Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 457

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 457 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 457); 4? 457 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1957 Berlin, den 26. August 1957 Nr. 54 Tag Inhalt Seite 2. 8.57 Dritte Durchführungsbestimmung zum Gerichtsverfassungsgesetz. Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für den Bereich der Justiz 457 6.8.57 Arbeitsschutzanordnung 261/1. Grafisches Gewerbe 458 20.8.57 Anordnung Nr. 5 über die Neuregelung des Saat- und Pflanzgutwesens. Vermehrung von Saat- und Pflanzgut 459 Hinweis auf Verkündungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 460 Hinweis auf Verkündungen im Sonderdruck und P-Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 460 Dritte Durchführungsbestimmung* ’ zum Gerichtsverfassungsgesetz. Bestellung von Dolmetschern und Übersetzern für den Bereich der Justiz Vom 2. August 1957 Auf Grund des § 70 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 2. Oktober 1952 (GBl. S. 983) wird im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Hochschulwesen und dem Minister der Finanzen folgendes bestimmt: § 1 (1) Dolmetscher und Übersetzer für die Übertragung aus einer Fremdsprache in die deutsche Sprache und umgekehrt werden für denv Bereich der Justiz vom Minister der Justiz bestellt. (2) Die Bestellung gilt für das gesamte Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik; sie kann beim Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit widerrufen werden. (3) Personen, die nicht als Dolmetscher oder Übersetzer für den Bereich der Justiz bestellt worden sind, dürfen von den Justizorganen zu Übersetzungsarbeiten nur dann herangezogen werden, wenn für die betreffende Sprache Dolmetscher oder Übersetzer noch nicht bestellt worden sind. § 2 (1) Personen, die sich um die Bestellung als Dolmetscher oder Übersetzer bewerben, haben in dem Gesuch die Fremdsprache, für die sie zum Dolmetscher oder Übersetzer bestellt zu werden wünschen, anzugeben und ihre Sprachkenntnisse durch Zeugnisse oder andere Belege nachzuweisen. 2. DB (GBl. I 1955 S. 108) (2) Die Gesuche sind schriftlich bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirkes, in dem der Betreffende wohnhaft ist, einzureichen. § 3 r (1) Jeder Bewerber, der seine Befähigung als Dolmetscher 'oder Übersetzer nicht durch ein Zeugnis des Dolmetscherinstituts der Karl-Marx-Univereität in Leipzig oder eines anderen staatlichen Dolmetscherinstituts nach weisen kann, hat vor dem Dolmetscherinstitut der Karl-Marx-Universität eine Prüfung abzulegen, die eine schriftliche Hausarbeit, zwei Klausurarbeiten und eine mündliche Prüfung umfaßt. (2) Die Prüfungskommission wird vom Minister der Justiz im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Hochschulwesen bestellt; ihr gehören an: Der Direktor des Dolmetscherinstituts der Karl-Marx-v Universität als Vorsitzender; ein Vertreter des Ministeriums der Justiz; zwei Sprachprüfer des Dolmetsdierinstituts und ein Jurist, der die betreffende Fremdsprache beherrscht. § 4 (1) Personen, die die Prüfung nach § 3 bestanden haben, werden vom Minister der Justiz zum Dolmetscher oder Übersetzer für den Bereich der Justiz bestellt. (2) Die Urkunde über die Bestellung (Anlage) wird dem Dolmetscher oder Übersetzer vom Leiter der Justizverwaltungsstelle ausgehändigt in deren Bezirk der Dolmetscher oder Übersetzer wohnhaft ist. Bei der Aushändigung der Bestellungsurkunde erfolgt gleichzeitig die Verpflichtung des Dolmetschers oder Übersetzers zur gewissenhaften Ausübung seiner Tätigkeit. t;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Verfassung void anderer Rechtsvorschriften gewährleistet. Die Verantwortung Staatssicherheit als zentrales staatliches Organ für die Gewährleistung der staatlichen besteht in der Realisierung folgender Hauptaufgaben: Aufklärung und Bekämpfung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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