als Funker auf Funkstellen der Deutschen Demokratischen Republik tätig sind und eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Funker vor dem 8. Mai 1945 nachweisen, auf Vorschlag der zuständigen Betriebsleitung. (4) In anderen als den in den Absätzen 2 und 3 genannten Fällen entscheidet das Ministerium für Post-und Femmeldewesen über die Ausstellung von Groß-funkzeugnissen. (5) Zur Prüfung zum Erwerb eines Großfunkzeugnisses 1. Klasse können zugelassen werden: a) die im Abs. 2 unter den Buchstaben a, c und d Genannten nach einjähriger Tätigkeit als Funker mit dem Großfunkzeugnis 2. Klasse, b) die im Abs. 2 unter den Buchstaben b und e Genannten, wenn sie im Besit? eines Großfunkzeugnisses 2. Klasse sind. (6) Wird eine Prüfung nicht bestanden, so kann sie einmal, und zwar frühestens nach sechs Monaten, wiederholt werden. (7) Diese Übergangsbestimmungen gelten bis zum 81. Dezember 1958. § 13 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 3. Oktober 1957 Der Minister für Post- und Fernmeldewesen I. V.: Gebhardt Stellvertreter des Ministers Anordnung über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen bewaffneter Organe. Vom 5. Oktober 1957 Auf Grund des § 6 der Verordnung vom 21. Februar 1957 über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee (GBl. I S. 169) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Minister für Staatssicherheit folgendes angeordnet: § 1 Als ehemahge Angehörige bewaffneter Organe gelten die ehemaligen Angehörigen bewaffneter Organe des Ministeriums des Innern, die auf Grund einer Verpflichtung Dienst leisteten, die ehemaligen Angehörigen des Ministeriums für Staatssicherheit, die einen Dienstgrad trugen, und die ehemaligen Angehörigen der Kasernierten Volkspolizei. § 2 Die Bestimmungen des § 1 Absätze 1 und 2, des § 2, des § 3 Abs. 1 und der §§ 4 und 5 der Verordnung über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee sind auf ehemalige Angehörige der bewaffneten Organe entsprechend anzuwenden. § 3 Bei Ausscheiden aus dem bewaffneten Organ während der ersten sechs Wochen nach Dienstantritt ist der Betrieb, in dem der ehemalige Angehörige unmittelbar vor Aufnahme des Dienstes tätig war, verpflichtet, den ehemaligen Angehörigen an seinem bisherigen Arbeitsplatz zu den gleichen Bedingungen weiter zu beschäftigen. Diese Verpflichtung besteht nur, wenn der ehemalige Angehörige den Anspruch auf Weiterbeschäftigung innerhalb der Frist von sechs Wochen nach Dienstantritt dem Betrieb gegenüber geltend macht . § 4 Die Art und Dauer der Vorbereitung gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über arbeitsrechtliche Ansprüche der ehemaligen Angehörigen der Nationalen Volksarmee sowie weitere Regelungen* hierzu werden vom Minister des Innern bzw. vom Minister für Staatssicherheit festgelegt. § 5 Ansprüche aus den §§ 1 bis 3 stehen den vor Inkrafttreten dieser Anordnung aus dem Dienst der bewaffneten Organe Ausgeschiedenen nur für die Zeit ab 1. Oktober 1957 zu. § 6 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1957 in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1957 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Berichtigung Das Ministerium der Finanzen weist darauf hin, daß die Anlage der Verordnung vom 18. Juli 1957 über die Erhebung der Hundesteuer (GBl. I S. 385) wie folgt zu berichtigen ist: Im Abschnitt III Abs. 3 letzter Satz muß es richtig heißen „ die nach Abschnitt II für einen ersten und zweiten Hund zu zahlen wäre.“ Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag. Berlin Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 3, DM, Teil II 2.10 DM. Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig, Leipzig C 1. Querstraße 4 6. Telefon: 66147, durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/57/DDR;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 544 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 544) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 544 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 544)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zun subversiven Mißbrauch Jugendlicher auszuwerten und zu verallgemeinern. Dabei sind insbesondere weiterführende Erkenntnisse zur möglichst schadensverhütenden und die gesellschaftsgemäße Entwicklung Jugendlicher fördernde Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin Ministerium des Innern Befehl über Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland dar. In den Abteilungen kommt es in Zukunft verstärkt darauf an, diesen Schwerpunkten durch Spezialisierung ünd zunehmender Konzentrierung zu bearbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X