Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1957, Seite 38

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957, Seite 38 (GBl. DDR Ⅰ 1957, S. 38); 38 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 17. Januar 1957 (4) Der § 50 erhalt folgende Fassung: „(1) Die Voraussetzungeil für den freien Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse legt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf in den Durchführungsbestimmungen fest. Der ■ Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse durch ablieferungspflichtige Erzeuger, die diese Voraussetzungen nicht erfüllten, ist unzulässig. (2) Die Erfüllung der Voraussetzungen des Verkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse an den Staat oder die Befreiung von der Pflichtablieferung stellen die VEAB und die anderen zugelasseneh Aufkauforgane an Hand der Lieferantenkartei (§ 32) fest. Eine besondere Verkaufsberechtigung ist für den Verkauf auf Bauernmärkten erforcerlich, die der Rat der Gemeinde auf Antrag auszustellen hat, wenn die vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf festgelegten' Voraussetzungen erfüllt sind. (3) Ausnahmen von der in den Absätzen 1 ütid 2 getroffenen Regelung bestimmt das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf. (4) Die VEAB und die anderen zugelassenen Aufkauforgane sind berechtigt, von den Erzeugern die Rückerstattung des Mehrerlöses über die geltenden Erfassungspreise zu fordern und den Mehrerlös gegenüber den bei ihnen stehenden Forderungen der Erzeuger aufzurechnen, wenn festgestellt Wird, daß die Erzeuger zu Unrecht den Aufkaufpreis erhalten haben.“ (5) Der § 57 erhält folgende Fassung: „(1) Jeder ablieferungspflichtige Erzeuger (landwirtschaftliche Betrieb oder Tierhalter), der das Ablieferungssoll in Getreide, Ölsaaten, Kartoffeln, Schlachtvieh, Milch und Eiern termingemäß erfüllt hat, kann ohne besondere Genehmigung der Räte der örtlichen Organe hausschlachten. Die Hausschlachtung ist vor der Durchführung dem Rat der Gemeinde anzuzeigen, (2) Die Hausschlachtung eines Schweines, eines männlichen Kalbes, eines Schafes und von Ziegen ist einem landwirtschaftlichen Betrieb oder Tierhalter, unabhängig vom Stande der Erfüllung der Ablieferungsverpflichtung, vom Rat der Gemeinde zu bewilligen. Der Rat der Gemeinde kann eine Genehmigung zur Durchführung weiterer Hausschlachtungen in dem zur Versorgung des Antragstellers notwendigen Umfang, auf Antrag eines ablieferungspflichtigen Erzeugers, ausnahmsweise nach individueller Prüfung der Produktionsbedingungen und des Standes der Erfüllung des Ablieferungssolls erteilen. Die Genehmigung ist zu verweigern, wenn die Nichterfüllung der festgesetzten Voraussetzungen auf eigenes Verschulden des Erzeugers zurückzuführen ist. (3) Gegen die Verweigerung der Genehmigung einer Hausschlachtung durch den Rat der Gemeinde ist Einspruch beim Rat des Kreises zulässig, der endgültig entscheidet. Das Einspruchsverfahren regelt sich nach § 35. (4) Die veterinärgesetzlichen Bestimmungen und die über die Ablieferung von tierischen Rohstoffen sind vom Erzeuger einzuhalten. Die Anrechnung des aus der Hausschlachtung gewonnenen Fleisches und Fettes auf die Teilselbstversorguiig regelt sich nach den geltenden Bestimmungen über die Feststellung von Teil- und Voll-Selbstversorgung.“ (6) Der § 59 erhält folgende Fassung: „(1) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf kann auf Grund der Anträge der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden bei erheblichen unverschuldeten Schäden in der landwirtschaftlichen Produktion infolge von Unwetter oder Seuchen däs Ablieferungssoll entsprechend ermäßigen oder stunden. (2) Das Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf überträgt für Einzelfälle die ihm nach Abs. 1 2ustehende Befugnis an die örtlichen Räte. Entsprechendes gilt auch für die Stundung oder Ermäßigung des Ablieferungssolls infolge unverschuldeter außergewöhnlicher Produktionsverluste bei Einzelbauern oder LPG.“ (7) Der § 61 erhält folgende Fassung: „Streitigkeiten zwischen den Erfassungs- und Aufkauforganen einerseits und Erzeugern andererseits über die Leistung und Höhe der Vergütung entscheiden die Gerichte; Streitigkeiten mit LPG, VEG oder anderen volkseigenen oder gleichgestellten Betrieben entscheidet das staatliche Vertragsgericht.“ (8) Der § 63 Abs. 1 Ziff. 5 erhält folgende Fassung: „wer Hausschlachtungen ohne die nach § 57 erforderliche Erfüllung der Voraussetzungen oder ohne Ausnahmebewilligung (§ 57 Abs. 2) durchführt.“ § 2 (1) Die im § 17 Abs. 2, § 23 und § 28 Buchst, b der Verordnung vom 10. November 1955 festgelegten Befugnisse des Staatssekretariats für Erfassung und Aufkauf werden auf die Räte der Kreise übertragen. (2) Die Räte der Kreise können ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß den §§ 39 Abs. 2, 40 Abs. 1, 41, 43 und 62 der Verordnung vom 10. November 1955 auf die Räte der Städte, Stadtbezirke oder Gemeindeft übertragen. Den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden wird empfohlen, die ihnen übertragenen Aufgaben gemäß § 62 der Verordnung vom 10. November 1955 den Stadtverordnetenversammlungen bzw. Gemeindevertretungen zu unterbreiten. (3) Die Räte der Kreise können die Ablieferungssätze für Hauswirtschaften der LPG nach § 19 Abs. 1 Euchstaben a und b und für Kleinbetriebe Und Tierhalter nach § 24 Abs. 1 Buchst, b entsprechend den individuellen Besonderheiten festlegen. § 3 Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf wird beauftragt, eine Neufassung der Verordnung vom 10. November 1955 unter Berücksichtigung der Verordnung vom 2. August 1956 zur Änderung der Verordnung vom 10. November 1955 (GBl. I S. 605) und dieser Verordnung bekanntzumachen. § 4 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft. Berlin, den 21. Dezember 1956 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Der Ministerpräsident Erzeugnisse Grötewohl Streit;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung der Staatssicherheit , der Orientierungen und Hinreise der Abteilung des. Staatssicherheit Berlin, der- Beschlüsse und Orientierungen der Partei -Kreis - leitung im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit noch vor Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung weitestgehend ausgeräumt werden. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der zu den Aufgaben des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren. Vertrauliche Verschlußsache Beschluß des Präsidiums igies Obersten Gerichts der zu raahder Untersuchungshaft vom Vertrauliche Verschlußsache -yl Richtlvirt iie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft heißt es im Punkt : Der Verhaftete kann zeitweilig dem Untersuchungsorgan zur Durchführung vor Ermittlungshandlungen übergeben werden.

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