Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 490

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 490 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 490); 490 Gesetzblatt Teil I Nr. 59 Ausgabetag: 27. September 1957 (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: § 5 Absätze 2 und 3 der Verordnung vom 4. März 1954 zur Verbesserung dler Arbeit der allgemein-bildenden Schulen (GBl. S. 269), §§ 2 und 5 Abs. 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 8. April 1954 zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBL S. 417), die Zweite Durchführungsbestimmung vom 2. Juli 1954 zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBl. S. 595), § 2 Satz 3 der Vierten Durchführungsbestimmung vom 9. September 1954 zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBl. S. 811), § 5 Abs. 1 Satz 1 der Neunten Durchführungsbestimmung vom 1. Juii 1956 zur Verordnung zur Verbesserung der Arbeit der allgemeinbildenden Schulen (GBl. I S. 591), § 3 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung vom 7. September 1955 über die Errichtung und die Rechtsstellung von Instituten für Lehrerbildung (GBl. I S. 635), § 3 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung vom 15. August 1955 über die Errichtung und Rechtsstellung von Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen (GBl. II S. 299), §§ 3 und 4 der Anordnung vom 16. Mai 1955 über die Tätigkeit der Schulinspektoren (GBl. II S. 181). Berlin, den 12. September 1957 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister Der Ministerpräsident für Volksbildung I. V.: Rau F, Lange Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergütung der Erzieher in Lehrlingswohnheimen, Jugendwohnheimen und Jugendwerkhöfen. Vom 12. September 1957 Zur Änderung der Verordnung vom 1. Juni 1956 über die Vergütung der Erzieher in Lehrlingswohnheimen, Jugendwohnheimen und Jugendwerkhöfen (GBl. I S. 514) wird folgendes verordnet: § 1 Nach § 1 der Verordnung wird folgender § 1 a eingefügt: „Die Erzieher und leitenden Erzieher in den Berufsschulteilen der Sonderschulen und den selbständigen Berufsschulen im Sonderschulwesen werden den Erziehern und leitenden Erziehern in den Jugendwerkhöfen gleichgestellt.“ § 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1957 in Kraft. Berlin, den 12. September 1957 . Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister Der Ministerpräsident für Volksbildung I. V.: Rau F. L a n g e Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Anordnung über die Zahlung von Frühlieferprämien bei der Ablieferung von Zuckerrüben aus der Ernte 1957. Vom 18. September 1957 Im Einvernehmen mit dem Minister für Land- und Forstwirtschaft und dem Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Erzeuger, die den Zuckerfabriken Zuckerrüben aus der Ernte 1957 zu den nachstehenden Terminen anliefern, erhalten als Entschädigung für den eingetretenen Wachstumsverlust außer den geltenden Grundpreisen für Zuckerrüben noch folgende Frühlieferprämien : Bezirke Frühlieferprämie je Tonne reiner Rüben 6,- DM 4, DM 2, DM Rostock is ss bis 11. Okt. 12. 16. Okt. Schwerin, Neu- brandenburg, Frankfurt, Pots- dam i . 9. Okt. 10. 14. Okt. Magdeburg . , ► i bis 4. Okt. 5. 7. Okt. alle übrigen Bezirke . i bis 2. Okt. 3. 5. Okt. 17. 20. Okt. 15. 18. Okt. 8. 10. Okt. 6. 8. Okt (2) Während der in Abs. 1 genannten Zeiträume erhöht sich der Anspruch auf unentgeltliche Rücklieferung von Schnitzeln frei Rübenannahmestelle um 10 °/o, so daß für 1 t reiner Rüben zu liefern sind: 484 kg Naßschnitzel oder 48,4 kg Trockenschnitzel oder 44 kg Steffenschnitzel. (3) Die Entschädigung für die frostsichere Einlagerung bzw. Einmietung von Zuckerrüben regelt sich gemäß § 20 der Anordnung vom 1. August 1956 über die Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GBl. I S. 669). § 2 Für wertgeminderte Zuckerrüben, die gemäß § 2 Abs. 2 der Preisanordnung Nr. 543/4 vom 15. Februar 1957 Anordnung über die Erfassungs- und Aufkaufpreise für Technische Kulturen (Sonderdruck Nr. P 18 des Gesetzblattes) bezahlt werden, erhalten die Erzeuger von den Zuckerfabriken 220 kg Naßschnitzel oder 22 kg Trockenschnitzel oder 20 kg Steffenschnitzel unentgeltlich ohne Berechnung von Transport-, Wiege-und sonstigen Kosten frei Rübenannahmestelle. § 3 Von der Möglichkeit, Naß-, Trocken- und Steffenschnitzel an Stelle von Zucker und vollwertigen Schnitzeln gemäß § 17 Absätze 3 und 4 der Anordnung vom 1. August 1956 über die Vergünstigungen bei der Pflichtablieferung und dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu beziehen, kann für die Ablieferung von Zuckerrüben ab Ernte 1957 nicht Gebrauch gemacht werden. § 4 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 15. September 1957 in Kraft.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen die Verantwortung dafür, daß es dabei nicht zu Überspitzungen und ungerechtfertigten Forderungen an die kommt und daß dabei die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit zu erhöhen, indem rechtzeitig entschieden werden kann, ob eine weitere tiefgründige Überprüfung durch spezielle operative Kräfte, Mittel und Maßnahmen sinnvoll und zweckmäßig ist oder nicht. Es ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit und soweit keine Übereinstimmung vorhanden ist die Begründung gegenüber dem - den Verlauf und die Ergebnisse der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit - den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

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