Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 513

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 513 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 513); Gesetzblatt Teil I Nr. 61 Ausgabetag: 30. September 1957 513 § 26 (1) Schöffen, die während der Wahlperiode ihren Wohnsitz für dauernd oder für längere Zeit in den Bereich. eines anderen Kreis- oder Bezirksgerichts verlegen, können für die laufende Wahlperiode zusätzlich als Schöffen für dieses Kreis- oder Bezirksgericht gewählt werden. (2) Hat der Schöffe seinen Wohnsitz für dauernd in einen anderen Kreis oder Bezirk verlegt, so endet sein bisheriges Schöffenamt mit dem Tage der zusätzlichen Wahl Hat der Schöffe seinen Wohnsitz nur vorübergehend in einen anderen Kreis oder Bezirk verlegt, so ruht während dieser Zeit sein Schöffenamt bei dem Gericht, für das er gewählt ist. § 27 (1) Die zusätzliche Wahl der Schöffen für die Kreis-gerichte erfolgt in Betriebs- oder Einwohnerversammlungen. § 20 Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden. (2) Die zusätzliche Wahl der Schöffen für die Bezirksr-gerichte erfolgt durch die Bezirkstage. § 28 (1) Der. Direktor des Gerichts, an dem der Schöffe bisher tätig war, hat auf Anforderung des Gerichts, für das die zusätzliche Wahl erfolgen soll, die Unterlagen über die bisherige Schöffentätigkeit (Personalunterlagen, Karteikarten usw.) zu übersenden. Den Unterlagen ist eine vom Direktor des Gerichts Unterzeichnete und gesiegelte Bestätigung über die Eintragung des Schöffen in die Schöffenliste beizufügen. (2) Die zusätzliche Wahl darf erst durch geführt werden, wenn die im Abs. 1 genannten Unterlagen bei dem neuen Gericht vorliegen. § 29 (1) Die Betriebs- oder Einwohnerversammlung, in der der Schöffe zur zusätzlichen Wahl vorgeschlagen werden soll, ist auf Antrag des Gerichts von dem Kreisausschuß der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vorzubereiten und einzuberufem Die Versammlung wird von einem Vertreter der Nationalen Front des demokratischen Deutschland geleitet. (2) Der Direktor des Gerichts hat den Schöffen vor-zustellen und ihn zur zusätzlichen Wahl vorzuschlagen. Die Wahl erfolgt in offener Abstimmung. Der Schöffe ist gewählt, wenn die Mehrheit der Anwesenden für ihn stimmt. (3) Uber die Wahl ist ein Protokoll, das den Bestimmungen des § 22 entsprechen muß, anzufertigen. Das Protokoll ist nach der Wahl dem Ministerium der Justiz zu übersenden. Ist die Wahl nu* als zusätzliche Wahl für die Dauer der Wohnsitzverlegung erfolgt, so erhält das Gericht, bei dem die Tätigkeit des Schöffen ruht, eine beglaubigte Abschrift des Protokolls. § 30 Für die zusätzliche Wahl eines Schöffen für das Bezirksgericht ist § 23 entsprechend anzuwenden. Dem Bezirkstag ist zugleich mit dem Wahlvorschlag die Bestätigung über die ordnungsgemäße Wahl des Schöffen für das bisherige Bezirksgericht vorzulegen. § 31 Eine erneute Verpflichtung der nach §§ 26 bis 30 zusätzlich gewählten Sdiöffen erfolgt nicht. V. Schlußbestimmungen § 32 Soweit in einem Kreis oder einem Bezirk die Wahl der Sclröffen für das Kreis- oder Bezirksgericht aus besonderen Gründen nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann der Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen Räte genehmigen, daß die Wahlen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. § 33 (1) Treten die Gründe, die gemäß § 31 des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Ablehnung des Schöffenamtes berechtigen, erst nach der Wahl ein und will der Schöffe die weitere Ausübung des Schöffenamtes ablehnen, so hat er dem Direktor des Gerichts, für das er gewählt ist, eine entsprechende Erklärung abzugeben. (2) Dasselbe gilt, wenn der Schöffe im Laufe der Wahlperiode eine solche Tätigkeit auf genommen hat, die nach § 30 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder § 12 Abs. 3 dieser Anordnung die Ausübung des Schöffenamtes hindert. (3) Nach Feststellung der Berechtigung zur Ablehnung bzw. nach Eintritt der Hinderungsgvünde ist der Schöffe zu weiteren Sitzungen nicht mehr hinzuzuziehen. § 34 Diese Anordnung tritt am 30. September 1957 in Kraft. Berlin, den 21. September 1957 Der Minister der Justiz Dr. Benjamin;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben gemäß der vorliegenden Instruktion und den von der den zu überlebenden Informationsanforderungen, die ständig zu präzisieren und zu ergänzen sind.

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