Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 531

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 531 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 531); Gesetzblatt Teil I Nr. 63 Ausgabetag: 5. Oktober 1957 531 Überzahlungen sind von den Betrieben mit der bis zum 15. Kalendertag des folgenden Monats fälligen Abfüh-rungsrate zu entrichten oder mit dieser zu verrechnen bzw. auf Antrag der Betriebe von der zuständigen Fachabteilung zu erstatten. Die betrieblichen Fonds sind entsprechend zu berichtigen. (3) Der im Abrechnungszeitraum erwirtschaftete Gewinn ist aus der monatlichen Finanzberichterstattung zu entnehmen. Im Kontrollbericht per 31. Dezember des Jahres hat eine endgültige Abrechnung der Verwendung des Gewinnes zu erfolgen. § 7 Sonderregelungen (1) Die Betriebe der örtlichen volkseigenen Wirtschaft, die nach Entscheidung des Vorsitzenden des örtlichen Rates nicht in die Verordnung über die Verwendung der Gewinne in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft einbezogen sind, und die Betriebe der kommunalen Wirtschaft verfahren bei der Gewinnabführung entsprechend § 4 Absätze 2 und 3. (2) Die örtlichen volkseigenen Betriebe der Land-und Forstwirtschaft und des landwirtschaftlichen Handels haben den vom Beginn des Jahres bis zum Schluß des jeweiligen Kalendermonats (Abrechnungszeitraum) erwirtschafteten Nettogewinn unter Verrechnung darauf bereits geleisteter Zahlungen bis zu dem für die Einreichung des FM-Benchtes vorgeschriebenen Termin an den zuständigen örtlichen Haushalt abzuführen. (3) Die im Abs. 2 genannten Betriebe, deren planmäßig abzuführender Nettogewinn 100 000 DM im Jahre übersteigt, haben bis zum letzten Werktag jeden Monats Abschlagszahlungen in Höhe des für diesen Kalendermonat voraussichtlich abzuführenden Nettogewinnes zu entrichten. Die Berechnung der Abschlagszahlungen ist auf der Rückseite des Überweisungsträgers zu vermerken. (4) Zum Ende des Jahres ist von den im Abs. 2 genannten Betrieben der voraussichtlich erwirtschaftete Nettogewinn des Jahres zu ermitteln und unter Berücksichtigung geleisteter Zahlungen am letzten Werktag des Jahres an das zuständige Verwaltungsorgan abzuführen. (5) Die Betriebe des örtlichen volkseigenen Groß- und Einzelhandels haben ihren gesamten erwirtschafteten Nettogewinn im Laufe des Jahres wie bisher an das zuständige Verwaltungsorgan abzuführen. Zum Ende des Jahres ist der voraussichtlich erwirtschaftete Nettogewinn des Jahres zu ermitteln und unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen am letzten Werktag des Jahres an das zuständige Verwaltungsorgan abzuführen. § 8 Abführung der Überplangewinne (1) Die Betriebe überweisen die sich zu dem jeweiligen Quartalsabschluß ergebenden überplanmäßigen Gewinne bis zum 15. Kalendertag des dem Quartal folgenden Monats auf das Haushaltskonto der zuständigen Fachabteilung. (2) Die Fachabteilungsleiter sind berechtigt, von den Betrieben die monatliche Abführung von überplanmäßigen Gewinnen zu verlangen. (3) Die Leiter der Fachabteilungen haben nach Ablauf jedes einzelnen Kalendervierteljahres vom 1. Januar bis zum Schluß des jeweiligen Kalendervierteljahres die von den Betrieben ebgeführten überplanmäßigen Gewinne mit den Betrieben abzurechnen. Zum 31. Deaernber des Jahres erfolgt die endgültige Abrechnung des überplanmäßig abgeführten Gewinnes unter Berücksichtigung der darauf entfallenden Zuführungen zum Betriebsprämienfonds mit den zuständigen Fachabteilungen. (4) Überplanmäßiger Gewinn im Sinne dieser Durch-führungsbestimmuftg ist die Differenz zwischen der Summe des erwirtschafteten Gewinnes und der Summe des auf der Grundlage der staatlichen Jahresaufgaben für den betreffenden Abrechnungszeitraum geplanten Gewinnes, Allgemeine Bestimmungen § 9 Die Leiter der Fachabteilungen sind innerhalb ihres Bereiches für die richtige Berechnung und rechtzeitige Entrichtung der dem örtlichen Haushalt zustehenden Gewinnteile sowie für die fristgerechte Vorlage der Berichtsunterlagen verantwortlich. § 10 Die Leiter der Fachabteilungen haben rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine Erfüllung der staatlichen Aufgaben durch die Betriebe gewährleisten und die Finanz-, Zahlungs- und Haushaltsdisziplin innerhalb ihres Bereiches sicherstellen. § 11 Die Leiter der Fachabteilungen haben im Falle der nicht termingerechten Erfüllung einer ihrem Einzugsrecht unterliegenden vollstreckbaren Forderung das Haushaltsvollstreckungsverfahren nach der Anordnung vom 22. August 1955 über das Haushaltsvollstreckungsverfahren in der volkseigenen und konsumgenossenschaftlichen Wirtschaft (GBl. II S. 313) anzuwenden. § 12 (1) Die Leiter der Fachabteilungen haben bei unpünktlicher Zahlung Verzugszuschläge und bei verspäteter Einreichung der Berichtsunterlagen Verspätungszuschläge zu erheben und diese gegebenenfalls gemäß § 11 zwangsweise einzuziehen. Für die Erhebung von Verzugs- und Verspätungszuschlägen sind die Bestimmungen der Dritten Durchführungsbestimmung vom 15. April 1955 zum Abgabengesetz (GBl. I S. 293) maßgebend. (2) Die von den Leitern der Fachabteilungen erhobenen Verzugs- und Verspätungszuschläge haben die Betriebe zugunsten eines besonderen Sachkontos (271) im entsprechenden Einzelplan auf das vom örtlichen Organ für die Gewinnabführungen benannte Haushaltskonto zu überweisen. (3) Die auf dem Sachkonto eingegangenen Verzugsund Verspätungszuschläge auf Gewinnabführung dürfen nur für berechtigte Rückerstattungen von Verzugs- und Verspätungszuschlägen in Anspruch genommen werden. Für die Ordnungsmäßigkeit der Rückerstattung trägt die Fachabteilung die volle Verantwortung. § 13 Die Fachabteilungen der Räte der Bezirke erlassen im Einvernehmen mit der Abteilung Finanzen die für ihren Bereich erforderlichen Einzelanweisungen zu dieser Durchführungsbestimmung. § 14 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Oktober 1957 in Kraft. Berlin, den 23. September 1957 Der Minister der Finanzen I.V.: Dr. M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt mit Beginn der Unterbringung und Verwahrung auf hohem Niveau gewährleistet werden. Auf die Suizidproblematik wird im Abschnitt näher eingegangen.

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