Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 46

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 46 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 46); 46 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 17. Januar 1957 § 51 Güte- und Abnahmebestimmungen für den Aufkauf Für den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse gelten die gleichen Güte- und Abnahmebestimmungen wie für die Pflichtablieferung. Ausnahmen bestimmt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf. § 52 Einlagerungsverträge Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf kann die VEAB oder andere volkseigene Erfassungsund Aufkauforgane berechtigen, mit Einzelbauern, LPG, VEG und anderen Erzeugern Vereinbarungen über die zeitweilige Einlagerung von erfaßten oder aufgekauften Erzeugnissen zu treffen. Von dem Zeitpunkt an, da diese Erzeugnisse der Vereinbarung gemäß gesondert gelagert oder als erfaßt oder als aufgekauft besonders gekennzeichnet wurden, sind sie Volkseigentum, über die nur die Erfassungs- und Aufkauforgane verfügen dürfen. § 53 Erfassungs- und Aufkaufpreise (1) Für die in Erfüllung des Ablieferungssolls abgelieferten landwirtschaftlichen Erzeugnisse werden Erfassungspreise (Erzeuger-Festpreise) gezahlt. Die Höhe wird in den Preisverordnungen gesondert festgelegt. (2) Für Erzeugnisse, die nach den §§ 49 und 50 frei verkauft und aufgekauft werden dürfen, sind von den Aufkauforganen die jeweils geltenden Aufkaufpreise zu zahlen. § 54 Überweisung der Erlöse aus der Pflichtablieferung und aus dem Verkauf (1) Die Erlöse aus der Pflichtablieferung und aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach dieser Verordnung sind den Erzeugern von den Erfassungs- und Aufkauforganen in spätestens zehn Tagen über die VdgB Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (e. G.) oder anderen Zahlstellen oder Banken zu überweisen. Ausnahmen von dieser Art der Bezahlung und die Richtlinien über die Auszahlung von Barbeträgen legt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und der Deutschen Notenbank fest. (2) Die VEAB und die anderen Erfassiingsorgane sind berechtigt, ihre Forderungen gegen Erzeuger aus der Lieferung von Saatgut und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder von Futtermitteln sowie ihre Forderungen gegen die Erzeuger aus ausgelegten Kosten und Beiträgen gegen die Erlöse nach Abs. 1 aufzurechnen. (3) Bis zur Überweisung der Erlöse sind die sich nach der Durchführung der Aufrechnung nach Abs. 2 ergebenden Forderungen der Erzeuger bei den VEAB und den anderen Erfassungs- und Aufkauforganen unpfändbar. Eine Pfändung dieser Erlöse kann nur bei den VdgB Bäuerlichen Handelsgenossenschaften, Banken oder anderen Zahlstellen stattfinden. § 55 Vergünstigungen und Sonderregelungen bei der Pflichtablieferung (1) Die Bestimmungen über die den Erzeugern bei der Ablieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu gewährende höhere Anrechnung, Zahlung von Preiszuschlägen oder von Prämien sowie über die Bedingungen für die Ausgabe von Wertmarken legt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen in besonderen Anordnungen fest. (2) Die Höhe des Naturallohnes für die Verarbeitung von Ölsaaten und Milch und andere mit der Erfüllung der Pflichtablieferung zusammenhängende Sonderregelungen bestimmt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf durch besondere Anordnungen, § 56 Abrechnung (1) Die Verbuchung und Abrechnung der Erfassung und des Aufkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse obliegt den VEAB und den zugelassenen Erfassungs- und Aufkauforganen nach den vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf erlassenen Anordnungen. (2) Uber die Erfassung und den Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse haben die VEAB und die anderen zugelassenen Erfassungs- und Aufkauforgane Dekaden-; und Monatsabrechnungen über die ihnen übergeordneten Organe dem Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf in den festgesetzten Fristen vorzulegen. XII. Abschnitt Hausschlachtungen § 57 (1) Jeder ablieferungspflichtige Erzeuger (landwirtschaftliche Betrieb oder Tierhalter), der das Ablieferungssoll in Getreide, Ölsaaten, Kartoffeln, Schlachtvieh, Milch und Eiern termingemäß erfüllt hat, kann ohne besondere Genehmigung der Räte der örtlichen Organe hausschlachten. Die Hausschlachtung ist vor der Durchführung dem Rat der Gemeinde anzuzeigen. (2) Die Hausschlachtung eines Schweines, eines männlichen Kalbes, eines Schafes und von Ziegen ist einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Tierhalter, unabhängig vom Stande der Erfüllung der Ablieferungsverpflichtung, vom Rat der Gemeinde zu bewilligen. Der Rat der Gemeinde kann eine Genehmigung zur Durchführung weiterer Hausschlachtungen in dem zur Versorgung des Antragstellers notwendigen Umfang, auf Antrag eines ablieferungspflichtigen Erzeugers, ausnahmsweise nach individueller Prüfung der Produktionsbedingungen und des Standes der Erfüllung des Ablieferungssolls erteilen. Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Nichterfüllung der festgesetzten Voraussetzungen auf eigenes Verschulden des Erzeugers zurückzuführen ist. (3) Gegen die Verweigerung der Genehmigung einer Hausschlachtung durch den Rat der Gemeinde ist Einspruch beim Rat des Kreises zulässig, der endgültig entscheidet. Das Einspruchsverfahren regelt sich nach § 35. (4) Die veterinärgesetzlichen Bestimmungen und die über die Ablieferung von tierischen Rohstoffen sind vom Erzeuger einzuhalten. Die Anrechnung des aus der Hausschlachtung gewonnenen Fleisches und Fettes auf die Teilselbstversorgung regelt sich nach den gültigen Bestimmungen über die Feststellung von Teil- und Vollselbstversorgung. XIII. Abschnitt Bedingungen für den Abschluß von Mastverträgen § 58 Die Bedingungen für den Abschluß von Verträgen über die Mast von Schlachtvieh setzt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf durch besondere Anordnung fest*;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Im Zusammenhang mit der Aufklärung straftatverdächtiger Handlungen und Vorkommnisse wurden darüber hinaus weitere Personen zugeführt und Befragungen unterzogen. Gegen diese Personen, von denen ein erheblicher Teil unter dem Einfluß der politisch-ideologischen Diversion und verstärkter Eontaktaktivitäten des Gegners standen, unter denen sich oft entscheidend ihre politisch-ideologische Position, Motivation und Entschluß-, fassung zur Antragstellung auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der gestellt hatten und im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten politischen Untergrundtätigkeit Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Zeugenvernehmungen bewußt darauf hinzuvvirken, daß dem Zeugen wahrheitsgemäße Darstellung der für das Strafverfehren deut samen Feststellungen ermöglicht und erleichtert wird.

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