Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 387

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 387 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 387); Gesetzblatt Teil I Nr. 49 Ausgabetag: 31. Juli 1957 387 (3) Jeder Grundstückseigentümer oder Grundstücksverwalter ist verpflichtet, dem Rat der Stadt/Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem betreffenden Grundstück gehaltenen Hunde und deren Halter wahrheitsgemäß Auskunft zu geben. (4) Hunde, die auf öffentlichen Straßen und Plätzen in städtischen/gemeindlichen Anlagen und Waldungen ohne gültige Steuermarke angetroffen werden, können durch Beauftragte des Rates der Stadt/Gemeinde eingefangen werden. Über die Hunde kann nach freiem Ermessen verfügt werden. VIII. Billigkcitserlaß Der Rat der Stadt/Gemeinde kann in begründeten Einzelfällen, in denen die Einziehung der Steuer als unbillige Härte erscheint, die Hundesteuer teilweise oder ganz erlassen. IX. Nachprüfungsverfahren (1) Gegen die Heranziehung zur Hundesteuer und Festsetzung des Steuerbetrages kann der Steuerschuldner binnen einer Frist von einem Monat beim Rat der Stadt/Gemeinde Einspruch einlegen. Die Einlegung eines Einspruchs befreit nicht von der Zahlungspflicht. (2) Der Einspruch ist vom Rat der Stadt/Gemeinde eingehend und gewissenhaft zu überprüfen und danach auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen zu entscheiden. Die Entscheidung ist spätestens einen Monat nach Eingang des Einspruchs zu treffen und dem Einspruchsführer schriftlich mitzuteilen. (3) Die Entscheidung des Rates der Stadt/Gemeinde ist endgültig. (4) Das Einspruchsverfahren ist gebührenpflichtig. X. Geltung des allgemeinen Steuerrechts Soweit diese Steuerordnung nichts anderes vorschreibt, gelten die Vorschriften des allgemeinen Steuerrechts. XI. Inkrafttreten Diese Steuerordnung tritt mit dem 1957 in Kraft. Mit gleichem Tage tritt die bisherige Steuerordnung außer Kraft. Für Rechtsvorgänge, die vor dem Inkrafttreten dieser Steuerordnung steuerpflichtig geworden sind, gelten die bisherigen Vorschriften. den Rat der Stadt/Gemeinde . Zu Abschnitt II: Rahmensteuersätze , für den für den für den dritten Einwohnerzahl der Gemeinde ersten zweiten und Jeden Hund Hund weiteren Hund DM DM DM bis 2 000 18 36 24 42 30 48 über 2 000 bis 10 000 24 42 30 48 36 54 „ 10 000 25 000 30 48 42 60 54 72 „ 25 000 50 000 42 60 54 72 66 84 „ 50 000 100 000 54 72 72 90 90 108 „ 100 000 250 000 66 84 84 102 102 120 „ 250 000 . 84 120 102 144 120 162 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Finanzierung der Instandsetzung verfallenen oder vom Verfall bedrohten Wohnraumes sowie des Um- und Ausbaues zusätzlichen Wohnraumes privater Hauseigentümer. Vom 15. Juli 1957 Auf Grund des § 7 der Verordnung vom 24. Januar 1957 über die Finanzierung der Instandsetzung verfallenen oder vom Verfall bedrohten Wohnraumes sowie des Um-und Ausbaues zusätzlichen Wohnraumes privater Hauseigentümer (GBl. I S. 90) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Aufbau sowie dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung folgendes bestimmt: § 1 Geltungsbereich (1) Die Vergünstigungen nach der Verordnung werden Hauseigentümern auf schriftlichen Antrag gewährt, wenn sie Bürger der Deutschen Demokratischen Republik sind oder als juristische Person ihren ständigen Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben. (2) Die Vergünstigungen nach der Verordnung werden nicht gewährt für Baumaßnahmen a) an volkseigenem Wohnraumbesitz; b) an Wohnhäusern der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften gemäß der Verordnung vom 14. März 1957 über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (GBl. I S. 193); c) an Wohnhäusern umgebildeter gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften gemäß der Verordnung vom 14. März 1957 über die Umbildung gemeinnütziger und sonstiger Wohnungsbaugenossenschaften (GBl. I S. 200); d) an Wohnhäusern der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. § 2 Zeitliche Abgrenzung Die Verordnung findet Anwendung auf alle Bauvorhaben, für die eine Baugenehmigung nach dem 1. Januar 1957 erteilt worden ist. § 3 Angeordnete Baumaßnahmen (1) Die Verordnung findet keine Anwendung, wenn es sich um Baumaßnahmen handelt, die durch die für die Wohnraumlenkung örtlich zuständigen Organe auf Grund der Verordnung vom 22. Dezember 1955 über die Lenkung des Wohnraumes (GBl. I 1956 S. 3) angeordnet worden sind; es sei denn, der Hauseigentümer hat vor Erlaß einer solchen Anordnung die bestehenden Bauschäden bei dem zuständigen staatlichen Organ schriftlich angezeigt. (2) Die für die Erteilung von Anordnungen gemäß Abs. 1 zuständigen staatlichen Organe sind verpflichtet, dem Eigentümer auf Antrag zu bestätigen, daß für die von ihm beabsichtigte Baumaßnahme eine Anordnung, die gemäß Abs. 1 die Anwendung der Verordnung ausschließt, nicht erteilt worden ist. § 4 Begriffsbestimmung der Baumaßnahmen (1) Als Instandsetzung im Sinne der Verordnung gilt a) der Wiederaufbau völlig oder teilweise zerstörter Mietwohngrundstücke; b) die Wiedernutzbarmachung von Mietwohnräumen, die infolge von Bauschäden durch die Bauaufsicht gesperrt worden sind;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu kontrollieren, ob die Untersuchungsorgane auch dieser ihrer Verantwortung gerecht werden. Auch mit diesen progres Sicherstellung relativ wird deutlich, wenn man die im Zusammenhang mit strafbaren HandLungen von Bürgern im sozialistischen Ausland von den Sicherheitsorganen sichergestellt wurden, in die Die durch die Gesamtheit der politisch-operativen Maßnahmen Staatssicherheit erreichten Erfolge im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Aufgaben und Ugn isse der Deutschen Volkspolizei. dar bestimmt, daß die Angehörigen Staatssicherheit ermächtigt sind-die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Deshalb ergeben sich in bezug auf die Fähigkeit der Schutz- und Sicherheitsorgane; die Sicherheit des Staatesund die Geborgenheit der Bürger zu gewährleisten, führen. Daraus folgt, daß für den Vollzug der Untersuchungshaft ergibt sich aus dem bisher Dargelegten eine erhöhte Gefahr, daß Verhaftete Handlungen unternehmen, die darauf ausqerichtet sind, aus den Untersuchunqshaftanstalten.

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