Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 509

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 509 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 509); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1957 Berlin, den 30. September 1957 Nr. 61 Tag 21.9.57 7. 9. 57 Inhalt Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958 Anordnung Nr. 2 über die bautechnische Autorenkontrolle Seite 509 514 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 515 Anordnung über die Durchführung der Schöffenwahlen im Jahre 1958. Vom 21. September 1957 Bei der Ausübung der Staatsmacht in der Deutschen Demokratischen Republik besteht die Hauptaufgabe darin, die werktätige Bevölkerung in breitestem Umfange zur Mitarbeit an der Leitung des Staates heranzuziehen. Auf dem Gebiete der Justiz sind die Schöffen die Vertreter des Volkes, mit denen es durch ihre Mitwirkung in der Rechtsprechung an der Leitung des Staates teiln.immt. Die Schöffen tragen durch ihre Tätigkeit wesentlich zur Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht und zur weiteren Stärkung des Rechts- und Staatsbewußtseins unserer Bürger bei. Die Wahl der Schöffen für die Kreis- und Bezirksgerichte in der Deutschen Demokratischen Republik im Jahre 1958 hat das Ziel, die in der jetzigen Schöffenperiode erreichte Verbindung zwischen den Werktätigen und den Gerichten noch enger zu gestalten. Die Wahl wird von der Nationalen Front des demokratischen Deutschland getragen. Auf Grund des § 36 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 (GBl. S. 983) wird im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und dem Staatssekretär für Angelegenheiten der örtlichen. Räte folgendes an geordnet: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Die Wahlen der Schöffen im Jahre 1958 finden statt: a) für die Kreisgerichte in der Zeit vom 17. Februar bis 15. März 1958; b) für die Bezirksgerichte in der Zeit vom 17. Februar bis 10. Mai 1958. § 2 Die Wahlperiode der nach dieser Anordnung gewählten Schöffen beginnt am 1. Juni 1958 und endet am 31. Mai 1961. § 3 (1) Die Zahl der zu wählenden Schöffen wird so bemessen, daß auf jeden Richter erster Instanz 60 Schöffen entfallen. (2) Die für jedes Gericht zu wählende Anzahl von Sell offen wird von den zuständigen .Wahlausschüssen festgelegt. (3) Die Schöffen für die Kammern für Verkehrssachen werden nicht nur in dem Kreis gewählt, in dem die Kammer für Verkehrssachen ihren Sitz hat, sondern können im gesamten Bezirk gewählt werden. Die Zahl der Verkehrsschöffen, die in den einzelnen Kreisen zu wählen sind, werden von dem Wahlausschuß des Kreises bestimmt, bei dessen Gericht sich die Kammer für Verkehrssachen befindet. (4) Soweit für mehrere Kreise ein gemeinschaftliches Jugendgericht errichtet ist, können die Schöffen dazu in diesen Kreisen gewählt werden. Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. § 4 (1) Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen werden gebildet a) der zentrale Wahlausschuß, b) die Bezirks Wahlausschüsse. c) Kr eis Wahlausschüsse.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit geregelt. Operative Ausweichführungsstellen sind Einrichtungen, von denen aus die zentrale politisch-operative Führung Staatssicherheit und die politisch-operative Führung der Bezirksverwaltungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit erlassenen und für alle Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verbindlichen Ordnungs- und Verhaltensregeln in der Untersuchungshaf tans alt sowie - die auf den genannten rechtlichen Grundlagen, dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die Beschwerde, Benachrichtigung von Angehörigen, rsorgemaßnahmen mit dem Unte rsuchung so gan zu klären hat. Wendet sich der Verhaftete dennoch mit solchen Fragen an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feindtätigkeit und zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes der staatlichen Sicher heit unter allen operativen Lagebedingungen.

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