Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 391

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 391 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 391); Gesetzblatt Teil I Nr. 49 Ausgabetag: 31. Juli 1957 391 Anordnung über die Genehmigung der Produktion von elektrischen Wärmegeräten. Vom 5. Juli 1957 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe der staatlichen Verwaltung wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Produktion von elektrischen Raumheizgeräten und von anderen elektrischen Wärmegeräten mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 250 Watt ist genehmigungspflichtig. (2) Diese Anordnung findet keine Anwendung auf Nachtspeicheröfen und Geräte, die medizinischen Zwecken dienen, sowie für Geräte, die vertraglich für den Export gebunden sind. § 2 (1) Die Genehmigung zur Herstellung von elektrischen Raumheizgeräten und anderen elektrischen Wärmegeräten mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 250 Watt erteilt a) bei zentralgeleiteten volkseigenen Betrieben das für den Herstellerbetrieb zuständige Ministerium im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission und b) bei Betrieben der örtlichen volkseigenen Industrie, der Privatindustrie und des Handwerks die für den Herstellerbetrieb zuständige Fachabteilung des Rates des Bezirkes im Einvernehmen mit der Plankommission des Rates des Bezirkes. (2) Neu- und Weiterentwicklungen elektrischer Raumheizgeräte und anderer elektrischer Wärmegeräte über 250 Watt sind in allen Fällen nur mit Genehmigung des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau zulässig. Das zuständige Ministerium bzw. die zuständige Fachabteilung des Rates des Bezirkes hat diese Genehmigung vor Aufnahme der Produktion einzuholen. Die Verweigerung der Genehmigung kommt einer Verweigerung der Produktionsgenehmigung gemäß § 1 gleich. § 3 (1) Herstellerbetriebe elektrischer Raumheizgeräte und anderer elektrischer Wärmegeräte mit einer Leistungsaufnahme von mehr als 250 Watt haben bis zum 30. September 1957 bei den gemäß § 2 zuständigen staatlichen Organen Anträge auf Genehmigung zur Fortführung ihrer Produktion einzureichen. (2) Stellt der Herstellerbetrieb innerhalb der in Abs. 1 genannten Frist keinen Antrag, so ist die Fortführung der Produktion von Raumheizgeräten und anderen elektrischen Wärmegeräten nach Ablauf der Frist unzulässig. Das gleiche gilt, wenn die Genehmigung zur Fortführung der Produktion versagt wird. § 4 Die Einhaltung dieser Anordnung ist durch die Beauftragten der Energieinspektionen auf Grund der Verordnung vom 29. Oktober 1953 zur Regelung der Energieverwendung (GBl. S. 1094) zu kontrollieren. § 5 (1) Wer die Produktion von elektrischen Raumheizgeräten oder anderen elektrischen Wärmegeräten aufnimmt oder fortführt oder Neu- und Weiterentwicklungen durchführt, ohne die gemäß § 2 oder § 3 er- forderliche Genehmigung eingeholt zu haben, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft werden. (2) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens sind im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche gemäß § 2 der Minister bzw. der Leiter der Fachabteilung des Rates des Bezirkes. (3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und der Erlaß des Ordnungsstrafbescheides richten sich nach der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128). § 6 Die Prüfung der Erzeugnisse durch das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gemäß Verordnung vom 16. Februar 1950 über das Material- und Warenprüfungswesen (GBl. S. 136) und Anordnung vom 6. Mai 1954 über die Proben vorlagepflicht auf dem Gebiet der Material- und Warenprüfung (ZB1. S. 203) wird durch diese Anordnung nicht berührt. § 7 Diese Anordnung tritt einen Monat nach ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Juli 1957 Der Minister für Allgemeinen Maschinenbau I. V.: B er nie ke Staatssekretär Anordnung Nr. 6* über die Festsetzung bergbaulicher Schutzgebiete. Vom 8. Juli 1957 Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Gesetzes vom 14. März 1951 zur Sicherung der Lagerstätten von Bodenschätzen gegen Bebauung (GBl. S. 199) wird im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister für Aufbau folgendes angeordnet: § 1 (1) In den Kreisen Oschersleben und Wanzleben, Bezirk Magdeburg, wird gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 14. März 1951 die von der Technischen Bergbauinspektion der Republik abgegrenzte Tagesoberfläche zu bergbaulichen Schutzgebieten erklärt. (2) Verbindliche Grundlage für die Kennzeichnung der bergbaulichen Schutzgebiete ist das von der Technischen Bergbauinspektion der Republik auf den Lageplänen den topographischen Karten im Maßstab 1 :25 000 Helmstedt, Blatt 3732; Hötensleben, Blatt 3832; Hamersleben, Blatt 3932; Oschersleben (a. d. Bode), Blatt 3933; Wanzleben, Blatt 3934; Groningen, Blatt 4033; Egeln, Blatt 4034 umgrenzte und kolorierte Gebiet. § 2 (1) Der Leiter der Technischen Bergbauinspektion der Republik hat unverzüglich nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung den Räten der Kreise Oschersleben und Wanzleben, Abteilung Aufbau, Ausfertigungen der in § 1 Abs. 2 genannten Lagepläne zu übergeben. (2) Die in Abs. 1 genannten Räte der Kreise, Abteilung Aufbau, haben den Räten der Städte und Gemeinden mitzuteilen, welche Grundstücksflächen in ihrem Bereich zu bergbaulichem Schutzgebiet erklärt sind. Die Räte der Kreise, Abteilung Aufbau, haben für die * Anordnung Nr. 5 (GBl. I S. 62);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie deren Kontaktierung ausgerichtet. Sie erfolgen teilweise in Koordinierung mit dem Wirken feindlich-negativer Kräfte ausserhalb der Untersuchungshaftanstalten, Dabei ist der Grad des feindlichen Wirksamwerdens der Verhafteten in den und außerhalb der Untersuchungshaftanstalten zur Verhinderung der Flucht, des Ausbruchs der Gefangenenbefreiung, des Suizids der Selbstbeschädigung sowie von Verdunklungshandlungen oder anderen, die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Erarbeitung und Realisierung politisch-operativer Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Ernittlungsverfahren bei Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft.

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