Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 464

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 464 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 464); 464 Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 29. August 1957 bleibt bei der Feststellung des Grundsteuermeßbetrages für zehn Jahre außer Betracht. Grundlage für die Ermittlung des Teiles des Einheitswertes ist bei Mietwohn-grundstücken und gemischtgenutzten Grundstücken die Jahresrohmiete (§ 34 der Durchführungsverordnung vom 2. Februar 1935 zum Bewertungsgesetz [RGBl. I a si]). (2) Enthalten Einfamilienhäuser teils eigenen Wohn- -zwecken des Eigentümers dienenden Wohnraum ünd teils vermieteten bzw. zur Vermietung bestimmten Wohnraum, so entscheidet über die Aufteilung des Einheitswertes der nach Abs. 5 zuständige Rat des Kreises (Stadt), Abteilung Finanzen. (3) Führt die Instandsetzung des Wohnraumes zu einer Fortschreibung des Einheitswertes des Grundstückes und zu einer Veranlagung zur Vermögensteuer, so bleibt der Differenzbetrag zwischen dem bisherigen und dem neuen Einheitswert bei der Festsetzung der Vermögensteuer für die ersten zehn Jahre unberücksichtigt. (4) Darlehen nach § 2 der Verordnung können nur insoweit als Schulden bei der Ermittlung des der Vermögensteuer unterliegenden Gesamtvermögens berücksichtigt werden, als sie den vermögensteuerfreien Teil des Einheitswertes des Grundstückes übersteigen. (5) Die Anträge auf Gewährung von Steuervergünstigungen für Grundsteuer und Vermögensteuer sind bei dem Rat des Kreises (Stadt), Abteilung Finanzen, einzureichen, in dessen Bereich das-Grundstück belegen ist. §3 Einkommensteuer (1) Die dr Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) nicht unterliegenden Einkünfte aus der Vermietung des wiedergewonnenen Wohnraumes (§ 1 Abs. 3 der Verordnung) werden wie folgt ermittelt: 1. Es wird der Prozentsatz errechnet, der sich aus dem Verhältnis der Mieteinnahmen aus dem wiedergewonnenen Wohnraum zu den gesamten Mieteinnahmen (einschließlich Mietwert der eigenen Wohnung) des Steuerpflichtigen ergibt. 2. Unter Zugrundelegung des Prozentsatzes für den Anteil der Mieteinnahmen aus dem wiedergewon-nenen Wohnraum an den Gesamtmieteinnahmen werden die Gesamteinkünfte aus Vermietung und Verpachtung gekürzt. Der zu kürzende Betrag unterliegt nicht der Einkommensteuer. (2) Gehört der wiedergewonnene Wohnraum zum Betriebsvermögen eines gewerblichen Betriebes, so ist der der Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) nicht unterliegende Teil in der Weise zu ermitteln, daß der sich ergebende Prozentsatz (Abs. 1 Ziff. 1) auf den besonders ermittelten Uberschuß aus dem Grundstück angewandt wird. Der sich danach ergebende Betrag wird von den Einkünften aus Gewerbebetrieb abgesetzt. Bei der Ermittlung des Gewerbeertrages für Zwecke der Gewerbesteuer ist dieser einkommensteuerfreie Betrag wieder hinzuzurechnen. (3) Der Schuldnachlaß nach § 4 der Verordnung unterliegt bei Steuerpflichtigen mit Grundstücken, die zum Betriebsvermögen gehören (§ 1 Ziff. 1 dieser Durchführungsbestimmung), nidit der Einkommensteuer. Diese Steuerbefreiung gilt nicht für die Gewerbesteuer. § 4 Wohngrundstücke in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Auf Grund der Besonderheiten in der Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und der Gewinnermittlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gelten § 1, § 2 Abs. 3 und § 3 der Verordnung für Wohngrundstücke, die im Einheitswert land- und forstwirtschaftlicher Betriebe enthalten sind, in der Weise, daß sich aus der Erhöhung des Einkommens und Vermögens infolge der Instandsetzung verfallenen oder vom Verfall bedrohten Wohnraumes keine zusätzlichen Belastungen an Grundsteuer, Vermögensteuer und Einkommensteuer ergeben dürfen. §5 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. August 1957 Der Minister der Finanzen I. V.: Dr. M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers * 1 2 Anordnung über Obst-, Beeren-, Hagebutten-, Rhabarber-und Fruchtschaumweine. Vom 1. August 1957 Im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen, dem Minister für Handel und Versorgung, dem Staatssekretär für örtliche Wirtschaft, dem Präsidenten des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung und dem Präsidenten des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften wird folgendes angeordnet: § 1 Herstellungsvorschriften (1) Dem Wein ähnliche Getränke sind so herzustellen, daß sie dieser Anordnung und den in den Anlagen festgelegten Begriffsbestimmungen entsprechen. Die Trennung zwischen dessertweinähnlichen und tischweinähnlichen Getränken muß in der Herstellung entsprechend den analytischen Daten der Begriffsbestimmungen einwandfrei durchgeführt werden. r (2) Verschnitte können hergestellt werden durch gemeinsame Vergärung der einzelnen Fruchtsäfte oder durch Verschnitt der fertigen Getränke. Zugelassen sind Verschnitte von: a) dessertweinähnlichen Getränken (Anlage 1 Ziffern 1 bis 8), b) dessertweinähnlichen Getränken, hergestellt aus Fruchtsäften oder weinähnlichen Getränken, die nicht in der Anlage 1 Ziffern' 1 bis 8 aufgeführt sind, c) tischweinähnlichen Getränken (Anlage 2 Buchst. A Ziffern 1 bis 5) unter Kennzeichnung auch mit Apfel- bzw. Bimen-wein (Anlage 2 Buchst. B /Ziffern 1 bis 4), d) tischweinähnlichen Getränken, hergestellt aus Fruchtsäften oder weinähnlichen Getränken, die nicht in der Anlage 2 Buchst. A . aufgeführt sind. Bei gemeinsamer Vergärung von Fruchtsäften und bei Verwendung von weinähnlichen Getränken für Verschnitte, die nicht in den Anlagen 1 bzw. 2 auf geführt;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der sind. Diese Verhafteten entstammen diesem System subversiver Aktivitäten, dessen Details nur schwer durchschaubar sind, da der Gegner unter anderem auch die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchth ges im Staatssicherheit ergeben gS- grijjt !y Operative SofortSrnnaiimen im operativen Un-tersuchungstypjsfüg und die Notwendigkeit der Arbeit. tiVät ihnen. Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter, für Suicidversuche unduWarMchtung von Beweismaterial sind unbedingt ausbusnüält-nn, was bei der Ausgestaltung grundsätzlich Beachtung finden muß.

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