Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 424

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 424 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 424); 42-1 Gesetzblatt Teil I Nr. 52 Ausgabetag: 20. August 1957 Staatsangehörigen zu vertreten, sofern sie an dem Verfahren nicht teilnehmen und keinen anderen Bevollmächtigten ernannt haben. (2) Stirbt ein Angehöriger des einen Vertragspartners auf der Reise im Gebiet des anderen Vertragspartners, ohne dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt zu haben, so sollen die von ihm mitgeführten Sachen ohne weiteres der diplomatischen oder konsularischen Vertretung zur Verfügung gestellt werden. Artikel 48 Tcs tarn entser Öffnung Für die Eröffnung und Verkündung einer Verfügung von Todes wegen ist das Nachlaßorgan des Vertragspartners zuständig, in dessen Gebiet sich die Verfügung befindet. 1st der Erblasser im Gebiet des anderen Vertragspartners wohnhaft gewesen, so ist dem zuständigen Nachiaßorgan eine Abschrift der Verfügung von Todes wegen und ein Protokoll über ihren Zustand und Inhalt, gegebenenfalls auch über ihre Eröffnung und 'Verkündung zu übersenden; auf Verlangen ist auch die Originalurkunde zu übersenden. Artikel 49 Sicherungsmaßnahmen (1) Die Nachlaßorgane der Vertragspartner haben nach ihrem Recht die Maßnahmen zu treffen, die zur Sicherung oder Verwaltung des in ihrem Staat befindlichen Nachlasses eines Angehörigen des anderen Vertragspartners erforderlich sind, örtlich zuständig ist das Nachlaßorgan, in dessen Bezirk sich der Nachlaß ganz oder zum überwiegenden Teil befindet. (2) Die diplomatische oder konsularische Vertretung ist von den nach Abs. 1 getroffenen Maßnahmen unverzüglich zu verständigen; sie kann bei diesen Maßnahmen selbst oder durch Bevollmächtigte mitwirken. Die nach Abs. 1 getroffenen oder die sonst erforderlichen Maßnahmen können auf Antrag der diplomatischen oder konsularischen Vertretung geändert, aufgeschoben oder aufgehoben werden. (3) Auf Ersuchen des heimatlichen Nachlaßorgans (Artikel 45 Abs. 1) müssen die nach Abs. 1 getroffenen Maßnahmen aufgehoben werden. Artikel 50 Herausgabe des Nachlasses (1) Fällt der bewegliche Nachlaß oder der aus dem Verkauf von beweglichen oder unbeweglichen Nachlaß-gegenständen erzielte Erlös nach Durchführung des Nachlaß- (Erbsche* ns-, Erbauseinandersetzungs-)verfah-rens an Erben, die sich im Gebiet des anderen Vertragspartners aufhalten, so ist der Nachlaß oder Erlös an die diplomatische oder konsularische Vertretung dieses Staates auszuhändigen. (2) Das Nachlaßorgan ordnet die Aushändigung des Nachlasses an die diplomatische oder konsularische Vertretung an, wenn: a) die Gläubiger binnen drei Monaten nach Erlaß einer öffentlichen Aufforderung ihre Forderungen nicht angemeldet haben oder im Falle der Anmeldung diese Forderungen bezahlt oder sichergestellt worden sind; b) sämtliche Abgaben von Todes wegen sowie sonstige von dem Erblasser geschuldete Abgaben bezahlt oder sichergestellt worden sind; c) die zuständigen Organe die etwa vorgeschriebene Genehmigung zur Ausfuhr der Nachlaßgegenstände erteilt haben. Eine Überweisung von Geldbeträgen erfolgt nach den hierfür geltenden, devisenrechtlichen Bestimmungen. e) Anerkennung von Entscheidungen und Zwangsvollstreckung Artikel 51 Anerkennung von nichtvermögensreclitlichen Entscheidungen Rechtskräftige Entscheidungen von Gerichten des einen Vertragspartners in nichtvermögensrechtlichen Angelegenheiten sind in dem Gebiet des anderen Vertragspartners ohne Anerkennungsverfahren wirksam, wenn bei Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung eine der Parteiep dem Staate des erkennenden Gerichts angehört und kein Gericht des anderen Vertragspartners schon vorher in der Sache rechtskräftig entschieden hat oder nach diesem Vertrage ausschließlich zuständig ist. Anerkennung von vermögensrechtlichen Entscheidungen Artikel 52 Die auf dem Gebiet eines Vertragspartners erlassenen rechtskräftigen Entscheidungen in Zivil- und Familiensachen über vermögensrechtliche Ansprüche werden im Gebiet des anderen Vertragspartners anerkannt, soweit es sich um Entscheidungen handelt, die nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages ergangen sind. Artikel 53 (1) Den rechtskräftigen Entscheidungen im Sinne des Artikels 52 sind Entscheidungen von Schiedsgerichten sowie vor diesen Gerichten abgeschlossene Vergleiche gleichgestellt, wenn mindestens eine der Parteien des Verfahrens eine juristische Person war, die ihren Sitz im Gebiet eines der Vertragspartner hat. (2) Als rechtskräftige Entscheidung im Sinne des Artikels 52 werden auch Entscheidungen des Gerichts für Strafsachen über zivilrechtliche Ansprüche des Geschädigten angesehen. Vollstreckung von Entscheidungen Artikel 54 (1) Die Entscheidungen der Gerichte des einen Vertragspartners, die nach den Bestimmungen des Artikels 52 im Gebiet des anderen Vertragspartners anerkannt werden, sind auf Antrag des Gläubigers von dem zuständigen Gericht des anderen Vertragspartners mit der Vollstreckungsklausel zu versehen. (2) Gerichtliche Vergleiche und vollstreckbare Urkunden werden wie gerichtliche Entscheidungen behandelt. Entscheidungen der Schiedsgerichte des anderen Vertragspartners sowie die vor ihnen abgeschlossenen Vergleiche werden ebenso behandelt wie Entscheidungen und Vergleiche inländischer Schiedsgerichte. (3) Für die Erteilung der Vollstreckungsklausel und die Zwangsvollstreckung gelten die Vorschriften des Vertragspartners, in dessen Gebiet das Verfahren stattfindet. Artikel 55 (1) Uber den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel entscheidet das Gericht des anderen Vertragspartners, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat oder die Zwangsvollstreckung vorgenommen werden soll.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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