Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 463

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 463 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 463); Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 29. August 1957 463 publik, die Leiter der Betriebe, der Organe der staatlichen Verwaltung, der staatlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen. (2) Anträge auf Verleihung der Medaille sind an den Hat des Bezirkes zu richten, in dessen Bereich der auszeichnungswürdige Einsatz erfolgte. (3) Betriebe, Organe der staatlichen Verwaltungen und andere staatliche Einrichtungen können die Anträge auch bei dem für sie zuständigen Minister bzw, Staatssekretär m. e. G. einreichen. § 4 Der Rat des Bezirkes bzw. die Minister und Staatssekretäre m. e. G., bei denen Anträge auf Verleihung der Medaille gestellt werden, haben diese mit a) einer Kurzbiographie und Charakteristik des zur Auszeichnung Vorgeschlagenen, b) einer erschöpfenden Darstellung des überprüften Sachverhalts dem Minister des Innern einzureichen. § 5 (1) Uber die Verleihung der Medaille entscheidet der Minister des Innern. (2) Die Urkunde über die Verleihung der Medaille wird vom Minister des Innern unterschrieben. Der Text der Urkunde lautet: „Zum Zeichen der Würdigung des selbstlosen Einsatzes und der aufopferungsvollen Arbeit bei der Bekämpfung der Katastrophe wird im Namen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die .Medaille für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen* verliehen.“ (3) Die Aushändigung der Medaille kann vom Minister des Innern a) seinen Stellvertretern, b) den Vorsitzenden der Räte der Bezirke bzw. Kreise, c) dem Leiter des Betriebes oder der Dienststelle, in dem bzw. der der Ausgezeichnete tätig ist, d) dem Leiter der Organisation, welcher der Ausgezeichnete angehört, übertragen werden. § 6 (1) Die Medaille ist rund, besteht aus Bronze und hat einen Durchmesser von 30 mm. Die Vorderseite zeigt in erhabener Prägung einen aus Hochwasserfluten emporgestreckten Arm, der von einer helfenden Hand umfaßt wird. Seitlich darüber befindet sich ein Lorbeerzweig. Die Rückseite trägt in erhabener Prägung die Inschrift „Für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen“. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen Spange getragen, die mit blauem Band, beiderseitig rot eingefaßt, bezogen ist. Die Interimsspange entspricht der Medaillenspange. § 7 (1) Das Tragen der Medaille ist obligatorisch am 1. Mai, dem Tag der Befreiung, dem Gründungstag der Deutschen Demokratischen Republik sowie bei der Teilnahme an Staatsakten und Festveranstaltungen staatlicher Organe und demokratischer Organisationen. (2) Die Medaille bzw. Interimsspange wird auf der rechten Brustseite getragen. § 8 (1) Im Todesfall sind die Medaille und Interimsspange zurückzugeben. Die Urkunde verbleibt im Besitz der Hinterbliebenen. (2) Erfolgt die Verleihung der Medaille nach dem Ableben des Ausgezeichneten, so wird die Urkunde den Hinterbliebenen ausgehändigt. Zweite Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Finanzierung der Instandsetzung verfallenen oder vom Verfall bedrohten Wohnraumes sowie des Um- und Ausbaues zusätzlichen VVohnraumes privater Hauseigentümer. Vom 1. August 1957 Auf Grund des §7 der Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Finanzierung der Instandsetzung verfallenen oder vom Verfall bedrohten Wohnraumes sowie des Um- und Ausbaues zusätzlichen Wohnraumes privater Hauseigentümer (GBl. I S. 90) wird für die Anwendung der steuerlichen Vergünstigungen folgendes bestimmt: § 1 / Geltungsbereich Für den Anwendungsbereich der steuerlichen Vergünstigungen der Verordnung gilt § 1 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 15. Juli 1957 zur Verordnung über die Finanzierung der Instandsetzung verfallenen oder vom Verfall bedrohten Wohnraumes sowie des Um-und Ausbaues zusätzlichen Wohnraumes privater Hauseigentümer (GBl. I S. 387). Für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen gilt darüber hinaus folgendes: 1. Die Steuervergünstigungen nach § 1 und § 2 Abs. 3 der Verordnung werden auch für Grundstücke oder Grundstücksteile gewährt, die zum Betriebsvermögen gehören, aber Wohnzwecken dienen (§ 7 der Veranlagungsrichtlinien 1956 Sonderdruck Nr. 235 des Gesetzblattes). 2. Für den instandgesetzten und vom Eigentümer selbst genutzten Wohnraum werden keine Steuervergünstigungen gewährt. §2 Grundsteuer und Vermögensteuer (1) Der Teil des Einheitswertes, der auf den instandgesetzten Wohnraum (§ 1 der Verordnung) entfällt, 1. DB (GBl. I S. 387);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen des Gegners zu widmen. Nur zu Ihrer eigenen Information möchte ich Ihnen noch zur Kenntnis geben, daß die im Zusammenhang mit der Neufestlegung des Grenzgebietes an der Staatsgrenze der zur verbunden, die für feindliche Provokationen, für die Organisierung von Grenzzwischenfällen, für die Durchführung ungesetzlicher Grenzübertritte und andere subversive Handlungen an unserer Staatsgrenze ausgenutzt werden können.

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