Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 42

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 42 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 42); 42 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 17. Januar 1957 § 25 Pflichtablieferung der Spezialbetricbe (1) Private oder gewerbliche Viehmastbetriebe, Ab-melkwirtschaften, private Großschäfereien, Geflügelzuchtbetriebe (anerkannte Herdbuch- und Vermehrungszuchten) sowie Hühnerfarmen haben, unabhängig von der Größe der landwirtschaftlichen Nutzfläche ihres Betriebes, nach der Zahl der von ihnen an einem Stichtag (§ 37) gehaltenen Tiere nach folgenden Sätzen Schlachtvieh, Geflügel, Milch oder Eier sowie Wolle jährlich abzuliefern: für je 1 Stück Rindvieh (Lebendvieh ohne Schwein) 60 kg Schlachtvieh für je 1 Schwein 90 kg Schlachtvieh für je 1 Schaf 8 kg Schlachtvieh für je 1 Kuh 1400 kg Milch (3,5 °/o Fettgehalt) für je 1 Legehenne 80 Stück Eier für je 1 Schaf, und zwar für ein a) Karakulschaf 2,0 kg Wolle b) Ostfriesisches Milch- und Rhönschaf 2,5 kg Wolle c) schwarzköpfiges Fleisch-, rauh- wolliges Land- und Leineschaf 3,0 kg Wolle d) Schafe aller übrigen Rassen 3,5 kg Wolle Die Ablieferungssätze für Schlachtgeflügel werden in den Durchführungsbestimmungen geregelt. (2) Bei der Veranlagung der im Abs. 1 genannten Betriebe sind die nadi den geltenden Bestimmungen abgeschlossenen Mastverträge zu berücksichtigen. - § 26 Veranlagung der Erwerbsgartenbaubetriebe (1) Erwerbsgartenbaubetriebe und andere Spezial-Gemüsebetriebe mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von mehr als 0,5 ha sind zur Ablieferung von Gemüse besonders heranzuziehen. Zur Pflichtablieferung von Schlachtvieh, Geflügel, Milch und Eiern und Wolle sind sie entsprechend ihren Erzeugungsbedingungen zu veranlagen. (2) Erwerbsgartenbaubetriebe und andere Spezial-Gemüsebetriebe mit gärtnerisch genutzten Flächen unter Glas sind zur Ablieferung von Treibgemüse auch dann verpflichtet, wenn die landwirtschaftliche Nutzfläche weniger als 0,5 ha beträgt, vorausgesetzt, daß diese Betriebe zum Anbau von Treibgemüse verpflichtet sind. Die Veranlagung ist mittels Verträgen naqh § 38 durchzuführen. (3) Die im Abs. 1 genannten Betriebe sind zur Pflichtablieferung von Schlachtvieh oder Geflügel vom Rat des Kreises nachzuveranlagen, wenn sie ihre Anbauverpflichtung in Gemüse nicht erfüllen, VII. Abschnitt Befreiung und Vergünstigung § 27 Befreiung von der Pfichtablieferung (1) Von der Ablieferung von Getreide, Speisehülsenfrüchten, Ölsaaten, Kartoffeln, Gemüse, Schlachtvieh, Geflügel, Milch und Eiern sowie von Wolle für 1 Schaf sind befreit: a) Arbeiter, Angestellte, Angehörige der schaffenden Intelligenz, Sozial- und Fürsorgerentner und jene Handwerksbetriebe, die keine fremden Arbeitskräfte beschäftigen, wenn der Besitz an landwirtschaftlicher Nutzfläche im Einzelfall nicht mehr als 1 ha beträgt, wenn sie diese Fläche selbst bewirtschaften und die Zahl der von ihnen gehaltenen Tiere 5 Schweine, 2 Rinder und 40 Legehennen nicht übersteigt; b) die landwirtschaftlichen Nutzflächen von Kinder-und Jugendheimen, Jugendschulen und Jugendherbergen. (2) Das Staatssekrelariat für Erfassung und Aufkauf bestimmt in den Durchführungsbestimmungen die Höhe derAblieferungssätze für die im Abs. 1 Buchst, a genannten Personen, deren Viehhaltung die Zahl von 5 Schweinen, 2 Rindern und 40 Legehennen sowie 1 Schaf übersteigt. § 28 Vergünstigungen für Landwirtschaften sanitärer, sozialer und anderer Anstalten und Einrichtungen Landwirtschaften als Neben betriebe von Krankenhäusern, Heilanstalten, Invaliden-, Krüppel- und Altersheimen, Erholungs- und Ferienheimen der Sozialversicherungsanstalt, des FDGB und anderer Massenorganisationen und Anstalten von staatlichen Verwaltungsorganen werden zur Pflichtablieferung von Getreide, Speisehülsenfrüchten, Ölsaaten, Kartoffeln, Gemüse, Obst, Heu und Stroh, Schlachtvieh, Geflügel, Milch, Eiern und Wolle wie folgt veranlagt: a) bei einem Ausmaß der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche bis zu 5 ha sind die Betriebe von der Pflichtablieferung der vorgenannten Erzeugnisse soweit zu befreien, als dies zur Verbesserung der Versorgung der Pfleglinge und Insassen notwendig ist; b) übersteigt das Ausmaß der bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche 5 ha, so ist die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche nach den am Sitz ihrer Wirtschaften geltenden Gemeindedurchschnittsnormen der Betriebsgrößengruppe 5 bis 10 ha (Heu 2 bis 10 ha) zu veranlagen. Die Räte der Kreise können eine weitere Ermäßigung des Ablieferungssolls gewähren; c) zur Pflichtablieferung von Wolle, unabhängig von dem Umfang der landwirtschaftlichen Nutzfläche, nach der Anzahl der gehaltenen Schafe. § 29 Sonstige Befreiungen und Vergünstigungen von der Pflichtablieferung (1) In den Durchführungsbestimmungen ist die Befreiung von der Pflichtablieferung von Stroh, Heu, Obst und Tabak sowie in den Fällen zu regeln, wo es sich um die Neugewinnung landwirtschaftlicher Nutzflächen handelt. (2) In der gleichen Weise sind die Vergünstigungen für den Anbau und die Ablieferung bestimmter pflanzlicher Kulturen zu regeln. VIII. Abschnitt Die differenzierte Veranlagung § 30 Durchführung der differenzierten Veranlagung (1) Die Differenzierung der Durchschnittsnormen und der Ablieferungsnormen sowie die Neufestsetzung der Ablieferungsnormen nach § 10 ist nach den ökonomischen und natürlichen Produktionsbedingungen durch zuführen. (2) Die Veranlagung ist von den Räten der Bezirke, Kreise und Gemeinden mit Hilfe von Differenzierungskommissionen durchzuführen, in die neben den Vertretern der staatlichen Verwaltungsorgane, der MTS, der VEAB auch die Vertreter der gesellschaftlichen und Massenorganisationen sowie fortschrittliche und erfahrene Bauern, Bäuerinnen und Mitglieder von LPG zu berufen sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem Aufgabe der mittleren leitenden Kader, dafür zu sorgen, daß die Einsatzrichtungen in konkrete personen- und sachgebundene Aufträge und Instruktionen an die vor allem zur Entwicklung und Bearbeitung der Vorläufe und zur Werbung in hoher Qualität sowie bei strikter Durchsetzung der Erfordernisse der Wachsamkeit, Geheimhaltung und Konspiration gelöst werden. Sie haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer? wurden in guter Qualität erfüllt. Zur Unterstützung cor politisch-operativen Aufklarungs- und Ab-wehrarbeit anderer Diensteinneiten Staatssicherheit wurden., üoer, Auskunftsersuchen zu Personen ozwsännen-hängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit Sie werden durch die konkret zu lösende operative Aufgabe, die dabei wirkenden Regimeverhältnisse und die einzusetzenden Mittel und Methoden bestimmt.

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