Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 414

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 414 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 414); 414 Gesetzblatt Teil I Nr. 52 Ausgabetag: 20. August 1957 £ Verträg zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Volksrepublik Polen über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen Der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik und der Staatsrat der Volksrepublik Polen SIND in dem aufrichtigen Wunsche, daß die freundschaftlichen Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern und ihren Völkern auch im gegenseitigen rechtlichen Verkehr Ausdruck finden, ÜBEREINGEKOMMEN, einen Vertrag über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien- und Strafsachen abzuschließen. Zu diesem Zwecke haben sie zu ihren Bevollmächtigten ernannt: der Präsident der Deutschen Demokratischen Republik den Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Heinrich Toeplitz, der Staatsrat der Volksrepublik Polen den Stellvertreter des Ministers der Justiz, Tadeusz R e k , die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben: Erster Teil Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Rechtsschutz (1) Die Angehörigen des einen Vertragspartners genießen für ihre Person und ihr Vermögen auf dem Gebiete des anderen Vertragspartners den gleichen Rechtsschutz wie die eigenen Angehörigen. Das gleiche gilt für juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften des einen Vertragspartners gegründet worden sind. (2) Sie haben freien und ungehinderten Zutritt zu den Organen des anderen Vertragspartners, die in zivil-, familien- und strafrechtlichen Angelegenheiten tätig werden; sie können dort auftreten und unter den gleichen Bedingungen wie die Angehörigen des anderen Vertragspartners Anträge einbringen. Artikel 2 Umfang der Rechtshilfe Die Vertragspartner gewähren einander Rechtshilfe durch Vornahme einzelner Prozeßhandlungen, insbesondere durch Beschaffung und Zusendung von Akten und Schriftstücken, durch Durchsuchung und Beschlagnahme, durch Zusendung und Herausgabe von Gegenständen, durch Beweisaufnahme in der Form von Vernehmungen der Zeugen, der Sachverständigen, der Parteien, der Beschuldigten und anderen Beteiligten, durch Einnahme eines gerichtlichen Augenscheins sowie durch die Erledigung von Zustellungsersuchen. Artikel 3 Gewährung von Rechtshilfe (1) Die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Staatlichen Notariate beider Vertragspartner gewähren einander Rechtshilfe m Zivil-, Familien- und Strafsachen. (2) Die in Absatz 1 genannten Organe gewähren Rechtshilfe auch anderen Organen, die in zivil- und familienrechtlichen Angelegenheiten tätig sind. Artikel 4 Art des Verkehrs (1) Bei der Gewährung von Rechtshilfe verkehren die in Artikel 3 Abs. 1 genannten Organe der Vertragspartner untereinander direkt, soweit nachstehend in einzelnen Fällen nichts anderes bestimmt ist. (2) Andere Organe, die in zivil- und familienrecht-lichen Angelegenheiten tätig sind, richten ihre Ersuchen an die in Artikel 3 Abs. 1 genannten Organe, soweit nachstehend in einzelnen Fällen nichts anderes bestimmt ist. Artikel 5 Form der Rechtshilfeersuchen (1) Das Rechtshilfeersuchen muß folgende Angaben enthalten: a) die Bezeichnung des ersuchenden Organs; b) die Bezeichnung des ersuchten Organs; c) die Bezeichnung der Sache, in der die Rechtshilfe begehrt wird; d) Vor- und Familiennamen der Parteien, Beschuldigten oder Verurteilten, ihre Staatsangehörigkeit, ihren Beruf und ihren Wohnsitz, gegebenenfalls ihren Aufenthaltsort; e) die Namen und Anschriften der Rechtsvertreter; f) die erforderlichen Angaben über den Gegenstand des Ersuchens, in Strafsachen die Beschreibung der strafbaren Handlung. (2) Die Vertragspartner werden für alle Rechtshilfeersuchen zweisprachige Formulare benutzen, deren Text sie einander mitteilen werden. Artikel 6 Art der Erledigung (1) Bei der Durchführung der Rechtshilfe wendet das ersuchte Organ die innerstaatlichen Vorschriften an. Es kann jedoch auf Verlangen abweichende Verfahrensvorschriften anwenden, soweit sie nicht im Widerspruch zu zwingenden Vorschriften des inländischen Rechts stehen. (2) Ist das ersuchte Organ für die Erledigung nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen von Amts wegen an das zuständige Organ weiter und benachrichtigt das ersuchende Organ davon. (3) Das ersuchte Organ teilt auf Verlangen dem ersuchenden Organ rechtzeitig mit, wann und wo die geforderte Rechtshilfeleistung durchgeführt wird. (4) Nach Erledigung des Rechtshilfeersuchens gibt das ersuchte Organ die Akten dem ersuchenden Organ zurück oder teilt ihm mit, welche Hindernisse der Erledigung entgegenstehen. Artikel 7 Freies Geleit für Zeugen und Sachverständige (1) Ein Zeuge oder Sachverständiger, welche Staatsangehörigkeit er auch besitzt, der auf eine ihm durch das Organ des ersuchten Vertragspartners zugestellte Ladung vor den Organen des ersuchenden Vertragspartners erscheint, darf weder wegen der den Gegenstand des Verfahrens bildenden noch wegen einer anderen, vor dem Grenzübertritt in das Gebiet des er-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 414 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 414) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 414 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 414)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in den Einrichtungen der Untersuciiungshaftanstalt durch Verhaftete und von außen ist in vielfältiger Form möglich. Deshalb ist grundsätzlich jede zu treffende Entscheidung beziehungsweise durchzuführende Maßnahme vom Standpunkt der Ordnung und Sicherheit sovie dem Einverständnis des Verhafteten. Die Arbeitszuweisung darf nicht die Tätigkeit des Untersuchungsorgans, des Staatsanwaltes oder des Gerichtes erschweren oder die Wahrnehmung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X