Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 532

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 532 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 532); 532 Gesetzblatt Teil I Nr. 63 ’Ausgabetag: 5. Oktober 1957 Anordnung zur Änderung der Richtlinien zum Beschluß über Maßnahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft. Vom 20. September 1957 Zur Änderung der Richtlinien vom 1. Januar 1954 zum Beschluß über Maßnahmen zur Metalleinsparung in der gesamten Wirtschaft (GBl. S. 73) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung folgendes angeordnet: § 1 Die Ziffern 5 bis 8 des Abschnittes III der Richtlinien werden aufgehoben. § 2 An die Stelle der nach § 1 aufgehobenen Bestimmungen treten nachstehende Ziffern 5 bis 17: 5. Mängel der gelieferten Guß- und Schmiedestücke sind dem Lieferer schriftlich durch Übersendung eines Mängelprotokolls anzuzeigen, das auch die Unterschrift des Leiters der betrieblichen Gütekontrolle tragen muß. 6. In dringenden Fällen kann die Mängelrüge durch Fernschreiben erhoben werden. Das Mängelprotokoll ist in einem solchen Falle unverzüglich nachzureichen. 7. Mängel, die für den Besteller bei Entgegennahme der Guß- und Schmiedestücke ohne weiteres erkennbar sind; hat er unverzüglich spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Entgegennahme dem Lieferer anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung zu rügen. Nach Empfang der Mängelrüge ist der Lieferer berechtigt, das beanstandete Material zu besichtigen. 8. Stücke mit Fehlern, die das handelsübliche Aussehen, die Bearbeitbarkeit oder Verwendbarkeit nicht oder nur unerheblich beeinträchtigen, gelten als vertragsgerechte Lieferung, soweit nichts anderes vereinbart ist. 9. Gewährleistungsansprüche aus Mängelrügen nach Ziff. 7 verjähren sechs Monate nach Entgegennahme der Guß- oder Schmiedestücke durch den Besteller. Dies gilt auch für Gußstücke, die einer längeren Alterung unterliegen. Die Guß- und Schmiedestücke sind innerhalb von drei Monaten anzureißen und vorzuschrubben. Bei Serienproduktion sind Termine über Zwischenproben, ihre sofortige vollständige Bearbeitung und die Art der Weiterführung dieser Produktion zu vereinbaren. 10. Erkennt der Lieferer nach Eingang des Mängelprotokolls die Mängelrüge an, hat er seine Entscheidung darüber, ob a) er die angezeigten Mängel unverzüglich auf seine Kosten beseitigen will (Nachbesserung), b) die Nachbesserung im Werk des Bestellers oder des Lieferers durchgeführt werden soll, c) er kostenlosen Ersatz für die beanstandeten Stücke innerhalb einer zu vereinbarenden Frist leisten will (Nachlieferung), d) er die Stücke zum vollen Rechnungswert gutschreiben will, im Falle der Ziff. 5 innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Mängelrüge, im Falle der Ziff. 6 innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Mängelprotokolls dem Besteller mitzuteilen. Die Erteilung der Gutschrift nach Buchst, d bedarf der Zustimmung des Bestellers. 11. Hält sich der Lieferer nicht an die in Ziff. 10 angegebenen Fristen oder schweigt er überhaupt, so kann der Besteller die Nachbesserung selbst auf Kosten des Lieferers vornehmen. 12. Nachbesserungskosten bis zu 10 DM je Stück hat der Besteller zu tragen. Sind die Nachbesserungskosten höher als 10 DM je Stück, hat der Lieferer dem Besteller die gesamten Nachbesserungskosten zu erstatten. 13. Bei der Berechnung der Nachbesserungskosten sind die Abteilungskosten anzusetzen. 14. Werden bei der Bearbeitung an Guß- und Schmiedestücken Mängel sichtbar, die zur Folge haben, daß das Guß- oder Schmiedestück ate Ausschuß verworfen wird (nutzlos aufgewendete Bearbeitungskosten), hat der Lieferer den dadurch entstandenen Schaden ohne Rücksicht auf Verschulden in Höhe des Grundlohnes, zuzüglich 50 % Zuschlag für indirekte Grundkosten und Abteilungsgemeinkosten, zu erstatten. Ansprüche auf Ersatz des weiteren Schadens werden hierdurch nicht berührt. Wird wegen der nicht qualitätsgerechten Lieferung eines Guß- oder Schmiedestückes Vertragsstrafe berechnet, so ist diese auf die Bearbeitungskosten anzurechnen. 15. Die Maschinenbaubetriebe sind verpflichtet, die Reihenfolge und den Umfang der Arbeitsgänge bei Guß- und Schmiedestücken mit dem Ziel zu überprüfen, verdeckte Mängel in kurzer Zeit und mit geringstem Aufwand festzustellen. 16. Vereinbaren die Partner unter Berücksichtigung der Technologie des materialverarbeitenden Betriebes Umfang und Reihenfolge der Arbeitsgänge sowie die erforderliche Arbeitszeit, werden die nutzlos aufgewendeten Bearbeitungskosten entsprechend der Festlegung auch dann erstattet, wenn der Besteller den Umfang der Bearbeitungszeit bzw. die Anzahl der Bearbeitungsstufen weiter reduziert hat. 17. Gießereierzeugnisse, die bis zum endgültigen Einbau in ein Erzeugnis nach Bearbeitung längere Zeit lagern und durch eine nach der Bearbeitung eingetretene Alterung nicht mehr verwendungsfähig sind, werden von dem Lieferer weder ersetzt noch können die hierbei nutzlos aufgewendeten Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt werden. § 3 Die Ziffern 9 bis 11 des Abschnittes III der Richtlinien werden die Ziffern 18 bis 20. § 4 Die Bestimmungen dieser Anordnung werden Bestandteil noch nicht oder schlecht erfüllter Verträge. § 5 Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft. Berlin, den 20. September 1957 Der Minister für Berg- und Hüttenwesen I. V.: Friedemann Staatssekretär Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2. Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin Postscheck Konto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug. Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil l 3, DM, Teil II 2,10 DM. Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig, Leipzig C1, Querstraße 4 6, Telefon: 25 481, durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2. Roßstraße 6) Drude: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit zu analysieren. Entsprechend der Feststellung des Genossen Minister, daß jeder Mitarbeiter begreifen muß, daß die Wahrung der Normen der Strafprozeßordnung die Basis für die Erhöhung der Rechtssicherheit ist, wollen wir uns im folgenden der Aufgabe unterziehen, die strafverfahrensrechtlichen Regelungen des Prufungsstadiums in ihrer Bedeutung für die Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß diese Elemente der Konspiration sich wechselseitig ergänzen und eine Einheit bilden. Ihr praktisches Umsetzen muß stets in Abhängigkeit von der operativen Aufgabenstellung, den konkreten Regimebedingungen und der Persönlichkeit der Verhafteten umfaßt es, ihnen zu ermöglichen, die Besuche mit ihren Familienangehörigen und anderen nahestehenden Personen in ihrer eigenen Bekleidung wahrzunehmen.

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