Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 473

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 473 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 473); * " 4 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1 reil ] [ 1957 Berlin, den 7. September 1957 Nr. 57 Tag Inhalt Seite 28. 8.57 Richtlinie für die Geschäftsordnungen der Tagungen der örtlichen Volksvertretungen 473 28.8.57 Richtlinie für die Ordnung der Arbeit der ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen. * 477 Hinweis auf Verkündungen im P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 483 Richtlinie für die Geschäftsordnungen der Tagungen der örtlichen Volksvertretungen. Vom 28. August 1957 Auf Grund des § 6 des Gesetzes vom 17. Januar 1957 über die Rechte und Pflichten der Volkskammer gegenüber den örtlichen Volksvertretungen (GBl. I S. 72) wird beschlossen: 1. 2. 3. : 4. Die örtlichen Volksvertretungen geben sich für die Durchführung ihrer Tagungen eine Geschäftsordnung. Für die von den örtlichen Volksvertretungen zu beschließende Geschäftsordnung sind die Grundsätze der nachstehenden Geschäftsordnung für die Tagungen der örtlichen Volksvertretungen (Anlage) verbindlich. Die örtlichen Volksvertretungen sind berechtigt, Zusätze entsprechend den örtlichen Bedingungen aufzunehmen. Diese Richtlinie tritt am 1. September 1957 in Kraft. Berlin, den 28. August 1957 Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik Ständiger Ausschuß für die örtlichen Volksvertretungen Matern Keller Vorsitzender Sekretär Anlage zu vorstehender Richtlinie Geschäftsordnung der Tagungen der örtlichen Volksvertretungen Eine der wichtigsten staatspolitischen Aufgaben besteht darin, die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen zur Leitung des sozialistischen Aufbaus auf ihrem Territorium weiter zu vervollkommnen. Eine große Bedeutung kommt dabei der Verbesserung der Arbeit der Abgeordneten auf den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen zu. Die Tagungen sind die wichtigste Organisationsform der Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen. Auf den Tagungen treffen die Abgeordneten die grundlegenden Entscheidungen über die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens.' Durch die kollektive Beratung und die Beschlußfassung über die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Hauptaufgaben leiten und kontrollieren die Volksvertretungen die Arbeit des Rates und der ihnen unterstehenden Organe, Betriebe und Einrichtungen, schaffen sie die Grundlage für die Arbeit jedes einzelnen Abgeordneten und organisieren die Mitarbeit der gesamten Bevölkerung an der Lösung der gestellten Aufgaben. Die Tagungen sind so zu gestalten, daß alle Grundfragen durch das gesamte Kollektiv der Abgeordneten beraten und entschieden werden, die Arbeit planmäßig und systematisch durchgeführt wird und die Hauptaufgaben stets im Mittelpunkt der Arbeit stehen. Um dies zu gewährleisten, gibt sich die Volksvertretung die folgende Geschäftsordnung. I. Vorbereitung der Tagungen der Volksvertretung § 1 Arbeitsplan (1) Die Volksvertretung arbeitet nach einem Arbeitsplan, in dem ihre Hauptaufgaben für eine bestimmte Zeit festgelegt sind. (2) Der Arbeitsplan ist vom Rät in Zusammenarbeit mit den Vorsitzenden der ständigen Kommissionen vorzubereiten und von der Volksvertretung zu beschließen. § 2 Vorbereitung der Tagungen Für die gründliche und rechtzeitige Vorbereitung der Tagungen der Volksvertretung ist der Rat verantwortlich. Er hat die Tagungen in Zusammenarbeit mit den ständigen Kommissionen vorzubereiten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes, die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen, wenn der dringende Verdacht besteht, daß die Personen Gegenstände bei sich führen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Gründe für das gewissenhaft geprüft, notwendige vorbeugende oder der Einhaitung Wiederherstellung der Gesetzlichkeit dienende Maßnahmen eingeleitet veranlaßt werden.

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